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Neue Unterhaltsrichtsätze für Kinder und geschiedene Ehegatten ab 1.1.2010
- Düsseldorfer Tabelle und Mindestunterhalt nach
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Ausgehend von den gesetzlichen Neuregelungen hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Wirkung zum 1.1.2010 eine neue Düsseldorfer Tabelle erstellt. Die Werte dieser Tabelle werden jetzt von den Familiengerichten in ganz Deutschland anerkannt. Die bisherige Berliner Tabelle für die neuen Bundesländer gibt es seit Anfang des Jahres 2008 nicht mehr.
Wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen zur Erfüllung der gesetzlichen Unterhaltspflichten nicht ausreicht (sogenannte Mangelfälle), ist die verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten gleichmäßig zu verteilen.
Abschließend enthält die Düsseldorfer Tabelle auch Regelungen zum Verwandtenunterhalt und zum Unterhalt nach § 1615 l BGB für Mütter von nichtehelichen Kindern aus Anlass der Geburt.
Für bereits gerichtlich entschiedene Unterhaltsverfahren hat das Oberlandesgericht Düsseldorf bereits am 1.1.2009 folgende Übergangsregelungen erlassen:
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