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Die von der Bundesregierung für das Jahr 2015 geplanten Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung


urbs-media, 3.11.2014: Die Bundesregierung hat die für das Jahr 2015 geplanten Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung veröffentlicht. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Beitragsbemessungsgrenzen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Im Bereich Renten- und Arbeitslosenversicherung soll es danach zum 1.1.2015 in den alten Bundesländern eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze von bisher 5.950 Euro auf monatlich 6.050 Euro geben. In den neuen Bundesländern ist zum Jahresbeginn eine Erhöhung von bisher 5.000 Euro auf monatlich 5.200 Euro geplant.

Höhere Beitragsbemessungsgrenzen soll es zum 1.1.2015 auch in der knappschaftlichen Rentenversicherung geben. Hier ist zum Beginn des neuen Jahres in den alten Bundesländern eine Anhebung von bisher 7.300 Euro auf dann 7.450 Euro im Monat geplant. In den neuen Bundesländern soll sich in der Knappschaft die Beitragsbemessungsgrenze dagegen etwas stärker erhöhen, und zwar von gegenwärtig 6.150 Euro auf dann 6.350 Euro.

In der Kranken- und Pflegeversicherung gibt es bereits seit dem Jahr 2001 in der gesamten Bundesrepublik nur noch eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze. Hier soll es zum 1.1.2015 sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern eine Erhöhung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze um jeweils 75 Euro auf dann 4.125 Euro im Monat geben.

Die geplanten Beitragsbemessungsgrenzen für 2015 im Überblick

Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) Deutschland (West) Deutschland (Ost)
2015
(in Euro)
2014
(in Euro)
2015
(in Euro)
2014
(in Euro)
Renten- und Arbeitslosenversicherung
jährlich 72.600,00   71.400,00   62.400,00   60.000,00  
monatlich 6.050,00   5.950,00   5.200,00   5.000,00  
täglich 201,67   198,33   173,33   166,67  
Knappschaftliche Rentenversicherung
jährlich 89.400,00   87.500,00   76.200,00   73.800,00  
monatlich 7.450,00   7.300,00   6.350,00   6.150,00  
täglich 248,33   243,33   211,67   205,00  
Kranken- und Pflegeversicherung
jährlich 49.500,00   48.600,00   49.500,00   48.600,00  
monatlich 4.125,00   4.050,00   4.125,00   4.050,00  
täglich 137,50   135,00   137,50   135,00  


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