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Die geplanten Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung ab 1.1.2011


urbs-media, 25.10.2010: Die Bundesregierung hat die für das Jahr 2011 geplanten Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung veröffentlicht. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Beitragsbemessungsgrenzen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Im Bereich Renten- und Arbeitslosenversicherung soll es danach zum 1.1.2011 in den neuen Bundesländern eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze geben, in den alten Bundesländern bleiben due Werte dagegen unverändert. Unterschiedlich in West- und Ostdeutschland sollen sich auch die Beitragsbemessungsgrenzen in der knappschaftlichen Rentenversicherung entwickeln. Während hier die Grenze in den alten Bundesländern sinkt, wird die Beitragsbemessungsgrenze in der Knappschaft in den neuen Bundesländern erhöht.

Bei der Kranken- und Pflegeversicherung gibt es bereits seit dem Jahr 2001 in der gesamten Bundesrepublik nur noch eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze. Hier sinken die Werte zum 1.1.2011 im Vergleich zum Jahr 2010 pro Monat um 37,50 Euro.

Bei den Sozialversicherungsbeiträgen gibt es zum 1.1.2011 Erhöhungen im Bereich Krankenversicherung und der Arbeitslosenversicherung. In der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Knappschaft sowie bei der Pflegeversicherung bleiben die Beitragssätze dagegen unverändert.

Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen für 2011 im Überblick

Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) Deutschland (West) Deutschland (Ost)
2010
(in Euro)
2011
(in Euro)
2010
(in Euro)
2011
(in Euro)
Renten- und Arbeitslosenversicherung
jährlich 66.000,00 66.000,00 55.800,00 57.600,00
monatlich 5.500,00 5.500,00 4.650,00 4.800,00
täglich 183,33 183,33 155,00 160,00
Knappschaftliche Rentenversicherung
jährlich 81.600,00 81.000,00 68.400,00 70.800,00
monatlich 6.800,00 6.750,00 5.700,00 5.900,00
täglich 226,67 225,00 190,00 196,67
Kranken- und Pflegeversicherung
jährlich 45.000,00 44.550,00 45.000,00 44.550,00
monatlich 3.750,00 3.712,50 3.750,00 3.712,50
täglich 125,00 123,75 125,00 123,75

Die neuen Beitragssätze für 2011 im Überblick

  Beitragssatz in Prozent
2010
Beitragssatz in Prozent
2011
 Arbeitslosenversicherung 2,8 3,0
 Rentenversicherung
 (Arbeiter und Angestellte)
19,9 19,9
 Rentenversicherung
 (Knappschaft)
26,4 26,4
 Pflegeversicherung
 (Versicherte mit Kindern)
1,95 1,95
 Pflegeversicherung
 (Versicherte ohne Kinder)
2,20 2,20
 Einheitlicher Beitragssatz zur Krankenversicherung 14,9 15,5

urbs-media Praxistipp: Die Beitragssätze zur Renten- Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie zur Krankenversicherung werden jeweils einheitlich für das gesamte Bundesgebiet festgesetzt. Bei der Krankenversicherung gilt insoweit eine Besonderheit, weil die einzelnen Kassen die Möglichkeit haben, von ihren Versicherten so genannte Zusatzbeiträge zu erheben.



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