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Die Bundesregierung erwägt, die ab Januar 2009 drohende doppelte Belastung von Betriebsrenten mit Sozialversicherungsbeiträgen auszusetzen


urbs-media, 27.8.2007: Beiträge des Arbeitnehmers, die an den Arbeitgeber zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung abgeführt werden, sind nach derzeit geltendem Recht von der Sozialversicherungspflicht befreit. Allerdings hatten wir bereits in unserem Update vom 8.5.2006 an dieser Stelle darüber berichtet, dass dies Sozialversicherungsfreiheit bei der so genannten Entgeltumwandlung am 31.12.2008 endet. Dies führt dazu, dass ab 1.1.2009 die Arbeitnehmer bei einer Betriebsrente gleich zweifach mit Beiträgen zur Sozialversicherung belastet werden, und zwar einmal in Form von Beiträgen zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung auf die angesparten Entgeltbestandteile und dann ein zweites Mal in Form von Renten- und Pflegeversicherungsbeiträgen auf die laufende Betriebsrente.

Die doppelte Beitragspflicht zur Sozialversicherung ab 1.1.2009 sowohl während der Ansparphase als auch während der Auszahlungsphase führt dazu, dass diese Form der zusätzlichen Altersvorsorge für Arbeitnehmer unter dem Strich kaum Vorteile bietet. Böse Zungen behaupten sogar, diese angebliche zweite Säule der Altersvorsorge diene lediglich dazu, dem Staat und den Sozialkassen zusätzliche Einnahmen zu verschaffen. Denn die finanziellen Vorteile einer durch Gehaltsumwandlung vom Arbeitgeber praktisch aus eigenem Einkommen erkauften Betriebsrente werden in der Praxis durch die erneute Sozialversicherungspflicht auch der Rentenzahllungen wieder aufgehoben.

Obwohl gegen diese sozialversicherungsrechtliche Doppelbelastung ab 1.1.2009 bereits seit längerem erhebliche Kritik geäußert wurde, hat der sozialdemokratische Wirtschaftsminister Müntefering noch am 25. April 2006 eine Korrektur dieser offensichtlich verfehlten Regelung entschieden abgelehnt, weil den Sozialkassen bei einem Verzicht auf die zweifache Belastung mit Beiträgen ein Einnahmeausfall von etwa 2,4 Mrd. Euro entstehen werde. Kein Wunder also, dass viele Arbeitnehmer in Erwartung der ab 1.1.2009 geltenden sozialversicherungsrechtlichen Doppelbelastung dankend darauf verzichtet haben, Entgeltbestandteile in eine Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln.

Dieses Dilemma hat jetzt auch die Bundesregierung erkannt und zumindest kabinettsintern den Beschluss gefasst, die Eigenanteile der Beschäftigten zu ihrer betrieblichen Altersvorsorge auch weiterhin (also über den 31.12.2008 hinaus) nicht der Sozialversicherungspflicht zu unterwerfen.

urbs-media Praxistipp: Noch handelt es sich bei der Entscheidung der Bundesregierung zur Beibehaltung der Sozialversicherungsfreiheit um einen unverbindlichen Plan ohne jede Rechtsverbindlichkeit. Ob diese zum 1.1.2009 eintretende Verschlechterung tatsächlich noch rückgängig gemacht wird, ist daher noch völlig unklar. Insbesondere die Sozialversicherungsträger haben schon jetzt lautstark protestiert und fordern die ihnen nach dem aktuellen Recht ab 1.1.2009 zustehenden zusätzlichen 2,4 Mrd. Euro an Sozialversicherungsbeiträgen ein.

Die derzeitige Rechtsunsicherheit bei den Betriebsrenten wird daher erst dann enden, wenn ein entsprechendes Änderungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist. Bis zu diesem Zeitpunkt empfehlen wir, bei der Renditeberechnung einer durch Entgeltumwandlung "erkauften" betrieblichen Altersversorgung die beitragsrechtliche Doppelbelastung vorsorglich weiterhin als Negativposten zu berücksichtigen.



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