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Unterhaltsrichtsätze für Kinder und geschiedene Ehegatten von 1.1.2011 bis 31.12.2012
- Düsseldorfer Tabelle und Mindestunterhalt nach
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat zum 1.1.2011 in der so genannten Düsseldorfer Tabelle den Selbstbehalt für arbeitende Unterhaltspflichtige angehoben. Statt bisher 900 Euro pro Monat dürfen diese Personen ab 1.1.2011 nunmehr monatlich 950 Euro für den eigenen Lebensunterhakt behalten. Die Anhebung des Selbstbehaltes wir dazu führen, dass die Zahl der Mangelfälle zum Beginn des Jahres 2011 steiget, weil sich der für die Unterhaltsberechtigten insgesamt zur Verfügung stehende Einkommensteil um eben diese 50 Euro pro Monat verringert.
Mit Ausnahme des Unterhaltsanspruchs für Studenten gelten die für das Jahr 2010 geltenden Bedarfssätze auch im Jahr 2011. Zum 1.1.2011 steigt der Regelsatz für Studenten von bisher 640 Euro pro Monat auf dann 670 Euro.
Die Werte der Düsseldorfer Tabelle werden von den Familiengerichten in ganz Deutschland anerkannt. Die bisherige Berliner Tabelle für die neuen Bundesländer gibt es seit Anfang des Jahres 2008 nicht mehr.
urbs-media Praxistipp: Weil des zum 1.1.2012 weder gesetzliche noch steuerrechtlichen Änderungen beim Unterhaltsrecht gibt, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf für das Jahr 2012 keine neue Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht. Die Tabelle des Jahres 2011 ist daher auch im Jahr 2012 anwendbar.
Wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen zur Erfüllung der gesetzlichen Unterhaltspflichten nicht ausreicht (sogenannte Mangelfälle), ist die verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten gleichmäßig zu verteilen.
Abschließend enthält die Düsseldorfer Tabelle auch Regelungen zum Verwandtenunterhalt und zum Unterhalt nach § 1615 l BGB für Mütter von nichtehelichen Kindern aus Anlass der Geburt.
Für bereits gerichtlich entschiedene Unterhaltsverfahren hat das Oberlandesgericht Düsseldorf bereits am 1.1.2009 folgende Übergangsregelungen erlassen:
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