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Die geplanten Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung ab 1.1.2012


urbs-media, 24.10.2011: Die Bundesregierung hat die für das Jahr 2012 geplanten Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung veröffentlicht. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Beitragsbemessungsgrenzen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Im Bereich Renten- und Arbeitslosenversicherung soll es danach zum 1.1.2012 in den alten Bundesländern eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze auf monatlich 5.600 Euro geben. In den neuen Bundesländern bleiben die monatliche Werte dagegen unverändert bei 4.800 Euro. Unterschiedlich in West- und Ostdeutschland sollen sich zum 1.1.2012 auch die Beitragsbemessungsgrenzen in der knappschaftlichen Rentenversicherung entwickeln. Während hier die Grenze in den neuen Bundesländern unverändert bei 5.900 Euro pro Monat bleibt, wird die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Knappschaft für die alten Bundesländern auf 6.900 Euro erhöht.

Bei der Kranken- und Pflegeversicherung gibt es bereits seit dem Jahr 2001 in der gesamten Bundesrepublik nur noch eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze. Hier gibt es zum 1.1.2012 sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern eine Erhöhung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze um jeweils 112,50 Euro auf dann 3.825 Euro im Monat.

Bei den Beitragssätzen zur Arbeitslosen- und zur Kranken- und Pflegeversicherung gibt es zum 1.1.2012 keine Veränderungen. Insoweit bleibt es auch im kommenden Jahr damit bei den bereits aus dem Jahr 2011 bekannten Beitragssätzen. Bei der Rentenversicherung wird es allerdings mit großer Wahrscheinlichkeit ab 1.1.2012 eine Beitragssenkung um 0,3 Prozentpunkte auf dann 19,6 Prozent geben.

Diese Senkung des Rentenbeitrags wird sich vermutlich jedoch nur sehr kurzzeitig zu Gunsten der Bürger in Deutschland auswirken, da ab 1.1.2013 eine Anhebung der Pflegeversicherungsbeiträge um mindestens 0,1 Prozentpunkt im Gespräch ist.

Die geplanten Beitragsbemessungsgrenzen für 2012 im Überblick

Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) Deutschland (West) Deutschland (Ost)
2011
(in Euro)
2012
(in Euro)
2011
(in Euro)
2012
(in Euro)
Renten- und Arbeitslosenversicherung
jährlich 66.000,00   67.200,00   57.600,00   57.600,00  
monatlich 5.500,00   5.600,00   4.800,00   4.800,00  
täglich 183,33   186,67   160,00   160,00  
Knappschaftliche Rentenversicherung
jährlich 81.000,00   82.800,00   70.800,00   70.800,00  
monatlich 6.750,00   6.900,00   5.900,00   5.900,00  
täglich 225,00   230,00   196,67   196,67  
Kranken- und Pflegeversicherung
jährlich 44.550,00   45.900,00   44.550,00   45.900,00  
monatlich 3.712,50   3.825,00   3.712,50   3.825,00  
täglich 123,75   127,50   123,75   127,50  

Die geplanten Beitragssätze für 2012 im Überblick

  Beitragssatz in Prozent
2011
Beitragssatz in Prozent
2012
 Arbeitslosenversicherung 3,0 3,0
 Rentenversicherung
 (Arbeiter und Angestellte)
19,9 19,6
 Rentenversicherung
 (Knappschaft)
26,4 26,1
 Pflegeversicherung
 (Versicherte mit Kindern)
1,95 1,95
 Pflegeversicherung
 (Versicherte ohne Kinder)
2,20 2,20
 Einheitlicher Beitragssatz zur Krankenversicherung 15,5 15,5

urbs-media Praxistipp: Die Beitragssätze zur Renten- Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie zur Krankenversicherung werden jeweils einheitlich für das gesamte Bundesgebiet festgesetzt. Bei der Krankenversicherung gilt insoweit eine Besonderheit, weil die einzelnen Kassen die Möglichkeit haben, von ihren Versicherten so genannte Zusatzbeiträge zu erheben.

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