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Das Märchen vom "Heckenschneideverbot" ab
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§ 39 (Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen - Auszug)(5) Es ist verboten, ... 2. Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen, ...
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Das Naturschutzgesetz unterscheidet somit eindeutig zwischen dem bloßen Schneiden einer Hecke und der Rodung bzw. dem vollständigen Rückschnitt.
Der übliche Formschnitt einer Hecke ist somit ganzjährig ohne Einschränkungen zulässig und die reißerischen Meldungen in der Presse vom Heckenschneideverbot in der Zeit vom 1. März bis 30. September sind nichts anderes als dummes Geschwätz ohne jegliche juristische Relevanz.
urbs-media Praxistipp: Wenn Ihnen beim normalen Heckenschnitt jemand mit einem angeblichen Bußgeld bis zu 10.000 Euro droht, können Sie folglich ganz entspannt in Ihrem Garten weiterarbeiten. Oder zeigen Sie ihm einfach (k)einen Vogel!