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Anleger erleiden Milliardenverluste durch Firmenanleihen in Form sogenannter Preferred Securities


urbs-media, 19.12.2011: Vor über zwei Jahren hatten wir an dieser Stelle in unserem Update vom 18.5.2009 eindringlich vor Unternehmensanleihen in Form sogenannter "Preferred Securities" gewarnt. Als besonders gefährlich und damit verlustträchtig hatten wir damals auch die Anleihen der Commerzbank bezeichnet.

Denn anders als es der Name "Preferred Securities" vermuten lässt, handelt es sich bei derartigen Anleihen keineswegs um Papiere mit "besonderer Sicherheit" Ganz im Gegenteil: Von Security (Sicherheit) kann in diesem Zusammenhang nämlich keine Rede sein. Denn hinter dieser englischen Bezeichnung verbergen sich so genannte "Nachranganleihen", also Wertpapiere zweiter oder dritter Klasse. Die meisten dieser Nachranganleihen werden dabei von Banken und anderen Finanzdienstleistern ausgegeben, darunter z.B. die Depfa, die Bayerische Landesbank, die HSH-Nordbank und die Commerzbank. Aber auch andere Unternehmen haben ihren Finanzbedarf in größerem Stil mit derartigen nachrangigen Anleihen gestillt, z.B. Linde und Südzucker.

Was aber unterscheidet nun die so unter falscher Flagge segelnden "Preferred Securities" von anderen Anleihen? Nachrangig bedeutet vor allem, dass im Falle einer Unternehmensinsolvenz die Anleihegläubiger bei den Nachranganleihen erst dann befriedigt werden, wenn die Inhaber der normalen Unternehmensanleihen ihr Geld vollständig zurückbekommen haben. Außerdem steht es im Ermessen der Emittenten derartiger Nachranganleihen, ob sie bei wirtschaftlichen Problemen die versprochenen Zinsen auch tatsächlich zahlen. Zusätzlich enthalten einige Anleihen auch eine Klausel, wonach die Anleihegläubiger bei Fälligkeit der Anleihe am Unternehmensverlust beteiligt sind, also nur einen Teil des eingesetzten Kapitals zurückbekommen. Anders als bei Aktien können die Anleihebesitzer daher eine Krise nicht aussitzen und auf bessere Zeiten hoffen.

Die Commerzbank hat jetzt bekanntgegeben, dass sie eigene Nachranganleihen im Nominal-Wert von gut 1,1 Mrd. Euro zurückkaufen will. Wer sich als Besitzer derartiger Papiere jetzt möglicherweise freut, der sollte aber auch den zweiten Satz der Pressemitteilung lesen. Denn die Commerzbank will für diese Nachranganleihen maximal 600 Mio. Euro bezahlen, also knapp über 50 Prozent des Nominalwertes. Für die Anleger bedeutet das Rückkaufprogramm also einen realisierten Verlust von etwa 50 Prozent.

Für die betroffenen Sparer stellt sich jetzt die Frage, ob sie das Angebot annehmen sollen. Denn der aktuelle Kurswert der fraglichen Papiere liegt noch unter dem 50-Prozent-Angebot der Commerzbank. Konkret lautet die Alternative daher: Lieber raus aus dem Investment mit einem Verlust von 50 Prozent oder abwarten, bis die Anleihen zur Rückzahlung fällig werden. Bis dahin kann sich die Lage der Commerzbank verbessern, aber auch noch drastisch verschlechtern.

Auf dem Börsenparkett halten sich nämlich Gerüchte, die Bundesregierung erwäge eine vollständige Verstaatlichung der Commerzbank, wenn diese nicht bis Mitte 2012 ihr Eigenkapital um 5,3 Mrd. Euro aufstocken könne. Und wie derartige Verstaatlichungen unter der Kanzlerin Merkel ablaufen, haben zahlreiche Anleger im Fall der HRE (Hypo Real Estate) am eigenen Portemonnaie schmerzhaft erfahren: Ihre Aktien wurden für eine symbolische Entschädigung in Höhe von 1,30 Euro einfach eingezogen! Hiergegen eingelegte Rechtsmittel blieben in allen Instanzen ohne Erfolg (OLG München, Urteil vom 28.9.2011 - 7 U 711/11).

