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Wer im Internet mit dem Smartphone oder dem Tablet-PC einkauft, der zahlt oft mehr als beim Kauf am heimischen PC


urbs-media, 7.7.2014: Das Internet ist für alle Nutzer gleich. So lautet zumindest die herrschende Meinung vieler Verbraucher. Hierbei handelt es sich jedoch um einen klassischen Irrtum, wie eine Recherche der Verbraucherzentrale NRW kürzlich ergeben hat. Denn das Internet unterscheidet häufig danach, ob ein bestimmte Web-Seite von einem Nutzer mit einem Heim-Computer oder mit einem Tablet bzw. Smartphone aufgerufen wird. Denn viele WEB-Anwendungen stellen für die kleineren Bildschirme von Tablets bzw. Telefonen spezielle Layouts zur Verfügung.

Zweierlei Internet für PC-Nutzer und Smartphone- sowie Tablet-Nutzer

Dies Unterscheidung nach der Art des Internet-Zugangs gilt dabei nicht nur für Informationsangebote, sondern auch für Web-Shops. Kein Problem werden da viele Kunden denken, da sehe ich mit meinem Telefon eben nur eine optisch an den kleinen Bildschirm angepasste andere Ansicht der normalen Internetseite.

Die Verbraucherzentrale NRW hat in diesem Zusammenhang aber kürzlich aufgedeckt, dass hinter der Trennung von normalen Web-Seiten für den heimischen PC und den mobilen Angeboten für Tablets und Smartphones weit mehr steckt als nur ein besonderer Nutzerservice. Denn hierbei geht es - wie so oft - in erster Linie ums Geld, und zwar exakt um Ihr Geld!

Der Einkauf mit dem Smartphone oder dem Tablet ist oft viel teurer

Konkret können Käufer in Online-Shops pro Einkauf bis zu 200 Euro sparen, wenn Sie für ihr Bestellung den heimischen PC oder Laptop benutzen und nicht das Smartphone oder das Tablet. Dies ist das Ergebnis einer Untersuchung der Verbraucherzentrale NRW, die zahlreiche Online-Shops sowohl mit dem Tablet als auch mit einem Heim-PC testete. Derartige Unterschiede zwischen den Preisangaben gab es nach den Recherchen der Verbraucherschützer bei vielen Online-Shops, explizit nennt die Verbraucherzentrale NRW in diesem Zusammenhang Notebooksbilliger, Cyberport, Otto und Technikdirekt.

urbs-media Praxistipp: Nach dem deutschen Recht sind unterschiedliche Preise je nach Art des Internet-Zugangs nicht verboten. Es gilt also wieder das alte römische Prinzip "Caveat Emptor". Wer also beim Einkaufen nicht wie ein Luchs aufpasst, der zahlt folglich am Ende vermutlich einen zu hohen Preis. Oder mit anderen Worten. Benutzen Sie zum Einkaufen im Internet niemals Ihr Handy oder ihr Tablet, sondern immer nur einen normalen PC oder Laptop.

Da für Fernabsatzverträge ein zweiwöchiges Widerrufsrecht gilt, ist das Kind beim Einkauf mit dem Smartphone oder dem Tablet aber noch nicht endgültig in den Brunnen gefallen. Kontrollieren Sie deshalb zeitnah derartige Einkäufe auf Ihrem PC und machen Sie gegebenenfalls von Ihrem Recht zum Widerruf Gebrauch.



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