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Die aktuellen Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Jahr 2014

urbs-media, 13.1.2014: Das Bundesfinanzministerium hat mit BMF-Schreiben vom 16.12.2013 (IV A 4 - S 1547/13/10001-01) die für das Jahr 2014 geltenden Pauschbeträge für den Eigenverbrauch veröffentlicht.


Vorbemerkungen

  1. Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben werden auf der Grundlage der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel und Getränke festgesetzt.

  2. Sie beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen.

  3. Diese Regelung dient der Vereinfachung und lässt keine Zu- und Abschläge zur Anpassung an die individuellen Verhältnisse (z.B. individuelle persönlicher Ess- und Trinkgewohnheiten, Krankheit oder Urlaub) zu.

  4. Die Pauschbeträge stellen einen Jahreswert för eine Person dar. Für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr entfällt der Ansatz eines Pauschalbetrages. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist die Hälfte des jeweiligen Wertes anzusetzen. Tabakwaren sind in den Pauschbeträgen nicht enthalten. Soweit diese entnommen werden, sind die Pauschbeträge entsprechend zu erhöhen (Schätzung).

  5. Die pauschalen Werte berücksichtigen im jeweiligen Gewerbezweig das allgemein übliche Warensortiment.

  6. Bei gemischten Betrieben (Metzgerei oder Bäckerei mit Lebensmittelangebot oder Gastwirtschaft) ist nur der jeweils höhere Pauschbetrag der entsprechenden Gewerbeklasse anzusetzen.
Gewerbezweig Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer
(in Euro)
ermäßigter
Steuersatz
voller
Steuersatz
insgesamt
Bäckerei 1.176 397 1.573
Fleischerei 912 820 1.732
Gast- und Speisewirtschaften
a) mit Abgabe von kalten Speisen 1.150 965 2.115
b) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen 1.586 1.731 3.317
Getränkeeinzelhandel 93 291 384
Café und Konditorei 1.137 635 1.772
Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier
(Einzelhandel)
635 67 702
Nahrungs- und Genussmittel
(Einzelhandel)
1.295 740 2.035
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln
(Einzelhandel)
291 212 503

(Die Tabelle wurde im Bundessteuerblatt Nr. 23/2013 Teil I S. 1608 veröffentlicht)

urbs-media Praxistipp: Im Vergleich zum Jahr 2013 sind die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben im Jahr 2014 im Durchschnitt um ca. 3 Prozent gestiegen. Im Vorjahr gab es dagegen teilweise Erhöhungen um bis zu 35 Prozent (z.B. Bäckereien). Die extremen damaligen Anhebungen der Pauschbeträge resultierten aus von der Finanzverwaltung angeordneten teilweise erheblichen Verschiebungen zwischen der Spalte "ermäßigter Steuersatz" und der Spalte "voller Steuersatz".

Die Veränderungen des Jahreswertes im Vergleich zum Vorjahr im einzelnen:

  • Bäckerei: + 58 Euro
  • Fleischerei: + 65 Euro
  • Gast- und Speisewirtschaften
    a) mit Abgabe von kalten Speisen: + 79 Euro
    b) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen: + 125 Euro
  • Getränkeeinzelhandel: + 14 Euro
  • Café und Konditorei: + 66 Euro
  • Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Einzelhandel): + 27 Euro
  • Nahrungs- und Genussmittel (Einzelhandel): + 75 Euro
  • Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Einzelhandel): + 19 Euro


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