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Die von der Bundesregierung für das Jahr 2013 geplanten Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung


urbs-media, 15.10.2012: Die Bundesregierung hat die für das Jahr 2013 geplanten Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung veröffentlicht. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Beitragsbemessungsgrenzen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Im Bereich Renten- und Arbeitslosenversicherung soll es danach zum 1.1.2013 in den alten Bundesländern eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze von bisher 5.600 Euro auf monatlich 5.800 Euro geben. In den neuen Bundesländern ist zum Jahresbeginn eine Erhöhung von bisher 4.800 Euro auf monatlich 4.900 Euro geplant.

Höhere Beitragsbemessungsgrenzen soll es zum 1.1.2013 auch in der knappschaftlichen Rentenversicherung geben. Hier ist zum Beginn des neuen Jahres in den alten Bundesländern eine Anhebung von bisher 6.900 Euro auf dann 7.100 Euro im Monat geplant. In den neuen Bundesländern soll sich in der Knappschaft die Beitragsbemessungsgrenze dagegen etwas geringer erhöhen, und zwar von gegenwärtig 5.900 Euro auf dann 6.050 Euro.

In der Kranken- und Pflegeversicherung gibt es bereits seit dem Jahr 2001 in der gesamten Bundesrepublik nur noch eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze. Hier soll es zum 1.1.2013 sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern eine Erhöhung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze um jeweils 112,50 Euro auf dann 3.937,50 Euro im Monat geben.

Bei den Beitragssätzen zur Arbeitslosen- und zur Krankenversicherung gibt es zum 1.1.2012 keine Veränderungen. Insoweit bleibt es auch im kommenden Jahr damit bei den bereits aus dem Jahr 2012 bekannten Beitragssätzen. Bei der Rentenversicherung wird es allerdings mit großer Wahrscheinlichkeit ab 1.1.2012 eine Beitragssenkung um 0,6 Prozentpunkte auf dann 19,0 Prozent geben. Entsprechend soll der knappschaftliche Rentenversicherungsbeitrag von aktuell 26,1 Prozent zum Jahresanfang auf 25,2 Prozent sinken.

Wie wir bereits vor gut einem Jahr prognstiziert hatten, erhöht sich der Pflegeversicherungsbeitrag von aktuell 1,95 Prozent zum Beginn des neuen Jahres auf 2,05 Prozent.

Die geplanten Beitragsbemessungsgrenzen für 2013 im Überblick

Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) Deutschland (West) Deutschland (Ost)
2013
(in Euro)
2012
(in Euro)
2013
(in Euro)
2012
(in Euro)
Renten- und Arbeitslosenversicherung
jährlich 69.600,00   67.200,00   58.800,00   57.600,00  
monatlich 5.800,00   5.600,00   4.900,00   4.800,00  
täglich 193,33   186,67   163,33   160,00  
Knappschaftliche Rentenversicherung
jährlich 85.200,00   82.800,00   72.600,00   70.800,00  
monatlich 7.100,00   6.900,00   6.0500,00   5.900,00  
täglich 236,67   230,00   201,67   196,67  
Kranken- und Pflegeversicherung
jährlich 47.250,00   45.900,00   47.250,00   45.900,00  
monatlich 3.937,50   3.825,00   3.937,50   3.825,00  
täglich 131,25   127,50   131,25   127,50  

Die geplanten Beitragssätze für 2013 im Überblick

  2013
(Beitragssatz in Prozent)
2012
(Beitragssatz in Prozent)
 Arbeitslosenversicherung 3,0 3,0
 Rentenversicherung
 (Arbeiter und Angestellte)
18,9 oder 19,0 19,6
 Rentenversicherung
 (Knappschaft)
25,0 oder 25,2 26,1
 Pflegeversicherung
 (Versicherte mit Kindern)
2,05 1,95
 Pflegeversicherung
 (Versicherte ohne Kinder)
2,30 2,20
 Einheitlicher Beitragssatz zur Krankenversicherung 15,5 15,5

Die Beitragssätze zur Renten- Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie zur Krankenversicherung werden jeweils einheitlich für das gesamte Bundesgebiet festgesetzt. Bei der Krankenversicherung gilt insoweit eine Besonderheit, weil die einzelnen Kassen die Möglichkeit haben, von ihren Versicherten so genannte Zusatzbeiträge zu erheben.

urbs-media Praxistipp: Im nächsten Jahr ist Bundestagswahl. Deshalb versucht die amtierende Bundesregierung, die Beitragssätze zur Sozialversicherung möglichst niedrig zu halten. Dies gilt insbesondere für die gesetzliche Rentenversicherung, wo es jetzt zum zweiten Mal in Folge eine Senkung des Beitragssatzes gibt.

Experten rechnen jedoch damit, dass sich die gegenwärtigen Beitragssenkungen langfristig nicht werden halten lassen. Ganz im Gegenteil: Entweder wird der Rentenversicherungsbeitrag in einigen Jahren ganz massiv angehoben oder es droht entweder eine weitere Verlängerung der Lebensarbeitszeit bzw. die durchschnittlichen Rentenansprüche von Neurentnern werden künftig deutlich weniger als 50 Prozent des letzten beitragspflichtigen Gehalts betragen. So betrachtet ist die jetzige Senkung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung also nur ein kurzfristiges Wahlgeschenk von Schwarz-Gelb!


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