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Übersicht |
Die von der Bundesregierung für das Jahr 2013 geplanten Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen
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Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) | Deutschland (West) | Deutschland (Ost) | ||
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2013 (in Euro) |
2012 (in Euro) |
2013 (in Euro) |
2012 (in Euro) |
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Renten- und Arbeitslosenversicherung | ||||
jährlich | 69.600,00 | 67.200,00 | 58.800,00 | 57.600,00 |
monatlich | 5.800,00 | 5.600,00 | 4.900,00 | 4.800,00 |
täglich | 193,33 | 186,67 | 163,33 | 160,00 |
Knappschaftliche Rentenversicherung | ||||
jährlich | 85.200,00 | 82.800,00 | 72.600,00 | 70.800,00 |
monatlich | 7.100,00 | 6.900,00 | 6.0500,00 | 5.900,00 |
täglich | 236,67 | 230,00 | 201,67 | 196,67 |
Kranken- und Pflegeversicherung | ||||
jährlich | 47.250,00 | 45.900,00 | 47.250,00 | 45.900,00 |
monatlich | 3.937,50 | 3.825,00 | 3.937,50 | 3.825,00 |
täglich | 131,25 | 127,50 | 131,25 | 127,50 |
2013 (Beitragssatz in Prozent) |
2012 (Beitragssatz in Prozent) |
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Arbeitslosenversicherung | 3,0 | 3,0 |
Rentenversicherung (Arbeiter und Angestellte) |
18,9 oder 19,0 | 19,6 |
Rentenversicherung (Knappschaft) |
25,0 oder 25,2 | 26,1 |
Pflegeversicherung (Versicherte mit Kindern) |
2,05 | 1,95 |
Pflegeversicherung (Versicherte ohne Kinder) |
2,30 | 2,20 |
Einheitlicher Beitragssatz zur Krankenversicherung | 15,5 | 15,5 |
Die Beitragssätze zur Renten- Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie zur Krankenversicherung werden jeweils einheitlich für das gesamte Bundesgebiet festgesetzt. Bei der Krankenversicherung gilt insoweit eine Besonderheit, weil die einzelnen Kassen die Möglichkeit haben, von ihren Versicherten so genannte Zusatzbeiträge zu erheben.
urbs-media Praxistipp: Im nächsten Jahr ist Bundestagswahl. Deshalb versucht die amtierende Bundesregierung, die Beitragssätze zur Sozialversicherung möglichst niedrig zu halten. Dies gilt insbesondere für die gesetzliche Rentenversicherung, wo es jetzt zum zweiten Mal in Folge eine Senkung des Beitragssatzes gibt.
Experten rechnen jedoch damit, dass sich die gegenwärtigen Beitragssenkungen langfristig nicht werden halten lassen. Ganz im Gegenteil: Entweder wird der Rentenversicherungsbeitrag in einigen Jahren ganz massiv angehoben oder es droht entweder eine weitere Verlängerung der Lebensarbeitszeit bzw. die durchschnittlichen Rentenansprüche von Neurentnern werden künftig deutlich weniger als 50 Prozent des letzten beitragspflichtigen Gehalts betragen. So betrachtet ist die jetzige Senkung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung also nur ein kurzfristiges Wahlgeschenk von Schwarz-Gelb!
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