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Übersicht |
Der Regelsatz für die Bezieher von Hartz IV soll zum 1.1.2011 um 5 Euro auf dann 364 Euro
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Volljährige | Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres | Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres | Jugendliche von Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres | |
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Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke | 128,46 Euro | 78,67 Euro | 96,55 Euro | 124,02 Euro |
Bekleidung und Schuhe | 30,40 Euro | 31,18 Euro | 33,32 Euro | 37,21 Euro |
Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung | 30,24 Euro | 7,04 Euro | 11,07 Euro | 15,34 Euro |
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände | 27,41 Euro | 13,64 Euro | 11,77 Euro | 14,72 Euro |
Gesundheitspflege | 15,55 Euro | 6,09 Euro | 4,95 Euro | 6,56 Euro |
Verkehr | 22,78 Euro | 11,79 Euro | 14,00 Euro | 12,62 Euro |
Nachrichtenübermittlung | 31,96 Euro | 15,75 Euro | 15,35 Euro | 15,79 Euro |
Freizeit, Unterhaltung, Kultur | 39,96 Euro | 35,93 Euro | 41,33 Euro | 31,41 Euro |
Bildung | 1,39 Euro | 0,98 Euro | 1,16 Euro | 0,29 Euro |
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen | 7,16 Euro | 1,44 Euro | 3,51 Euro | 4,78 Euro |
Andere Waren und Dienstleistungen | 26,50 Euro | 9,18 Euro | 7,31 Euro | 10,88 Euro |
urbs-media Praxistipp: Wir gehen davon aus, dass die Hartz-Sätze auch nach der angeblichen Neuberechnung wieder verfassungswidrig sind. Denn die Bundesregierung ist nicht von dem tatsächlichen (Mindest)-Bedarf der Menschen in Deutschland ausgegangen, sondern orientiert sich an fiktiven Verbrauchsstatistiken. In der Tageszeitung (TAZ) vom 28.9.2010 bringt der ehemalige CDU-Generalsekretär Heiner Geissler die methodischen Mängel der Hartz-VI-Berechnungen wie folgt auf den Punkt: "Es war falsch, das bisherige Wartenkorb-Modell durch ein Statistikmodell zu ersetzen. Denn es ist Unsinn, den Bedarf von Hartz-IV-Empfängern danach zu berechnen, wofür die ärmsten 15 Prozent der Bevölkerung ihr Geld ausgeben. Da beißt sich die Katze in den Schwanz."
Gerade wegen der nicht nachvollziehbaren Berechnungsmethode der Hartz-Sätze hatte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber verpflichtet, hier objektive Kriterien anzulegen und sich nicht hinter statistischen Rechenwerken und fiktiven Abzugsposten zu verschanzen. An diesem methodischen Mangel leiden auch die neuen (alten) Regelsätze für Kinder und Jugendliche. Ein Blick in die vorstehende Tabelle legt vielmehr den Schluss nahe, dass die von der Bundesregierung für die verschiedenen Alterstufen festgesetzten Beträge völlig willkürlich sind.
Falsch ist auch die Behauptung der schwarz-schwarz-gelben Regierungskoalition, ein "Nein" der SPD im Bundesrat würde dazu führen, dass die Hartz-IV-Sätze zum Jahresbeginn überhaupt nicht steigen und das so genannte Bildungspaket für Kinder im Gegenwert von 20 Euro nicht zur Anwendung komme. Wer so argumentiert, hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts offenbar nicht verstanden: Zumindest für die Ansprüche von Kindern auf zusätzliche Bildungsleistungen gilt nämlich folgendes: Seit dem 9.2.2010 muss der so genannte unabwendbare zusätzliche Bedarf ohne wenn und aber von den Arbeitsagenturen übernommen werden. Hierzu bedarf es folglich keines zusätzlichen Gesetzes, der entsprechende Anspruch ergibt sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts unmittelbar aus dem Grundgesetz und kann notfalls vor den Sozialgerichten eingeklagt werden. Gerichtskosten fallen für derartige Klagen nicht an.