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Die aktuellen Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Jahr 2010

urbs-media, 18.1.2010: Das Bundesfinanzministerium hat mit BMF-Schreiben vom 11.12.2009 (IV A 4 - S 1547/0) die für das Jahr 2010 geltenden Pauschbeträge für den Eigenverbrauch veröffentlicht.


Vorbemerkungen

  1. Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben werden durch die zuständigen Finanzbehörden festgesetzt.

  2. Sie beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen.

  3. Diese Regelung dient der Vereinfachung und lässt keine Zu- und Abschläge wegen individueller persönlicher Ess- und Trinkgewohnheiten zu. Auch Krankheit oder Urlaub rechtfertigen keine Änderung der Pauschbeträge.

  4. Die Pauschbeträge sind Jahreswerte för eine Person. Für Kinder vom 2. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist die Hälfte des jeweiligen Wertes anzusetzen. Tabakwaren sind in den Pauschbeträgen nicht enthalten. Soweit diese entnommen werden, sind die Pauschbeträge entsprechend zu erhöhen (Schätzung).

  5. Die pauschalen Werte berücksichtigen im jeweiligen Gewerbezweig das allgemein übliche Warensortiment.

  6. Bei gemischten Betrieben (Metzgerei oder Bäckerei mit Lebensmittelangebot oder Gastwirtschaft) ist nur der jeweils höhere Pauschbetrag der entsprechenden Gewerbeklasse anzusetzen.
Gewerbezweig Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer
(in Euro)
ermäßigter
Steuersatz
voller
Steuersatz
insgesamt
Bäckerei 837 425 1.262
Fleischerei 664 996 1.660
Gast- und Speisewirtschaften
a) mit Abgabe von kalten Speisen 797 1.196 1.993
b) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen 1.103 1.966 3.069
Getränkeeinzelhandel 0 359 359
Café und Konditorei 850 731 1.581
Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier
(Einzelhandel)
505 67 572
Nahrungs- und Genussmittel
(Einzelhandel)
1.156 558 1.714
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln
(Einzelhandel)
266 200 466

(Quelle: Bundesteuerblatt I 2009, S. 1510)

urbs-media Praxistipp: Im Vergleich zum Vorjahr gibt es im Jahr 2010 auf breiter Front eine Senkung der Jahreswerte. Konkret sinken die Pauschbeträge zum 1.1.2010 um durchschnittlich 1,2 Prozent. Noch im Jahr 2009 hatte es dagegen eine happige Erhöhung um etwa 7 Prozent gegeben; im Jahr 2008 betrug die Erhöhung ca. 2 Prozent.

Besonders hart hatte es im Jahr 2007 die Konditoren getroffen, die aus dem ehemaligen Gewerbezweig "Bäckerei und Konditorei" in den neuen Gewerbezweig "Café und Konditorei" umgruppiert wurden. Dies bedeute für die betroffenen Steuerpflichtigen unter dem Strich eine Anhebung des Jahreswertes pro Person von 900 Euro im Jahr 2006 auf 1.465 Euro im Jahr 2007.

Vergleicht man die aktuellen Pauschbeträge des Jahres 2010 mit den für das Jahr 1999 geltenden alten DM-Beträgen, dann fällt auf, das die Anhebungen in den einzelnen Gewerbezweigen sehr unterschiedlich ausgefallen sind: Während z.B. die Jahreswerte in den Gewerbezweigen Fleischerei und Bäcker in den vergangenen 10 Jahren um ca. 47 % bzw. 58 % gestiegen sind, liegt der Jahreswert für 2009 im Bereich "Einzelhandel von Nahrungs- und Genussmitteln" nur um ca. 19 % über den Pauschbeträgen des Jahres 1999.


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