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Die Winterzeit beginnt im Jahre 2010 am 31.10. und endet am 27.3.2011urbs-media, 20.9.2010: Am Sonntag den 31. Oktober 2010 endet die Sommerzeit. Dann werden die Uhren um 3.00 Uhr um eine Stunde auf 2.00 Uhr zurückgestellt. Mithin dürfen die meisten Bürger an diesem Sonntag eine Stunde länger schlafen. Anders sieht die Situation dagegen für Arbeitnehmer aus, die in der Nacht vom 30.10. zum 31.10. Nachtschicht haben. Für diese Personen verlängert sich der Arbeitstag entsprechend um eine Stunde. Dabei stellt sich für die Betroffenen die Frage, ob sie für diese zusätzliche Arbeitsstunde auch Anspruch auf zusätzliches Arbeitsentgelt haben. Soweit diese Frage nicht durch Tarifvertrag ausdrücklich geregelt ist, kommt eine gesonderte Vergütungspflicht nur dann in Betracht, wenn das Arbeitsentgelt nach Stunden abgerechnet wird. In diesem Fall muss die durch die Zeitumstellung verursachte zusätzliche Arbeitsstunde daher vom Arbeitgeber bezahlt werden. Hier gilt also der Grundsatz, dass sich die Höhe des Arbeitsentgelts nach der tatsächlich geleisteten Zahl der Arbeitsstunden richtet. Arbeitnehmer, die ein festes monatliches oder wöchentliches Gehalt erhalten, haben dagegen generell keinen Anspruch auf Bezahlung dieser Extra-Stunde. Dies ist aber im Regelfall auch kein besonderer Nachteil, da sich die Nachtschicht bei der Umstellung von der Winterzeit zur Sommerzeit im März um eine Stunde verkürzt und daher rechnerisch ein entsprechender Ausgleich erfolgt. Ob für die zusätzliche Arbeitsstunde gegebenenfalls Überstundenzuschläge gezahlt werden müssen, richtet sich nach dem Wortlaut des entsprechenden Tarifvertrags und ist im Regelfall von Branche zu Branche verschieden. urbs-media Praxistipp: Nach der "Verordnung über die Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit ab dem Jahr 2002" (Bundesgesetzblatt Nr. 35 vom 18.7.2001) beginnt die Sommerzeit jeweils am letzten Sonntag im März um 2.00 Uhr und endet jeweils am letzten Sonntag im Oktober um 3.00 Uhr (§ 2 Sommerzeitverordnung).
Beginn und Ende der Sommerzeit
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