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Polizei verbietet die Montagsdemonstration in Dresden


urbs-media, 19.1.2015: Die Polizeidirektion Dresden hat im Rahmen einer so genannten Allgemeinverfügung am 19.1.2015 in der Zeit von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr innerhalb der Ortsgrenzen von Dresden alle öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel verboten. Damit kann die für 18.30 Uhr geplante 13. Montagsdemonstration in der sächsischen Landeshauptstadt nicht stattfinden.

Die Polizeidirektion Dresden beruft sich als Rechtsgrundlage für das Demonstrationsverbot am 19.1.2015 auf § 32 Abs. 3 des sächsischen Versammlungsgesetzes und auf § 60 Abs. 2 des Sächsischen Polizeigesetzes. Konkret heißt es in dem vom Polizeipräsidenten Dieter Kroll unterzeichneten Dokument:

Allgemeinverfügung anlässlich der aktuellen Bedrohungslage internationaler Terrorismus für Versammlungen im Gebiet der Landeshauptstadt Dresden am 19. Januar 2015

Die Polizeidirektion Dresden als zuständige Versammlungsbehörde gemäß § 32 Abs. 3 Sächsisches Versammlungsgesetz, § 60 Abs. 2 Sächsisches Polizeigesetz erlässt folgende Allgemeinverfügung in Eilzuständigkeit:

  1. In der Zeit vom 19. Januar 2015, 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr, werden alle Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge innerhalb der Ortsgrenzen der Landeshauptstadt Dresden untersagt.
  2. Alle bislang angezeigten und beschiedenen Versammlungen in diesem Raum werden von der unter Ziffer 1. genannten Regelung miterfasst.
  3. Für die Ziffern 1. und 2. liegt die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse und wird angeordnet.
  4. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Gründe:

Der Polizeidirektion Dresden liegen basierend auf Informationen des Bundeskriminalamtes und des Landeskriminalamtes Sachsen Erkenntnisse vor, dass im Zusammenhang mit den wöchentlich stattfindenden Versammlungsgeschehen von PEGIDA eine konkrete Gefahr besteht.

Danach wurden Attentäter aufgerufen, sich unter die Protestierenden (PEGIDA-Demonstranten) zu mischen, um zeitnah einen Mord an einer Einzelperson des Organisationsteams der PEGIDA-Demonstranten zu begehen. Dieser Aufruf ähnelt einem üben einen Twitter-Account übermittelten Tweet, in dem auf Arabisch die die Demonstrationen PEGIDA als Feindin des Islam bezeichnet werden. Angaben zum konkreten Vorgehen liegen hierbei nicht vor.

Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die Charakteristik terroristischer Anschläge ist auch mit dem Einsatz gemeingefährlicher Mittel zu rechnen und von einer unmittelbaren Gefährdung von Leib und Leben aller Teilnehmer an Versammlungen auszugehen.

Den Sicherheitsbehörden liegen auch keine Hinweise vor, die Ermittlungsansätze für die Identifizierung von potentiellen Tätern bieten, so dass eine solche derzeit unmöglich ist. Insoweit gibt es keine geeigneten polizeilichen Mittel, um die vorliegende Gefahr abzuwehren.

Damit sind andere Maßnahmen als das Verbot aller Versammlungen ungeeignet, die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstatt Dresden am 19. Januar 2015 bei der insgesamt zu erwartenden Anzahl von Versammlungsteilnehmern zu gewährleisten.

In Anbetracht der unmittelbaren Gefährdung von Leib und Leben einer Vielzahl von Personen ist die Beschränkung des Versammlungsrechts auch unter Berücksichtigung des hohen Stellenwerts des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit nicht nur erforderlich, sonder auch verhältnismäßig.

Dresden, 18. Januar 2015, 12:00Uhr

urbs-media Praxistipp: Wir können nicht beurteilen, ob die Aussagen der Polizeidirektion Dresden zur akuten Terrorgefahr zutreffend sind oder nicht. Mit einer derartigen Begründung könnte man allerdings in Deutschland alle öffentlichen Veranstaltungen verbieten. Denn es gibt immer jemanden, der auf Twitter gegen bestimmte Personen oder Meinungen hetzt und droht.

Wir können uns aber gut vorstellen, dass bei vielen Politikern mehr als nur klammheimliche Freude über das nunmehr erlassene Demonstrationsverbot herrscht. Denn die Islamisten haben damit geschafft, was bisher weder der Kanzlerin, dem Bundespräsidenten, dem Justizminister oder der gewalttätigen Antifa-Bewegung gelungen ist.

Ob das Versammlungsverbot einer juristischen Überprüfung standhalten würde, ist unserer Meinung nach sehr unwahrscheinlich. Allerdings haben die Verantwortlichen im Organisations-Komitee von PEGIDA auf ein Rechtsmittel verzichtet. Denn zu groß ist die Gefahr, dass am Montag tatsächlich Demonstrationsteilnehmer zu Schaden kommen könnten, und zwar nicht unbedingt durch die Hand von Islamisten.

Und so appellieren die Organisatoren der Montagsdemonstrationen in Dresden an alle ihre Anhänger, am Montag nicht in Dresden zu demonstrieren und auch spontane Protestaktionen zu unterlassen. Stattdessen sollen alle Bürger am Montag-Abend eine Kerzen und eine Deutschlandfahne ins Fenster stellen. Nun gut - eine Kerze hätten wir ja, aber woher soll man als bekennender Fußball-Abstinenzler eine Deutschlandfahne nehmen?



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