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Die Bundesregierung hat die staatlichen Zulagen von 1,5 Mio. Riester-Sparern zurückgebucht


urbs-media, 2.5.2011: Die so genannte Riester-Rente lohnte sich wegen der niedrigen Kapitalverzinsung und den hohen Gebühren unter dem Strich nur durch die staatlichen Zulagen. Und so gibt es nach anfänglichen Schwierigkeiten inzwischen doch gut 14 Mio. Bundesbürger, die für ihre Altersvorsorge einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben. Die Vorsorge fürs Alter durch eigene Leistungen und staatliche Zulagen ist jetzt jedoch ins Zwielicht geraten. Denn die Bundesregierung fordert plötzlich von ca. 1,5 Mio. Riester-Sparen die staatlichen Zulagen zurück. Dem Vernehmen nach soll es sich dabei um eine Gesamtsumme von 500 Mio. bis 1,5 Mrd. Euro handeln, die den Riester-Sparen wieder weggenommen wird.

Die Betroffenen fühlen sich durch das Vorgehen der Bundesregierung schlichtweg um ihr Geld betrogen. Denn ohne die staatlichen Zulagen wäre der Abschluss eines Riestervertrags die denkbar schlechteste Form der privaten Altersvorsorge - und zwar noch viel schlechter, als hätte man das Geld einfach auf dem Girokonto oder im Sparstrumpf unter der Matratze gelassen.

Auch der Namensgeber der Riester-Rente, Ex-Arbeitsminister Walter Riester, hat das Vorgehen der Bundesregierung scharf kritisiert. "So geht das nicht" wird Walter Riester vom Nachrichtenmagazin "Focus" zitiert. "Man muss den Betroffenen zumindest die Möglichkeit geben, fehlende Beiträge nachzuzahlen und so ihre Zulagen zu retten." Und das Magazin Stern spricht in diesem Zusammenhang vom "Zulagen-Interhalt".

Das Hinterhältige an der Rückforderungsaktion der Bundesregierung ist insbesondere, dass die Beträge einfach von den Altersvorsorgekonten der Betroffenen abgebucht werden. Es erfolgt auch keine entsprechende Mitteilung durch die Regierung, sondern es wird hinter dem Rücken der Anleger einfach "in die Kasse gegriffen". Kenntnis von der Rückbuchung der Zulagen erhalten die Betroffenen erst durch die entsprechenden Kontomitteilungen der jeweiligen Vertragsunternehmen. Diese Jahresabrechnungen sollten daher von allen Riester-Sparen sehr sorgfältig auf eventuelle Abbuchungen geprüft werden.

Werden bei dieser Überprüfung Rückbuchungen von staatlichen Zulagen festgestellt, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

  • Setzen Sie sich sofort mit ihrem Riester-Anbieter in Verbindung und klären Sie, warum die Rückbuchung erfolgte. Wenn es sich um formale Versäumnisse im Förderungsantrag handelt, können diese unter Umständen geheilt werden. So lässt sich die Zulage gegebenenfalls noch "retten".

  • Außerdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass viele Rückbuchungen auch schlichtweg ohne Rechtsgrundlage erfolgten. Hier bleibt den Betroffenen dann nur der Einspruch und gegebenenfalls eine Klage beim Finanzgericht (§ 98 EStG).
urbs-media Praxistipp: Die jetzt bei den staatlichen Zuschüssen laufende Rückforderungswelle ist aber nicht der einzige Pferdefuß bei der Riester-Rente: Weil die Antragstellung für die Zuschüsse nach typisch deutscher Manier nur innerhalb bestimmter Fristen und nur mit einem speziellen Formular erfolgen kann, "verschenken" sogar viele Riester-Sparer die staatliche Zuschüsse. Experten haben errechnet, dass allein im Jahr 2007 insgesamt 970 Mio. Euro an Zulagen von den Berechtigten nicht ausgeschöpft wurden.

So betrachtet lohnt sich das "Riestern" offensichtlich nur für die Versicherungsunternehmen, die Versicherungsvertreter und für die Kreditinstitute und Bausparkassen. Für viele Menschen in Deutschland ist die Riesterrente dagegen allenfalls ein "Nullsummenspiel" und den meisten anderen Formen der Altersvorsorge deutlich unterlegen, wenn man nicht zugleich auch die staatlichen Zuschüsse erhält! Und der Zulagenanspruch ist angesichts der großen Rechtsunsicherheit und wegen des komplizierten Verfahrens im Einzelfall durchaus nicht sicher bzw. der Zuschuss kann wie oben gezeigt auch rückwirkend wieder entzogen werden.

Hinzu kommt, dass die gesetzlichen Regelungen zur Riester-Rente in Teilen gegen zwingendes EU-Recht verstoßen. Zur Erinnerung: In unserem Update vom 13.2.2006 hatten wir bereits darauf hingewiesen, dass ein Wegzug aus Deutschland zum Verlust der staatlichen Zulagen führt. Gesetzestechnisch hat die Bundesregierung nämlich die Zulagenberechtigung an die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland geknüpft (§ 95 EStG). Zwar hat die EU-Kommission diese Regelung bereits als Verstoß gegen das EU-Grundrecht auf Freizügigkeit gebranntmarkt, dem Vernehmen nach will die Bundesregierung diese eu-rechtswidrige Vorschrift aber nicht abschaffen und lässt es auf ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof ankommen.



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