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Unterhaltsrichtsätze für Kinder und geschiedene Ehegatten von 1.1.2011 bis 31.12.2012

- Düsseldorfer Tabelle und Mindestunterhalt nach § 1612a BGB -


Seit 1.1.2010 gelten für minderjährige Kinder von getrenntlebenden und geschiedenen Eltern neue Vorschriften zur Errechnung der Regelbeträge für den Kindesunterhalt. Umfang und Höhe des geschuldeten Unterhalts richten sich nach dem "Gesetz zur Reform des Unterhaltsrechts". Hierdurch hat sich die Rangfolge der Unterhaltsansprüche grundlegend zu Gunsten von Kindern geändert.

Neu ist auch die Festsetzung des Mindestunterhalts, der jetzt nicht mehr in einer so genannten Regelbetrags-Verordnung bestimmt wird, sondern sich unmittelbar aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1612a Abs. 1 BGB) ergibt. Dabei wurde auch die bisherige Unterscheidung zwischen alten und neuen Bundesländern aufgegeben. Somit gibt es seit 1.1.2008 einen einheitlichen Mindestunterhalt für die gesamte Bundesrepublik Deutschland.

Durch die Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrags zum 1.1.2010 gelten in Deutschland auch neue Beträge für den Mindestunterhalt für so genannte Trennungskinder. Gleichzeitig haben sich zum 1.1.2010 auch die vom Unterhaltspflichtigen zu leistenden tatsächlichen Zahlbeträge durch die Erhöhung des Kindergeldes im Vergleich zum Jahr 2009 verändert. Diese Werte aus dem Jahr 2010 gelten unveränert auch in den Jahren 2011 und 2012.

Mindestunterhalt nach § 1612a Abs. 1 BGB

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat zum 1.1.2011 in der so genannten Düsseldorfer Tabelle den Selbstbehalt für arbeitende Unterhaltspflichtige angehoben. Statt bisher 900 Euro pro Monat dürfen diese Personen ab 1.1.2011 nunmehr monatlich 950 Euro für den eigenen Lebensunterhakt behalten. Die Anhebung des Selbstbehaltes wir dazu führen, dass die Zahl der Mangelfälle zum Beginn des Jahres 2011 steiget, weil sich der für die Unterhaltsberechtigten insgesamt zur Verfügung stehende Einkommensteil um eben diese 50 Euro pro Monat verringert.

Mit Ausnahme des Unterhaltsanspruchs für Studenten gelten die für das Jahr 2010 geltenden Bedarfssätze auch im Jahr 2011. Zum 1.1.2011 steigt der Regelsatz für Studenten von bisher 640 Euro pro Monat auf dann 670 Euro.

Die Werte der Düsseldorfer Tabelle werden von den Familiengerichten in ganz Deutschland anerkannt. Die bisherige Berliner Tabelle für die neuen Bundesländer gibt es seit Anfang des Jahres 2008 nicht mehr.

urbs-media Praxistipp: Weil des zum 1.1.2012 weder gesetzliche noch steuerrechtlichen Änderungen beim Unterhaltsrecht gibt, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf für das Jahr 2012 keine neue Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht. Die Tabelle des Jahres 2011 ist daher auch im Jahr 2012 anwendbar.

Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle
Zahlbeträge bei Kindergeldanrechnung
Ehegattenunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle

Wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen zur Erfüllung der gesetzlichen Unterhaltspflichten nicht ausreicht (sogenannte Mangelfälle), ist die verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten gleichmäßig zu verteilen.

Behandlung von Mangelfällen

Abschließend enthält die Düsseldorfer Tabelle auch Regelungen zum Verwandtenunterhalt und zum Unterhalt nach § 1615 l BGB für Mütter von nichtehelichen Kindern aus Anlass der Geburt.

Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615 l BGB

Für bereits gerichtlich entschiedene Unterhaltsverfahren hat das Oberlandesgericht Düsseldorf bereits am 1.1.2009 folgende Übergangsregelungen erlassen:

Übergangsregelungen

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urbs-media Literaturtipp

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