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Die aktuellen Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Jahr 2011

urbs-media, 3.1.2011: Das Bundesfinanzministerium hat mit BMF-Schreiben vom 8.12.2010 (IV A 4 - S 1547/0:001) die für das Jahr 2011 geltenden Pauschbeträge für den Eigenverbrauch veröffentlicht.


Vorbemerkungen

  1. Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben werden durch die zuständigen Finanzbehörden festgesetzt.

  2. Sie beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen.

  3. Diese Regelung dient der Vereinfachung und lässt keine Zu- und Abschläge wegen individueller persönlicher Ess- und Trinkgewohnheiten zu. Auch Krankheit oder Urlaub rechtfertigen keine Änderung der Pauschbeträge.

  4. Die Pauschbeträge sind Jahreswerte för eine Person. Für Kinder vom 2. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist die Hälfte des jeweiligen Wertes anzusetzen. Tabakwaren sind in den Pauschbeträgen nicht enthalten. Soweit diese entnommen werden, sind die Pauschbeträge entsprechend zu erhöhen (Schätzung).

  5. Die pauschalen Werte berücksichtigen im jeweiligen Gewerbezweig das allgemein übliche Warensortiment.

  6. Bei gemischten Betrieben (Metzgerei oder Bäckerei mit Lebensmittelangebot oder Gastwirtschaft) ist nur der jeweils höhere Pauschbetrag der entsprechenden Gewerbeklasse anzusetzen.
Gewerbezweig Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer
(in Euro)
ermäßigter
Steuersatz
voller
Steuersatz
insgesamt
Bäckerei 847 430 1.277
Fleischerei 672 1.008 1.680
Gast- und Speisewirtschaften
a) mit Abgabe von kalten Speisen 807 1.210 2.017
b) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen 1.116 1.989 3.105
Getränkeeinzelhandel 0 363 363
Café und Konditorei 860 739 1.599
Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier
(Einzelhandel)
511 68 579
Nahrungs- und Genussmittel
(Einzelhandel)
1.169 565 1.734
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln
(Einzelhandel)
269 200 469

(Bundessteuerblatt Nr. 21 vom 27.12.2010, S. 1344)

urbs-media Praxistipp: Nachdem es im Vorjahr noch eine Senkung der Jahreswerte um durchschnittlich 1,2 Prozent gegeben hatte, steigen die Sachbezugswerte zum 1.1.2011 wieder auf breiter Front. So steigt der Jahreswert für Bäcker um 15 Euro, für Fleischer um 20 Euro sowie für Gastwirte um 24 bzw. 36 Euro.

Vergleicht man die aktuellen Pauschbeträge des Jahres 2011 mit den für das Jahr 1999 geltenden alten DM-Beträgen, dann fällt auf, das die Anhebungen in den einzelnen Gewerbezweigen sehr unterschiedlich ausgefallen sind: Während z.B. die Jahreswerte in den Gewerbezweigen Fleischerei und Bäcker in den vergangenen 10 Jahren um ca. 48 % bzw. 58 % gestiegen sind, liegt der Jahreswert für 2009 im Bereich "Einzelhandel von Nahrungs- und Genussmitteln" nur um ca. 20 % über den Pauschbeträgen des Jahres 1999.

Besonders hart hatte es im Jahr 2007 die Konditoren getroffen, die aus dem ehemaligen Gewerbezweig "Bäckerei und Konditorei" in den neuen Gewerbezweig "Café und Konditorei" umgruppiert wurden. Dies bedeute für die betroffenen Steuerpflichtigen unter dem Strich eine Anhebung des Jahreswertes pro Person von 900 Euro im Jahr 2006 auf 1.465 Euro im Jahr 2007.


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