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In Deutschland wird die Wehrpflicht auf unbestimmte Zeit ausgesetzt


urbs-media, 17.1.2011: Nachdem im Koalitionsvertrag von CDU / CSU und FDP ursprünglich die Verkürzung der Wehrpflicht um drei Monate auf nur noch sechs Monate vorgesehen war, hat die Bundesregierung nunmehr für viele überraschend angekündigt, die Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 auszusetzen. Der Spiegel berichtete in seiner Onlineausgabe am 15.12.2010 sogar, das Verteidigungsministerium gehe bereits zum 1. März 2011 davon aus, dass keine Wehrpflichtigen mehr zur Bundeswehr eingezogen werden.

Damit wären die zum Beginn des Jahres 2011 eingezogen Rekruten tatsächlich bis auf Weiteres die letzten Personen, die den im Jahre 1957 eingeführten gesetzlichen Zwangsdienst ableisten müssen. Den laut dem Bundesverteidigungsministerium sollen bei den weiteren Einberufungsterminen im Frühjahr 2011 (März, April und Mai) nur noch Freiwillige den Dienst bei der Bundeswehr beginnen. Mit der Wehrpflicht endet dann auch der bisherige Zivildienst für Wehrdienstverweigerer.

Weil es sich bei den genannten Terminen zur Aussetzung der Wehrpflicht bisher nur um unverbindliche Absichtserklärungen handelt, ist die Verunsicherung bei den betroffenen Jugendlichen sehr groß. Dies gilt insbesondere für die Kriegsdienstverweigerer.

Hier gibt es nämlich bisher nur einen Gesetzentwurf vom 31.12.2010 (Drucksache 848/10), der für Zivildienstleistende in Artikel 3 sinngemäß folgende Übergangsregelungen enthält:

  • Anerkannte Kriegsdienstverweigerer werden nur noch dann zum Zivildienst einberufen, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen.

  • Bisher verschickte Heranziehungsbescheide zum Zivildienst werden unwirksam. Wer auf derartige Schreiben des Bundesamtes für Zivildienstleistende nicht reagiert, muss nicht mit Konsequenzen rechnen.

  • Wer im ersten Halbjahr 2011 (freiwillig) seinen Zivildienst beginnt, kann zum 30.6.2011 seine Entlassung beantragen. Dies gilt selbst dann, wenn die sechsmonatige Dienstzeit bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen ist.
urbs-media Praxistipp: Wer wegen der rechtlichen Unsicherheiten in Zusammenhang mit dem Zivildienst detailliertere Informationen benötigt, dem empfehlen wir die Internetseiten der "Zentralstelle KDV". Unter www.zentralstelle-kdv.de erfahren Sie dort auch, unter welchen Voraussetzungen Zivildienstleistende eine vorzeitige Entlassung aus dem Dienstverhältnis beantragen können, um z.B. eine Ausbildung zu beginnen. Hier hat sich die Rechtslage für eine vorzeitige Entlassung nämlich durch eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz (Beschluss vom 30.08.2010 - Aktenzeichen: 7 L 1010/10.KO) deutlich zugunsten der Zivildienstleistenden verbessert.



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