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Auch nach dem Ende der Praxisgebühr fließen immer noch ca. 3,5 Mrd. Euro als so genannte Zuzahlungen an die gesetzlichen Krankenkassen


urbs-media, 31.12.2012: Seit Anfang des Jahres 2004 müssen die gesetzlich Krankenversicherten vor dem erstmaligen Arztbesuch im Quartal eine so genannte Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro bezahlen. Die offizielle Bezeichnung "Praxisgebühr" war dabei grob irreführend. Denn eigentlich handelte es sich um eine weitere gesetzlich angeordnete Zuzahlung für Kassenpatienten. Ehrlicherweise hätte der Gesetzgeber diese Zuzahlung daher "Kassengebühr" nennen müssen.

Mit der "Kassengebühr" in Höhe von 10 Euro pro Quartal war die neue Zuzahlungspflicht aber noch lange nicht zuende. Denn wer bei einem Facharztbesuch oder Krankenhausaufenthalt keine Überweisung vorlegen konnte, der musste die zehn Euro dann auch mehrfach entrichten. Zusätzlich wurden die 10 Euro auch noch generell bei Zahnarztbehandlungen fällig, so dass viele Familien im Laufe eines Jahres 100 oder mehr Euro an ihre Pflicht-Kasse für Arztbesuche zahlen mussten.

Auf Druck der FDP wurde diese "Praxisgebühr" jetzt zum 31.12.2012 abgeschafft. Das Ende der Praxisgebühr entlastet dabei nicht nur die Haushaltskassen der gesetzlich Versicherten, sondern beendet auch eine unnötige und vor allem teure Bürokratie in den Arztpraxen. Denn die Entgegennahme, Abrechnung und Weiterleitung der eingenommenen Gelder an die jeweiligen Krankenkassen kostete die Arztpraxen nach Berechnungen der Ärztevereinigungen je Patient und Quartal knapp einen Euro an Verwaltungsaufwand. Außerdem holten sich die meisten Kassen-Patienten vor einem Facharztbesuch nun eine Überweisung, wodurch das Personal in den Hausarzt-Arztpraxen zusätzlich zeitlich in Anspruch genommen wurde. Nicht zu vergessen der enorme volkswirtschaftliche Schaden durch die doppelten Arztbesuche in Form von ausgefallener Arbeitszeit und Fahrtkosten. Böse Zungen behaupten daher, die unmittelbar durch die Praxisgebühr verursachen Folgekosten hätten die Einnahmen der Krankenkassen durch die Praxisgebühr deutlich überstiegen.

urbs-media Praxistipp: Trotz der Entlastung der gesetzlich Versicherten im Umfang von etwa 1,5 Mrd. Euro pro Jahr durch den Wegfall der Praxisgebühr verbleiben unter dem Strich nach Recherchen der Zeitung "Ärzteblatt" immer noch jährliche Zuzahlungen in Höhe von gut 3,5 Mrd. Euro.

So müssen Kassenpatienten z.B. bei einem Krankenhaus- oder Kuraufenthalt pro Tag eine Zuzahlung von 10 Euro bezahlen, maximal 280 Euro im Kalenderjahr. Zuzahlungen gibt es auch weiterhin u.a. für Arzneimittel, Hilfsmittel, Fahrtkosten und insbesondere Zahnersatz. Hinzu kommen zahlreiche Bereiche, die nach dem Willen des Gesetzgebers von den gesetzlichen Krankenkassen überhaupt nicht mehr finanziert werden müssen, z.B. die Kosten für Brillen. Unter dem Strich tragen die gesetzlich Versicherten abgesehen von ihren Kassenbeiträgen daher auch nach dem Wegfall der Praxisgebühr mit ihren Zuzahlungen insgesamt in Höhe von weiteren 3,5 Mrd. Euro zu den Kasseneinnahen bei.

Außerdem arbeitet das Bundesfinanzministerium an einer erneuten Gesundheitsreform, mit der die Menschen in Deutschland ab dem Jahr 2014 mit weiteren 10 Mrd. Euro pro Jahr an den Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung beteiligt werden sollen. Wie genau die Bürger ab 2014 geschröpft werden sollen, das ist wegen der aber wegen der im Herbst 2013 anstehenden Bundestagswahl aber noch weitgehend geheim.

Eine ausführliche Zusammenstellung der aktuellen Zuzahlungen für gesetzlich Krankenversicherte finden Sie in unserer Abteilung "Termine und Zahlen".



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