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Seit 1. Juni 2008 müssen Patienten für ca. 3.100 Medikamente wieder Zuzahlungen leisten


urbs-media, 16.6.2008: Für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind seit etwa zwei Jahren für Medikamente, deren Abgabepreis bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreitet, keine Zuzahlungen mehr zu leisten. Zum Beginn des Jahres 2008 waren daher in Deutschland ca. 11.000 Medikamente zuzahlungsfrei. Quasi in einer Nacht und Nebel Aktion werden jetzt seit 1.6.2008 für ca. 3.100 dieser Medikamente wieder Zuzahlungen erhoben. Hintergrund dieser zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Versicherten ist die Senkung der für die Zuzahlungsbefreiung festgelegten amtlichen Preisobergrenzen.

Seit Anfang Juni 2008 werden daher nur noch knapp 8.000 Medikamente ohne Zuzahlungen an die Patienten abgegeben. Damit ist zwischen Januar und Juni 2008 die Anzahl der zuzahlungsfreien Medikamente mit staatlich verordneten Festbeträgen von 54 Prozent auf nur noch 37 Prozent gefallen. Und eines dürfte klar sein: Die Tendenz geht dahin, dass diese Zahl kontinuierlich weiter absinkt, weil die Parmaunternehmen erklärt haben, weitere staatlich verordnete Preissenkungen nicht mehr verkraften zu können.

Einen interessanten Einblick in die Hintergründe der hohen Arzneimittelpreise in Deutschland liefert die "Welt Online" in ihrer Ausgabe vom 10.6.2008. Dort heißt es: "Der Bluthochdruck-Wirkstoff Ramipril 1A von einer führenden Pharmafirma hat einen Herstellerabgabepreis von nur 0,04 Euro. In der Apotheke kostet das Medikament aber am Schluss inklusive der Mehrwertsteuer 9,70 Euro. Allein die Mehrwertsteuer ist 40 Mal höher als der Preis, den das Medikament hat, wenn es die Fabriktore verlässt."

Zusammenfassend heißt es dann bei der Welt: "Überhaupt sind in den letzten Jahren nicht die Pharmafirmen der eigentliche Preistreiber bei den Medikamenten gewesen, sondern die staatlich verordneten Zusatzbelastungen, wie etwa Apotheken-Zuschläge, Patienten-Zuzahlungen oder schlicht und einfach die Mehrwertsteuer." Und der Pharma-Verband VFA klagt an: "2007 war damit der Gesetzgeber der Treiber der Arzneimittelausgaben".

urbs-media Praxistipp: Aktuell sind von den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem vollendeten 18. Lebensjahr folgende Zuzahlungen zu leisten:

Praxisgebühr für Arzt, Zahnarzt und Psychotherapeut 10 Euro pro Quartal. Bei Überweisung vom Hausarzt an Fachärzte fällt keine erneute Praxisgebühr an.
Verschreibungspflichtige Arzneimittel 10 % des Preises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Packung. Liegen die Kosten unter 5 Euro, wird nur der tatsächliche Preis gezahlt.
Heilmittel (z.B. Massagen) 10 % der Kosten zuzüglich 10 Euro je Verordnung.
Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte) 10 % der Kosten, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro je Mittel. Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (z.B. Windeln bei Inkontinenz) beträgt die Zuzahlung 10 % pro Verbrauchseinheit, maximal 10 Euro pro Monat.
Häusliche Krankenpflege 10 % der Kosten zuzüglich 10 Euro je Verordnung. Die Zuzahlung ist auf maximal 28 Leistungstage im Kalenderjahr begrenzt.
Haushaltshilfe 10 % der Kosten pro Kalendertag, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro pro Kalendertag.
Krankenhausbehandlung und Anschlußrehabilitation 10 Euro täglich. Die Zuzahlung ist auf maximal 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt. Eine vorangegangene Krankenhausbehandlung wird bei der Anschlußrehabilitation auf die Zuzahlungsdauer angerechnet.
Stationäre Vorsorge und Rehabilitation 10 Euro pro Tag ohne zeitliche Begrenzung.
Kieferorthopädie 20 % der Kosten, ab dem zweiten Kind in kieferorthopädischer Behandlung reduziert sich der Eigenanteil auf 10 %.
Fahrkosten 10 % der Kosten, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro je Fahrt.

Wenn die Summe der jährlichen Zuzahlungen bestimmte Beträge überschreitet, erfolgt eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen. Keine Zuzahlungen - mit Ausnahme von Fahrtkosten - sind für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zu zahlen.

  • Allgemeine Belastungsgrenze
    Maximal sind Zuzahlungen bis zu einer Höhe von 2 % der Bruttoeinnahmen der Familie zu leisten. Mindestens gilt jedoch eine Belastungsgrenze von 83,28 Euro pro Kalenderjahr, die auch Geringverdiener zuzahlen müssen.

  • Besondere Belastungsgrenze für chronisch Kranke
    Chronisch Kranke müssen nur maximal 1 % des Familien-Bruttoeinkommens an Zuzahlungen leisten. Die jährliche Mindestbelastung beträgt für diese Personen 41,64 Euro.

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