Buchshop und Lesetipps
Buchshop
und Lesetipps
urbs - media GbR
Online - Informationsdienst
und Versandbuchhandlung
Startseite von urbs-media - www.urbs.de  Homepage
Zur übersicht: Unterhalts-Richtsaetze  Übersicht

Übergangsregelungen für alte Unterhaltsurteile

- Düsseldorfer Tabelle ab 1.1.2010 -


Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt nach § 36 Nr. 3 EGZPO:

Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Regelbetrag tritt ein neuer Prozentsatz vom Mindestunterhalt (Stand 1.1.2008). Dieser ist für die jeweils maßgebliche Altersstufe gesondert zu bestimmen und auf eine Stelle nach dem Komma zu begrenzen (§ 36 Nr. 3 EGZPO).

Der Bedarf ergibt sich aus der Multiplikation des neuen Prozentsatzes mit dem Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe und ist auf volle Euro aufzurunden (§ 1612a Abs. 2 S. 2 BGB).

Der Zahlbetrag ergibt sich aus dem um das jeweils anteilige Kindergeld verminderten bzw. erhöhten Bedarf.

Es sind vier Fallgestaltungen zu unterscheiden:

  1. Der Titel sieht die Anrechnung des hälftigen Kindergeldes (für das 1. bis 3. Kind 77 EUR, ab dem 4. Kind 89,50 EUR) oder eine teilweise Anrechnung des Kindergeldes vor (§ 36 Nr. 3 a EGZPO).

    (Bisheriger Zahlbetrag + 1/2 Kindergeld) x 100 : Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe = Prozentsatz neu

    Beispiel für 1. Altersstufe

    (196 EUR + 77 EUR) x 100 : 279 EUR = 97,8 %

    279 EUR x 97,8% = 272,86 EUR, aufgerundet 273 EUR

    Zahlbetrag: 273 EUR - 77 EUR = 196 EUR

  2. Der Titel sieht die Hinzurechnung des hälftigen Kindergeldes vor (§ 36 Nr. 3 b EGZPO).

    (Bisheriger Zahlbetrag - 1/2 Kindergeld) x 100 : Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe = Prozentsatz neu

    Beispiel für 1. Altersstufe

    (273 EUR - 77 EUR) x 100 : 279 EUR= 70,2 %

    279 EUR x 70,2 % = 195,85 EUR, aufgerundet 196 EUR

    Zahlbetrag: 196 EUR + 77 EUR = 273 EUR

  3. Der Titel sieht die Anrechnung des vollen Kindergeldes vor (§ 36 Nr. 3 c EGZPO).

    (Zahlbetrag + 1/1 Kindergeld) x 100 : Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe = Prozentsatz neu

    Beispiel für 2. Altersstufe

    (177 EUR + 154 EUR) x 100 : 322 EUR = 102,7 %

    322 EUR x 102,7 % = 330,69 EUR, aufgerundet 331 EUR

    Zahlbetrag: 331 EUR - 154 EUR = 177 EUR

  4. Der Titel sieht weder eine Anrechnung noch eine Hinzurechnung des Kindergeldes vor (§ 36 Nr. 3 d EGZPO).

    (Zahlbetrag + 1/2 Kindergeld) x 100 : Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe = Prozentsatz neu

    Beispiel für 3. Altersstufe

    (329 EUR +77 EUR) x 100 : 365 EUR = 111,2 %

    365 EUR x 111,2 % = 405,88 EUR, aufgerundet 406 EUR

    Zahlbetrag: 406 EUR - 77 EUR = 329 EUR

B
U
C
H
urbs-media Literaturtipp

Weiterführende aktuelle Literatur rund um das Thema Unterhalt (z.B. Ehegattenunterhalt bei Trennung oder Scheidung sowie Unterhalt für Kinder und Elter) finden Sie in unserer Literaturdatenbank. Wir liefern versandkostenfrei ab einem Bestellwert von 20 Euro und auf Wunsch gegen Rechnung.

Literaturliste anzeigen ...

T
I
P
P



urbs-media GbR
http://www.urbs.de