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Wer die Weltmeister-Bahn-Card nicht rechtzeitig kündigt, erhält die normale Bahn-Card für mindestens 12 Monate im Zwangs-Abo


urbs-media, 66.6.2011: In Deutschland vergeht kaum ein sportliches Großereignis, zu dem die Deutsche Bahn-AG nicht eine spezielle BahnCard herausgibt. Und wenn es keinen speziellen Anlass gibt, dann heißt das Teil z.B. Umwelt-Bahncard. Gemeinsam ist all diesen Werbeaktionen, dass die Kunden nicht wie im fairen Geschäftsleben üblich eine einmalige Leistung erwerben, sondern sich laut dem Kleingedruckten zu einem unbefristeten Folge-Abo verpflichten.

Diese Kombination zwischen Lockangebot und unbefristetem Zwangs-Abonnement haben wir an dieser Stelle schon mehrfach kritisiert. Auch die Verbraucherschützer haben schon wiederholt - aber erfolglos - gegen diese Praxis protestiert.

Jetzt kommt in Deutschland die Frauen-Fußball-Weltmeisterschaft und richtig - auch die Deutsche Bahn kommt wieder mit einem entsprechenden Lockangebot, der so genannten "Weltmeister-BahnCard". Nur wer im Fernsehen die Werbung für diese Weltmeisterkarte sieht, der kann gar nicht so schnell hinschauen, um zu erkennen, dass es auch hier nicht um ein befristetes Angebot zur Weltmeisterschaft, sondern schlicht und einfach um ein unbefristetes Abonnement geht.

Der Kunde erwirbt nämlich zum Preis von 25 Euro zunächst eine Bahncard mit einer Gültigkeitsdauer von vier Monaten. Das entspricht umgerechnet pro Monat einem Preis von 6,25 Euro. Vergleicht man den Preis mit der normalen Bahncard 25, die bei einer Gültigkeitsdauer von 12 Monaten 57 Euro kostet, dann beträgt der monatliche Preis umgerechnet nur 4,75 Euro. Für einen Einzelreisenden ist die Weltmeister-BahnCard also ein denkbar schlechtes Geschäft!

Allerdings gilt bei der Weltmeister-Bahncard eine Besonderheit. Während der ersten vier Monate erhält man den Rabatt von 25 Prozent auch für bis zu vier Mitreisende. Aber wohlgemerkt: Nur in den ersten vier Monaten!

Vergisst man dann den Vertrag zu kündigen, erhält man im Zwangsabo nur eine normale BahnCard. Und die kostet dann derzeit 57 Euro und gilt dann für 12 Monate. Rabatt gibt es nur für den Karteninhaber persönlich.

urbs-media Praxistipp: Achten Sie unbedingt darauf, die Weltmeister-Bahncard rechtzeitig zu kündigen, wenn Sie nicht nach Ablauf von vier Monaten bei der Deutschen Bahn zum Zwangs-Abonnementen werden wollen! Besonders tückisch ist diesmal die Kündigungsregelung: Das Zwangsabo für eine normale Bahncard tritt nämlich dann ein, wenn die Weltmeister-Bahncard nicht spätestens 6 Wochen vor Ablauf ihrer Gültigkeit gekündigt wird. Und die Gültigkeit der Weltmeister-Bahncard beträgt exakt vier Monate seit dem 1. Gültigkeitstag.

Für die Bahnkunden also eine Menge Rechnerei, wenn Sie die Umwandlung der Weltmeister-Bahncard in ein Dauerabo vermeiden wollen. Deshalb sollten Sie sich den Kündigungstermin am Kalender rot anstreichen und sicherheitshalber das Schreiben (aus Beweisgründen per Einschreiben mit Rückschein) bereits mindestens eine Woche vorher zur Post bringen.

Verwirrung gibt es auch wieder über die Stelle, wo diese Kündigung anzubringen ist. Hier herrscht auch im Internet bei vielen Nutzern große Ratlosigkeit. Deshalb hier noch einmal die "geheime Anschrift" der Stelle, die die Deutsche Bahn für zuständig erklärt hat, Kündigungen von Bahn-Card-Abos entgegenzunehmen:

DB Fernverkehr AG
Bahncard-Service
60643 Frankfurt am Main

Und wenn Sie nun glauben, diese Adresse hätten wir ganz einfach auf den Seiten der Bahn gefunden, dann müssen wir Sie enttäuschen. Wir haben uns dort "einen Wolf gesucht", konnten diese Information aber zunächst nirgends finden. Ganz versteckt über eine Schaltfläche AGB haben wir die Stelle zur Entgegennahme von Kündigungen dann aber doch noch gefunden. Dazu mussten wir aber 185 Seiten Geschäftsbedingungen durchblättern! Aber auch dort fanden wir als Adressat nur den so genannten Bahn-Card-Service, aber ohne Adresse! Die vollständige Anschrift haben wir dann im Internet bei Verbraucherschützern gefunden. Soviel zum Thema Kundenfreundlichkeit bei Staatsbetrieben!

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