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Der Zugang von Bachelor-Studenten zum Master-Studium darf nicht von der Abiturnote abhängig gemacht werden


urbs-media, 31.1.2011: Bisher galt die Zulassung zum Studium an einer deutschen Universität bis zum endgültigen Abschluss. Dieser Grundsatz änderte sich jedoch schlagartig mit der Einführung der so genannten Bachelor- und Masterstudiengänge. Denn viele Universitäten haben zwar ausreichend Studienplätze für den Bachelor-Abschluss zur Verfügung gestellt, für den weiterführenden Studiengang zum "Master" gibt es jedoch einen erheblichen Mangel an Studienplätzen.

Um diesen Mangel zu verwalten, haben die betroffenen Universitäten daher ein zweites Auswahlverfahren eingeführt, das die Voraussetzungen regelt, unter denen die Bachelor-Absolventen zum weiterführenden Master-Studiengang zugelassen werden. So haben sich z.B. im Wintersemester 2010 / 2011 an der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) in Münster im Studiengang für den Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre über 1.400 Bachelor-Absolventen beworben, die Universität hat jedoch nur 380 Bewerber als Master-Studenten angenommen. Mit anderen Worten: In Münster gab es im letzten Wintersemester rechnerisch für jeden freien Master-Platz im Fach BWL 3,6 Bewerber mit abgeschlossenem Bachelor-Studium. An vielen anderen Universitäten wird das Verhältnis von Studienbewerbern zu freien Master-Plätzen vermutlich nicht viel anders sein. Die Konferenz der Hochschulrektoren geht nämlich davon aus, dass bundesweit etwa 3 Bewerber auf einen freien Master-Studienplatz kommen.

Die Hochschulen haben daher ein Bewertungsverfahren eingeführt, um die knappen Master-Studienplätze an die Interessenten zu vergeben. Hierbei werden nicht nur die Leistungen während des Bachelor-Studiums berücksichtigt, sondern teilweise auch die Abiturnoten. So hatte z.B. Universität Münster entschieden, die Abiturnote mit 20 Prozent bei der Vergabe von Master-Studienplätzen zu berücksichtigen.

Das Verwaltungsgericht Münster hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass die Abiturnote bei der Vergabe von Master-Studienplätzen nicht berücksichtigt werden darf. In der Eilentscheidung heißt es, die Berücksichtigung der Abiturnote bei der Vergabe von Plätzen für ein weiterführendes Master-Studium sei weder mit Landes-, noch mit Bundesrecht zu vereinbaren. Dem klagenden Studenten wurde daher trotz der Ablehnung der Universität ein Studienplatz zugesprochen.

(VG Münster, Beschluss vom 16.11.2010 - 9 L 529/10)

urbs-media Praxistipp: Die Aufteilung der bisher einheitlichen Diplom-Studiengänge in zwei Teilstudien (Bachelor und Master) hat sich für viele Studenten in Deutschland zu einem echten Alptraum entwickelt. Nicht nur dass die Stofffülle für den Zwischenabschluss des Bachelors in der vorgegebenen Zeit kaum zu schaffen ist, jetzt zeigt sich auch ein zweiter gravierender Nachteil: Denn viele Hochschulen haben zwar für die Studienanfänger fleißig Bachelor-Kurse angeboten, jedoch die Schaffung von Plätzen für Master-Studenten sträflich vernachlässigt. Jetzt wo die ersten Bachelor-Studenten ihren Abschluss gemacht haben und ihr Studium mit dem Master-Titel komplettieren wollen, zeigt sich nämlich, dass im Bundesdurchschnitt von vier Bewerbern gerade mal einer einen Studienplatz zum Master erhält.

Wer ein Bachelor-Studium beginnt, sollte daher bereits bei der Auswahl der Universität unbedingt darauf achten, dass es auch für den vollwertigen Abschluss als Master ausreichend Studienplätze vor Ort gibt. Bisher haben nämlich nur wenige deutsche Universitäten angekündigt, den Master als Regelabschluss einstufen zu wollen. Eine dieser Universitäten mit dem Master als allgemeines Studienabschlussziel ist die Technische Hochschule in Aachen.

Abschließend noch ein Wort an unsere Politiker auf Bundes- und Landesebene: Es ist eine bodenlose Frechheit, jetzt für den ungehinderten Zuzug von ausländischen Universitätsabsolventen einzutreten, wenn gleichzeitig pro Jahr mehr als 10.000 deutsche Absolventen eines Bachelor-Studiums mangels ausreichender Kapazitäten der deutschen Hochschulen an der Erlangung eines qualifizierten Studienabschlusses gehindert werden. Denn der Bachelor gilt bei vielen Arbeitgebern in Deutschland gerade mal als "qualifizierter Studienabbruch". Kein Wunder also, wenn sich viele tausend Bachelor-Absolventen jahrelang von einem schlecht bezahlten Praktikum zum nächsten quälen müssen. Aber das ist von der deutschen Politik offenbar genau so gewollt!



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