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Gilt das gesetzliche Rauchverbot in Gaststätten auch für E-Zigaretten?


urbs-media, 2.1.2012: Gegenwärtig werden die Haushalte in Deutschland geradezu mit Werbe-Angeboten für die elektrische Zigarette (E-Zigarette) überhäuft, sei es im Supermarktprospekt, als Anzeige oder als Postwurfsendung. Nach Aussage von Statistikern gibt es derzeit in Deutschland bereits ca. 1,5 Mio. Raucher, die auf die E-Zigarette umgestiegen sind. Wir wollen hier aber nicht die Frage behandeln, ob diese elektrischen Dampf-Stängel nun gesünder als Zigaretten sind oder nicht. Uns interessiert hier nur die juristische Seite, nämlich ob das in Deutschland mehr oder weniger flächendeckende Rauchverbot in Gaststätten auch für die Benutzung der E-Zigarette gilt.

In der Schweiz zumindest werden E-Zigaretten von Gesetzes wegen als ganz normale Gebrauchsgegenstände eingestuft und unterliegt folglich nach einem aktuellen Erlass des Eidgenössischen Bundesamts für Gesundheit (BAG) nicht den Bestimmungen der Tabakverordnung (siehe Ziffer 4.3 des hier verlinkten BAG-Schreibens Nr. 146).

In Deutschland herrscht hingegen beim Thema "E-Zigarette" ein Informations-Chaos. Da treten seit Mitte Dezember in den Medien selbsternannte Experten zum Thema "Rauchverbot und E-Zigarette" auf und tragen damit noch zusätzlich zur Verunsicherung der Öffentlichkeit bei. Dabei lässt sich die Frage der Reichweite des gesetzlichen Rauchverbots ganz einfach klären: Man muss sich nur fragen, was bedeutet der Begriff "Rauchen" und da hilft ein einfacher Blick auf die Internetseite "Gesundheitsberichterstattung des Bundes", die vom Statistischen Bundesamt herausgegeben wird.

Denn da steht eine eindeutige Definition für "Rauchen": Rauchen ist hiernach das bewusste Einatmen von Rauch verbrennender Pflanzenteile bis in die Mundhöhle oder bis in die tieferen Atemwege und Lunge. Und damit sind doch offensichtlich allen Spekulationen hinsichtlich eines Benutzungsverbots für E-Zigaretten in Gaststätten als dummes Geschwätz eindeutig widerlegt.

Wer behauptet, eine E-Zigarette werde geraucht, ist daher ein Rechtsverdreher erster Güte. Denn in der E-Zigarette wird nichts verbrannt, sondern es werden lediglich Aromastoffe und Nikotin zerstäubt und dann eingeatmet. Dann könnte man auch gleich die Hundesteuer auf Katzen erheben, denn die haben auch vier Beine und einen Schwanz!

urbs-media Praxistipp: Wir sprechen hier ausdrücklich nur vom gesetzlichen Rauchverbot. Denn selbstverständlich steht es den Wirten frei, unanhängig von den gesetzlichen Bestimmungen in ihren Räumen auch Tätigkeiten zu verbieten, die eigentlich erlaubt sind. Und so kann auch ein Gastwirt die E-Zigaretten in seinem Lokal untersagen, selbst wenn diese nicht unter das gesetzliche Rauchverbot fallen. So verbietet die Deutsche Bahn AG z.B. in ihren Beförderungsbedingungen die E-Zigarette, währen das Luftfahrtunternehmen Ryanair die elektrische Zigarette ausdrücklich in seinen Flugzeugen erlaubt.

Das Polit-Theater um die E-Zigarette in Deutschland ist vermutlich ausschließlich durch finanzielle Erwägungen bestimmt. Denn der Bund nimmt gegenwärtig pro Jahr über 13 Mrd. Euro an Tabaksteuer ein. Weil die E-Zigarette tabaksteuerfrei "gequalmt" wird, herrscht im Finanzministerium daher die blanke Panik. So erklärt es sich vermutlich auch, dass "Gesundheitsexperten der Regierungsparteien" lautstark gegen die angeblichen Gesundheitsgefahren durch die E-Zigarette hetzen.

Damit hier kein Missverständnis entsteht: Wir sind hier alle Nichtraucher und ärgern uns nur darüber, dass aus steuertaktischen Gründen eine vermutlich gesündere und auf jeden Fall preiswertere Alternative zum Tabakrauchen systematisch niedergemacht wird. Denn ab 1,50 Euro erhält man Nachfüllkapseln für die E-Zigarette, die ca. 24 normalen Zigaretten entsprechen. Und so verwundert es auch nicht, dass Politiker fast aller Parteien jetzt verlangen, den Verkauf der Aromakapseln für E-Zigaretten apothekenpflichtig zu machen. Aber das ist halt Deutschland: In dubio pro fisco!

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