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Die deutsche Regierung braucht im Inland unbedingt einen islamistischen Terroranschlag


urbs media, 2.3.2015: Am 4. Februar 2015 hat das Bundeskabinett einen von Justizminister Heiko Maas eingebrachten Gesetzentwurf zur "Terror-Bekämpfung" verabschiedet. Kernpunkt der geplanten Neuregelungen: Künftig soll bereits der Versuch der Ausreise aus Deutschland in ein Bürgerkriegsland mit bis zu 10 Jahren Gefängnis bestraft werden, wenn der "Täter" die Absicht hat, sich dort an Kampfhandlungen zu beteiligen.

Damit wird das Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland zum ersten mal in der Geschichte zum reinen "Gesinnungsstrafrecht". Denn die Bundesregierung will nicht eine zumindest versuchte konkrete Straftat ahnden, sondern die bloße wage Absicht, möglicherweise in der Zukunft eventuell eine Tat zu begehen. Dies ist unserer Meinung nach nicht nur grob verfassungswidrig, sondern provoziert geradezu politisch oder religiös motivierte Anschläge in Deutschland.

Eine Chronik der islamistischen Terror-Anschläge

Viele Staaten können sich inzwischen damit brüsten, in der jüngeren Vergangenheit zumindest einmal das Ziel von islamischen Terroristen geworden zu sein. Als Folge dieser Anschläge wurden dort die Sicherheitsgesetze drastisch verschärft und eine weitgehend flächendeckende Überwachung der Kommunikationswege eingeführt. Hier in der Bundesrepublik wartet man aber immer noch sehnsüchtig auf ein 9/11-Ereignis, um endlich mit den anderen Überwachungsstaaten gleichziehen zu können.

  • Dänemark: Am 14.2.2015 stürmte in Kopenhagen ein bewaffneter Islamist eine Diskussionsveranstaltung zum Thema Meinungsfreiheit und erschießt einen Besucher und verletzte mehrere Personen.

  • Frankreich: Am Vormittag des 7.1.2015 stürmten 2 mit Sturmgewehren bewaffnete Islamisten in Paris die Redaktion der Satire-Zeitschrift Charlie Hebdo und töteten insgesamt 12 Menschen. Am Folgetag kam es in einem Supermarkt zu einer islamisch motivierten Geiselnahme, in deren Folge weitere 5 Menschen starben.

  • Kanada: Am 22.10.2014 stürmte in Ottawa ein bewaffneter Islamist in das Kanadische Parlament und erschoss einen Sicherheitsbeamten. Anlass der Bluttat: Kanada hatte es dem Attentäter zuvor untersagt, nach Syrien auszureisen.

  • England: Am Morgen des 7. Juli 2005 kam es in London während des Berufsverkehrs innerhalb kürzester Zeit zu insgesamt vier Explosionen in drei U-Bahn-Zügen und einem Doppeldeckerbus, ausgelöst durch so genannte "Rucksackbomber". Dabei wurden 56 Menschen (inklusive der vier Selbstmordattentäter) getötet und über 700 Personen teilweise schwer verletzt.

  • Spanien: Am 11.3.2004 ereignete sich in Madrid eine Serie von zehn durch islamistische Terroristen ausgelösten Bombenexplosionen. Nach Angaben des spanischen Innenministeriums kamen dabei insgesamt 191 Menschen ums Leben, 2051 wurden verletzt, 82 davon schwer.

Sie werden sich jetzt möglicherweise fragen, warum wir an dieser Stelle nicht auch die Flugzeug-Attentate am 11.9.2001 in Amerika erwähnen. Nun - hierbei handelt es sich unserer Meinung nach nicht um einen ausschließlich von Islamisten ausgeführten Anschlag, sondern um eine Operation, an der amerikanische Regierungsvertreter als Strippenzieher und Mitwisser maßgeblich beteiligt waren.

Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren

Während anderswo die Sicherheit der Bürger durch echte Bomben und echte Gewehre bedroht wurde, müssen sich die Sicherheitsbehörden in Deutschland wie zuletzt am 19.1.2015 in Dresden darauf beschränken, Demonstrationen wegen angeblicher Twitter-Einträge in arabischer Sprache zu verbieten oder wie am 15.2.2015 in Braunschweig Karnevalsumzüge wegen angeblicher Terrordrohungen. Kein Wunder also, dass die in der Bundesrepublik politisch verantwortlichen Amtsträger inzwischen wegen der Missachtung Deutschlands durch islamische Bombenwerfer unter echten Minderwertigkeitskomplexen leiden.

Dabei wäre es laut Gesetz die Aufgabe der deutschen Sicherheitsbehörden, die vom Grundgesetz garantierte Demonstrationsfreiheit unter allen Umständen zu schützen. So betrachtet wurden die Grundrechte der Bürger am 19. Januar in verfassungswidriger Weise eingeschränkt. Zumal letztendlich völlig unklar ist, ob die zur Begründung des Demonstrationsverbots herangezogene Anschlagsgefahr tatsächlich bestand oder ob nur ein willkommener Anlass gesucht wurde, die dem Staat unangenehmen Montags-Demonstrationen zu unterbinden. Man hat fast das Gefühl, die deutschen Behörden wollten derzeit einmal bewusst austesten, wie weit der Staat mit seinen Versammlungs- und Feier-Verboten gehen kann, ohne dass es in der Bevölkerung zu Unruhen und Protesten kommt.

Ausreiseverbote für inländische Terroristen befördern den Terror nach Deutschland

Wie krank muss eigentlich ein Regime sein, wenn es die im Land befindlichen Gefährder zwangsweise an einer Ausreise hindert? Welche Folgen derartige Passentziehungen haben können, zeigt doch eindringlich der Fall in Ottawa, wo ein verhinderter Dschihadisten sein Mütchen im kanadischen Parlament gekühlt hat.

Und deshalb ist der von der Bundesregierung geplante Entzug von Ausweispapieren ein entscheidender Schritt hin zu realen Terroranschlägen in Deutschland. Denn machen wir uns nichts vor: Wer töten will der tötet, und ein Passenzug durch die Bundesregierung verändert nur das Terrorziel. Dann kracht es halt hier bei uns in Köln, Berlin, Dresden oder anderswo in Deutschland anstatt weit weg in Syrien, im Irak oder in Afghanistan. Die Bundesregierung provoziert mit ihrem jüngsten "Unsicherheitsgesetz" also gezielt "Terror made for Germany"!

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