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In Zukunft sollen preiswerte Busreisen dem Fernverkehrsmonopol der Deutschen Bahn Konkurrenz machen


urbs-media, 16.5.2011: Die Deutsche Bahn AG hat nicht nur im Schienen-Fernverkehr praktisch eine Monopolstellung, sondern verhindert mit ihrem "Schienenmonopol" auch jegliche Konkurrenz durch Anbieter von preiswerten Busreisen im Linienverkehr innerhalb von Deutschland. So ließ es sich für die Deutsche Bahn bisher gut leben, mit miesem Service, regelmäßigen Verspätungen und im weltweiten Vergleich extrem hohen Fahrkartenpreisen. Als Waffe gegen unliebsame Konkurrenten dient der Deutschen Bahn AG dabei das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), wonach der Linienverkehr innerhalb von Deutschland mit Bussen nur über Kurzstrecken zulässig ist. Dieses aus den 30er-Jahren stammende Vorschrift wurde damals erlassen, um die staatliche Reichsbahn vor privater Konkurrenz durch das damals neu aufkommenden Verkehrsmittel "Autobus" zu schützen.

Folglich gibt es in Deutschland kaum Fernbuslinien. Und so können Sie zwar z.B. von Düsseldorf oder Köln mit dem Linien-Bus nach Istanbul reisen, nicht aber von Köln nach Frankfurt.

Findige Unternehmer haben aber schon lange versucht, das Bahnmonopol für den Linien-Fernverkehr zu umgehen. Und so bietet z.B. die Firma "Dein-Bus.de" im Internet so genannte Sammelfahrten zwischen deutschen Städten an. Nur wenn sich im Vorfeld genügend Interessenten melden, dann finden die ausgeschriebenen Fahrten auch wirklich statt. Der Zweck dieser Übung: Hierbei handelt es sich juristisch nicht um einen verbotenen Linienverkehr, sondern um sogenannten "Gelegenheitsverkehr" in Form einer Bus-Mitfahrzentrale. Und weil die Preise bei "Dein-Bus" im Vergleich zur deutschen Monopolbahn unschlagbar günstig sind, erfreut sich diese Form der Busreise insbesondere bei jungen und junggebliebenen Reisenden großer Beliebtheit. Kein Wunder, bei 12,50 Euro für ein Busticket von Frankfurt nach Köln. Das Fahrkarte für den Zug kostet dagegen für die gleiche Strecke bis zu 59 Euro.

Kein Wunder ist es auch, dass die mächtige Deutsche Bahn den kleinen Konkurrenten "Dein-Bus" vor dem Landgericht Frankfurt auf Unterlassung der preiswerten Konkurrenz verklagt hat. Jedoch haben die Eisenbahner dabei offenbar ihre Rechnung ohne die Richter am Frankfurter Landgericht gemacht, die die Unterlassungs-Klage einfach abgewiesen haben.

(Landgericht Frankfurt, Urteil vom 20.04.2011 - 3-11 O 83/10)

urbs-media Praxistipp: Mit der Entscheidung der Frankfurter Richter wird Reisen in Deutschland definitiv für viele Menschen deutlich billiger. Zwar dürfen die Konkurrenten der Deutschen Bahn weiterhin noch keinen Liniendienst auf der Straße anbieten, das Geschäftsmodell "Mitfahrzentrale im Bus" ist kommt mit dem Richterspruch jetzt aber aus der Schusslinie der Wettbewerbsverhinderer. Ab dem Jahr 2012 soll das Verkehrsmonopol der Deutschen Bahn auf Fernstrecken dann nach Angaben des Verkehrsministeriums ohnehin wegfallen.

Damit sind die Zeiten, in denen ein Staatsunternehmen die Menschen wie Geiseln behandeln konnte und auf die Bedürfnisse der Reisenden keinerlei Rücksicht nehmen musste, dann hoffentlich endgültig vorbei. Bei der Abschaffung des Bahn-Monopols auf Fernbuslinien handelt es sich aber nicht um eine Wohltat der Bundesregierung für die geplagten Bürger, sondern um eine schlichte eu-rechtliche Notwendigkeit. Vor allem sollten wir uns aber nicht zu früh über eine vollständige Liberalisierung und über echten Preiswettbewerb freuen: Die Bundesregierung plant nämlich ein Zulassungsverfahren für Fernbusstrecken. Und da kann es dann gut sein, dass man wieder mit der Bahn fahren muss, nur diesmal in einem Bahnbus zum gleichen Preis wie für eine Zugfahrt. Und das wäre dann wirklich echt blöd.



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