Von einer derartigen Verstaatlichung wären die Inhaber von Commerzbank-Anleihen anders als die Aktionäre aber nicht negativ betroffen. Denn die Bundesrepublik Deutschland als neuer Eigentümer müsste auch für die Schulden der dann staatlichen Commerzbank einstehen. Deshalb erscheint es derzeit nicht sinnvoll, seine Commerzbank-Anleihen unter dem Nennwert zu verkaufen.

urbs-media Praxistipp: Zu dem Rückkaufsangebot der Commerzbank hat jetzt auch die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) in einer Pressemitteilung Stellung genommen. Hier das Schreiben des SdK vom 9.12.2011 im Wortlaut:

SdK fordert längere Angebotsfrist für das
Rückkaufangebot von Eurohypo-Hybridanleihen

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) fordert eine längere Frist für das Rückkaufangebot von Eurohypo-Hybridanleihen über den 13.12.2011 hinaus. An diesem Termin wird ein Urteil des OLG Frankfurts erwartet. Darin soll geklärt werden, ob die Entscheidung der Eurohypo AG rechtens war, die Zinszahlungen auf eigene Genussscheine mit Verweis auf einen Bilanzverlust trotz bestehenden Gewinnabführungsvertrages ausfallen zu lassen.

Ein im Sinne der betroffenen Anleger positives Urteil könnte Auswirkungen auf die Bewertung der Hybridanleihen haben, die das aktuelle Rückkaufangebot einschließt. Nur unter Einschluss dieses Urteils können Anleger eine rationale Entscheidung über das Rückkaufangebot treffen. Daher muss die Annahmefrist zwingend verlängert werden.

Die Commerzbank AG hat am vergangenen Montag ein Angebot zum Rückkauf von durch Gesellschaften des Commerzbank-Konzerns begebener hybrider Fremdkapitalpapiere (Trust Preferred Securities) veröffentlicht. Betroffene Investoren haben demnach die Möglichkeit, ihre Wertpapiere an die Commerzbank zu verkaufen. Das Angebot "endet voraussichtlich am 13. Dezember 2011". Die Bank beabsichtigt, bis zu 600 Mio. Euro für den Rückkauf der Finanzinstrumente aufzuwenden.

Davon betroffen sind auch zwei Hybridanleihen der Eurohypo AG (ISIN XS0169058012 und ISIN DE000A0DZJZ7). Der Umgang der Eurohypo mit diesen Papieren war in der Vergangenheit höchst umstritten und ist es bis heute. So wurden den Inhabern dieser Anleihen mit Verweis auf einen vorliegenden Bilanzverlust für die Jahre 2009 und 2010 keine Zinsen gezahlt und die Wertpapiere wurden am Verlust beteiligt. Die SdK vertritt hier aber nach wie vor die Ansicht, dass aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages der Eurohypo AG mit der Commerzbank Inlandsbanken GmbH praktisch kein Bilanzverlust entstehen konnte und kann. Dieser Ansicht folgten auch einige institutionelle Investoren und leiteten daraufhin eine Klage vor einem Gericht in den USA auf Zahlung der Zinsen ein.

Mit derselben Begründung wie oben ließ die Eurohypo auch die Zinszahlung 2009 für diverse Genussscheine ausfallen. Dagegen klagen inzwischen mehrere Anleger in Deutschland, unter anderem auch die SdK. In einem dieser Verfahren wird für den 13.12.2011 ein Urteil durch das OLG Frankfurt/Main erwartet. Sollte dieses Urteil positiv für die Anleger ausfallen, so könnte dies auch nicht unerheblichen Einfluss auf die Bewertung der von dem aktuellen Rückkaufangebot betroffenen Hybridanleihen haben.

Die SdK fordert die Commerzbank AG daher auf, die Frist für das Rückkaufangebot an die Anleger in Hybridanleihen der Eurohypo über den 14.12.2011 hinaus zu verlängern, damit die Anleger das Urteil noch mit in ihre Entscheidungsfindung einfließen lassen können.

München, den 9.12.2011
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. hält sowohl Aktien der Commerzbank AG als auch Hybridanleihen der Eurohypo AG.

Dieses Urteil des OLG Frankfurt ist inzwischen ergangen (5 U 56/11). Die Frankfurter Richter haben die Commerzbank verurteilt, die rückständigen Zinsen für die Jahre 2009 und 2010 zu bezahlen. Außerdem hat das Gericht festgestellt, dass die Klägerin im Juni 2013 Anspruch darauf hat, dass ihr das Kapital zum vollen Nennbetrag zurückgezahlt wird.

Die Commerzbank prüft derzeit zwar, ob sie gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einlegen soll. Aus Sicht der urbs-media Redaktion besteht nach dem gegenwärtigen Rechtsstand aber kein nachvollziehbarer Grund, das Rückkaufsangebot der Commerzbank anzunehmen.



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