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Vorsicht vor Unternehmensanleihen in Form so genannter Preferred Securities


urbs-media, 18.5.2009: Wer sein Geld in Anleihen angelegt hatte, war während der Finanzkrise bisher üblicherweise auf der sicheren Seite. Dies gilt auch für Unternehmensanleihen, jedenfalls dann, wenn es sich um Firmen mit erstklassiger Bonität handelt.

Seit einiger Zeit werden derartige Unternehmensanleihen aber auch als so genannte "Preferred Securities" angeboten. Der englische Name scheint darauf hinzudeuten, dass es sich hierbei um besonders sichere Anleihen handelt, klingt "Preferred Securities" doch ein wenig wie "bevorzugte Sicherheiten". In Wirklichkeit ist jedoch das genaue Gegenteil der Fall! Denn hinter dieser englischen Bezeichnung verbergen sich so genannte "Nachranganleihen", also Wertpapiere zweiter oder dritter Klasse. Die meisten dieser Nachranganleihen werden dabei von Banken und anderen Finanzdienstleistern ausgegeben, darunter z.B. die Depfa, die Bayerische Landesbank, die HSH-Nordbank und die Commerzbank. Aber auch andere Unternehmen haben ihren Finanzbedarf in größerem Stil mit derartigen nachrangigen Anleihen gestillt, z.B. Linde und Südzucker.

Was aber unterscheidet nun die so unter falscher Flagge segelnden "Preferred Securities" von anderen Anleihen? Nachrangig bedeutet vor allem, dass im Falle einer Unternehmensinsolvenz die Anleihegläubiger bei den Nachranganleihen erst dann befriedigt werden, wenn die Inhaber der normalen Unternehmensanleihen ihr Geld vollständig zurückbekommen haben. Außerdem steht es im Ermessen der Emittenten derartiger Nachranganleihen, ob sie bei wirtschaftlichen Problemen die versprochenen Zinsen auch tatsächlich zahlen. Zusätzlich enthalten einige Anleihen auch eine Klausel, wonach die Anleihegläubiger bei Fälligkeit der Anleihe am Unternehmensverlust beteiligt sind, also nur einen Teil des eingesetzten Kapitals zurückbekommen. Anders als bei Aktien können die Anleihebesitzer daher eine Krise nicht aussitzen und auf bessere Zeiten hoffen.

Was es in der Praxis bedeutet, Inhaber einer Nachranganleihe zu sein, mussten die Besitzer der Depfa-Anleihe aus dem Jahr 2007 (XS0291655727 - Nennwert 500 Mio. Euro) schmerzhaft erfahren: Denn die Hypo Real Estate (HRE) als Muttergesellschaft der Depfa hat für das laufende Jahr die Zinszahlungen kurzerhand ausgesetzt.

urbs-media Praxistipp: Derzeit liegen die Renditen von deutschen Unternehmensanleihen häufig nur 1 bis 1,5 Prozentpunkte über den Renditen von deutschen Staatsanleihen. Unter dem Gesichtspunkt des geringen Renditevorteils im Vergleich zu Staatsanleihen gibt es daher derzeit keinen vernünftigen Grund, sich bei der Geldanlage mit dem Risiko der Insolvenz des Emittenten zu belasten. Dies gilt insbesondere für die bereits genannten "Nachranganleihen", die sich inzwischen als echten Zockerpapiere erwiesen haben.

Da vermutlich die Geldwertstabilität in einigen Jahren zu einem ernsten Problem wird, empfehlen sich jetzt insbesondere solche Anleihen, deren Rendite an die jeweilige Inflationsrate gekoppelt ist. Derartige inflationsgeschützte Papiere werden derzeit vermehrt nachgefragt, weil viele Anleger nicht mehr bereit sind, das Risiko der Geldwertentwertung zu tragen und nachdrücklich auf einen derartigen Inflationsschutz bestehen. Angesichts der enorm schnell steigenden Staatsverschuldung eine durchaus vernünftige Reaktion auf die drohende Hyperinflation in Deutschland.



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