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| Übersicht |
Mindestens monatlich 1.500 Euro (einschließlich 450 Euro Warmmiete) zuzüglich der Hälfte des darüber hinausgehenden Einkommens, bei Vorteilen des Zusammenlebens in der Regel 45 % des darüber hinausgehenden Einkommens. Der angemessene Unterhalt des mit dem Unterhaltspflichtigen zusammenlebenden Ehegatten bemisst sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (Halbteilungsgrundsatz), beträgt jedoch mindestens 1.200 Euro (einschließlich 350 Euro Warmmiete).
Nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils, in der Regel mindestens 770 Euro.
Unabhängig davon, ob erwerbstätig oder nicht erwerbstätig: 1.050 Euro.
Hierin sind bis 400 Euro für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten.
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Weiterführende aktuelle Literatur rund um das Thema Unterhalt (z.B. Ehegattenunterhalt bei Trennung oder Scheidung sowie Unterhalt für Kinder und Elter) finden Sie in unserer Literaturdatenbank. Wir liefern versandkostenfrei ab einem Bestellwert von 20 Euro und auf Wunsch gegen Rechnung. |
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