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Zum Beginn des Jahres 2013 soll die monatliche Entgeltgrenze für Mini-Jobs auf 450 Euro steigen


urbs-media, 23.7.2012: In Deutschland arbeiten aktuell etwa 7,5 Mio. Menschen in einem so genannten Minijob. Derartige Beschäftigungsverhältnisse sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Außerdem haben die Arbeitgeber die Möglichkeit, für ihre geringfügig Beschäftigten eine pauschale Lohnsteuer in Höhe von 2 Prozent des Arbeitsentgelts an das Finanzamt abzuführen. Mit dem Pauschalsteuersatz ist dann auch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer abgegolten.

Die Entgeltgrenze für die sozialversicherungsfreien Minijobs war seit dem Jahr 2003 auf monatlich 400 Euro festgelegt. Anpassungen an die Lohn- und Preisentwicklung hat es seither nicht mehr gegeben.

Zum 1.1.2013 soll auf Initiative der FDP die monatliche Entgeltgrenze für Minijobs nun von bisher 400 Euro auf 450 Euro angehoben werden. Mit dieser Erhöhung soll nach dem Willen der Liberalen dem Kaufkraftverlust innerhalb der letzten 10 Jahre Rechnung getragen werden.

Parallel zur Anhebung der Entgeltgrenze für Minijobs um monatlich 50 Euro soll zum Beginn des Jahres 2013 auch die Gleitzone für so genannten Midi-Jobs angepasst werden. Derzeit steigen im Lohnbereich zwischen 400 Euro und 800 Euro die Sozialversicherungsbeiträge linear auf den vollen Satz an, der dann bei einem Monatslohn über 800 Euro einsetzt.

Ab 1.1.2013 soll diese sozialversicherungsrechtliche Gleitzone bei den Midi-Jobs dann für monatliche Arbeitslöhne zwischen 450 Euro und 850 Euro gelten.

urbs-media Praxistipp: Geringfügig entlohnte Beschäftigte können bisher durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit in der Gesetzlichen Rentenversicherung verzichten (§ 5 Abs. 2 Satz 2 SGB VI). Von dieser so genannten "Opt-In-Lösung" hat bisher die überwiegende Mehrheit der Mini-Jobber jedoch keinen Gebrauch gemacht, weil die durch Minijobs erzielbare Rente auch bei einem lebenslangen Arbeitsverhältnis noch unter der vom Staat ohnehin zu tragenden Grundsicherung liegt.

Hier will die Bundesregierung die geringfügig Beschäftigten mit (sanfter) Gewalt dazu zwingen, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten. Deshalb werden ab 1.1.2013 alle Minijobber automatisch rentenversicherungspflichtig und müssen dann 4,6 Prozent ihre Arbeitslohnes an die staatliche Rentenkasse abführen.

Wer diesen zwangsweisen Lohnabzug vermeiden will, muss bei der gesetzlichen Rentenversicherung einen speziellen Befreiungsantrag stellen. Mit der Einführung dieser so genannten Obt-Out-Lösung hofft die Bundesregierung, die bisher geringe Neigung der Minijobber zur Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen deutlich zu erhöhen. Und weil wie eingangs erwähnt die Rentenversicherungsbeiträge der Mini-Jobber nur in seltenen Fäallen zu einer finanziellen Besserstellung der Beschäftigten im Alter führen, könnte diese Obt-Out-Lösung für den Staat unter dem Strich ein sehr gutes Geschäft werden. Betroffene Minijobber sollten sich daher frühzeitig darüber informieren, ob in ihrem Fall die Rentenversicherungsbeiträge nicht "weggeschmissenes Geld" sind und zum Beginn des Jahres 2013 dann gegebenenfalls einen Befreiungsantrag stellen.



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