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Ab 26. Juni 2012 benötigen Kinder beim Grenzübertritt zwingend einen eigenen Ausweis


urbs-media, 16.4.2012: Bis 1.11.2007 gab es in Deutschland für Eltern eine einfache und vor allem kostengünstige Möglichkeit, Ausweispapiere für Babys und Kleinkindern zu erhalten. Denn bis zu diesem Zeitpunkt konnten die Kinder kostenlos in den Reisepass der Eltern eingetragen werden. Pünktlich zur Sommerreisezeit 2012 tritt nun eine EU-Passverordnung in Kraft, die bestehende Eintragungen von Kindern in die Ausweispapiere der Eltern für ungültig erklärt. Konkret gilt ab 26.6.2012 in der gesamten europäischen Union der Grundsatz "eine Person - ein Pass".

Wer ab dem 26. Juni 2012 mit Kindern im Ausland Urlaub machen will, benötigt je nach Reiseziel daher für jedes Kind entweder einen separaten Personalausweis oder bei Reisen außerhalb der EU einen separaten Reisepass. Begründet wird dieses Mehr an Bürokratie von Brüssel mit angeblichen "Sicherheitsgründen".

urbs-media Praxistipp: Sind Kinder in den Ausweispapieren der Eltern eingetragen, behalten diese Dokumente für den Inhaber seine Gültigkeit. Die Eltern müssen daher insoweit für sich keine neuen Papiere beantragen.

Personalausweise für Kinder haben eine Gültigkeit von 6 Jahren und kosten 22,80 Euro. Für die Ausstellung des Ausweises müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von gut vier Wochen rechnen.

Sinnvoller als ein Personalausweis für Kinder ist da vermutlich ein Kinder-Reisepass. Dieses Dokument gilt ebenfalls für 6 Jahre, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres und kostet nur 13,00 Euro. Solange der Pass noch nicht abgelaufen ist, kann der Kinderreisepass gegen eine Gebühr von 6,00 Euro verlängert werden. Aber auch hier gilt die Altersgrenze von 12 Jahren.

Für ältere Kinder muss dann ein ganz normaler Reisepass für 37,50 Euro beantragt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist es daher zumindest bei Reisen innerhalb Europas günstiger, für Kinder einen Personalausweis zu beantragen, da dieser nur 22,80 Euro kostet.

Ausweispapiere für Kinder müssen von beiden Elternteilen gemeinsam beantragt werden. Das Kind muss dabei mit auf dem Amt erscheinen. Erscheint nur ein Elternteil, dann muss eine Einverständniserklärung des anderen (ebenfalls sorgeberechtigten) Elternteils vorgelegt werden. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, dann ist dem Amt eine amtliche Urkunde vorzulegen, aus der sich die Übertragung des alleinigen Sorgerechts ergibt.

Vorzulegen sind außerdem im Original die Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten. Als Passbild für das Kind benötigen Sie ein so genanntes biometrisches Foto.



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