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Das Märchen vom "Heckenschneideverbot" ab 1. März


urbs-media, 2.4.2012: In den deutschen Medien verbreiten sich Falschmeldungen und Halbwahrheiten oft wie ein Lauffeuer. Da wird dann nach dem Prinzip "Ein Narr macht hundert Narren" kritiklos voneinander abgeschrieben. So wird hahnebüchender Unsinn plötzlich zur universellen Wahrheit.

Ein lehrreiches Beispiel für diese "Märchenberichterstattung" waren Ende Februar 2012 die fortlaufenden Meldungen in Presse, Funk und Fernsehen über ein angebliches "Heckenschneideverbot ab 1. März". So las man z.B. am 29.2.2012 als Überschrift in der Rheinischen Post: "Letzte Chance für Heckenschnitt."

Alles Käse, wenn man sich die dort genannte Rechtsgrundlage für das angebliche Heckenschneideverbot genauer anschaut. Denn in dem einschlägigen § 39 Abs. 5 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) heißt es:

§ 39 (Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen - Auszug)

...

(5) Es ist verboten,

...

2. Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen,

...

Das Naturschutzgesetz unterscheidet somit eindeutig zwischen dem bloßen Schneiden einer Hecke und der Rodung bzw. dem vollständigen Rückschnitt.

Der übliche Formschnitt einer Hecke ist somit ganzjährig ohne Einschränkungen zulässig und die reißerischen Meldungen in der Presse vom Heckenschneideverbot in der Zeit vom 1. März bis 30. September sind nichts anderes als dummes Geschwätz ohne jegliche juristische Relevanz.

urbs-media Praxistipp: Wenn Ihnen beim normalen Heckenschnitt jemand mit einem angeblichen Bußgeld bis zu 10.000 Euro droht, können Sie folglich ganz entspannt in Ihrem Garten weiterarbeiten. Oder zeigen Sie ihm einfach (k)einen Vogel!



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