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Psychiatriemissbrauch in Deutschland - Gestern Mollath, heute Gurlitt und morgen Du?


urbs media, 5.5.2014: Beim Schlagwort "Psychiatriemissbrauch" denken wir instinktiv zuerst an totalitäre Systeme. So war es z.B. in der UDSSR üblich, Regimekritiker ohne Prozess hinter den Mauern von Irrenhäusern verschwinden zu lassen. Insbesondere der Fall des russischen Dissidenten Alexander Solschenizyn lenkte hier die weltweite Aufmerksamkeit auf die perfide Verquickung von Staatsführung, Polizei, Justiz und Psychiatrie in der ehemaligen Sowjetunion.

Sie werden daher zurecht fragen, wie das Thema "Missbrauch von psychiatrischen Einrichtungen" zum angeblich so rechtsstaatlichen und freien System der Bundesrepublik Deutschland passt. Denn auch wenn in Deutschland die "Entmündigung" seit dem Jahr 1992 offiziell "Betreuung" heißt, an den grundsätzlichen Problemen hat sich für die inzwischen mehr als 1,3 Mio. Betroffenen damit aber nicht geändert.

Psychiatriemissbrauch auch in Deutschland

Der Fall des von der bayrischen Justiz in die Psychiatrie eingewiesenen Gustl Mollath hat deutschlandweit Empörung ausgelöst. Unter dem Vorwurf der "Gewalttätigkeit" wurde der Maschinenbauer aus Nürnberg für unbestimmte Zeit in die Psychiatrie eingewiesen. Der Hintergrund der Einweisung war, dass er im Zuge des Scheidungsverfahrens gegen seine damalige Frau behauptet hatte, diese sei in Schwarzgeldgeschäfte der Hypovereinsbank in Milliardenhöhe verwickelt.

Und so versuchte der deutsche Staat, den guten Mann über sieben Jahre lang in den geschlossenen Abteilungen der Bezirkskrankenhäuser Bayreuth und Straubing von seiner Wahnvorstellung zu heilen. Denn Berichte über Schwarzgeldgeschäfte bei einem regierungsnahen Finanzinstitut, die können doch nur einem kranken und gemeingefährlichen Hirn entspringen.

Freiheitsberaubung wieder besseres Wissen

Und selbst als die interne Revision der Bank im Jahre 2011 bestätigte, dass die Angaben des Herrn Mollath über die Schwarzgeldgeschäfte weitgehend wahr sind, blieben die Richter am Landgericht Bayreuth bei ihrer Einschätzung: Der Mollath gehört weggesperrt. Erst als der Psychiatriemissbrauch im Fall Gustl Mollath dann auch zu einem Untersuchungsausschuss im bayrischen Landtag führte und die Medien sich des Psychiatrieopfers annahmen, kam etwas Bewegung in die Sache. Der Fall Mollath landete dann schließlich vor dem Bundesverfassungsgericht, wo dann letztinstanzlich am 26.8.2013 seine Freilassung aus der bayrischen Psychiatrie angeordnet wurde.

In seiner Entscheidung wirft das Bundesverfassungsgericht den Richtern am Landgericht Bayreut im Prinzip nichts weniger als Rechtsbeugung vor. Denn nach Ansicht der Karlsruher Richter fehlt es im Fall Mollath bereits an den rechtlichen Grundvoraussetzungen für eine gerichtlich verfügte Einweisung in die Psychiatrie. Wörtlich heißt es in dem BVervG-Beschluss:

Es fehlt bereits an einer ausreichenden Konkretisierung der vom Beschwerdeführer ausgehenden Gefahr künftiger rechtswidriger Taten. Das Landgericht setzt sich insbesondere nicht damit auseinander, dass die Darlegungen des Sachverständigen zur Wahrscheinlichkeit künftiger rechtswidriger Taten im schriftlichen Gutachten vom 12. Februar 2011 und in der mündlichen Anhörung vom 9. Mai 2011 voneinander abweichen. Vor diesem Hintergrund durfte das Landgericht sich nicht auf eine bloße Bezugnahme auf die Ausführungen des Sachverständigen in der mündlichen Anhörung beschränken. Es hätte vielmehr unter Berücksichtigung weiterer Hinweise des Sachverständigen und sonstiger Umstände des vorliegenden Falles diese Einschätzungen gegeneinander abwägen und eine eigenständige Prognoseentscheidung treffen müssen. Im Rahmen einer solchen eigenständigen Bewertung hätte es darlegen müssen, welche Straftaten konkret von dem Beschwerdeführer zu erwarten sind, warum der Grad der Wahrscheinlichkeit derartiger Straftaten sehr hoch ist und auf welche Anknüpfungs- und Befundtatsachen sich diese Prognose gründet.

Von Gustl Mollath zu Cornelius Gurlitt weiter zu ....

Trotz dieser eindeutigen Ohrfeige aus Karlsruhe weigert sich die Münchener Generalstaatsanwaltschaft, gegen die verantwortlichen Ärzte, Richter und Staatsanwälte im Fall Mollath wegen Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung und falscher Verdächtigung auch nur zu ermitteln - geschweige den Anklage zu erheben (Bayrischer Rundfunk vom 14.4.2014).

Dabei bahnt sich in München gerade ein neuer Justiz-Skandal an. Denn auch der Kunstsammler Cornelius Gurlitt ist soeben in die politisch gesteuerten Mühlen der deutschen Psychiatrie geraten und wurde vom Amtsgericht München unter medizinische Betreuung gestellt. Und jetzt halten Sie sich fest: Für eine derartige Entscheidung im Fall Gurlitt reichte bereits ein nicht wahrgenommener Arzttermin!

Aber nicht nur bei den "Nervenheilanstalten und Irrenärzten" ist die Neigung weit verbreitet, jegliches von der staatlich verordneten "Political Correctness" abweichendes Verhalten als krank und behandlungsbedürftig einzustufen. Auch viele unserer Massenmedien haben inzwischen ein ganzes Arsenal von abwertenden Adjektiven in ihrem Repertoire und bezeichnen nicht dem politischen Mainstream entsprechende Äußerungen gerne als "krude" (Spiegel-Online über Tilo Sarrazin), "populistisch", (FAZ über Akif Pirincci) oder "demokratiefeindlich und homophob" (Focus-Online über die AfD). Und wer die regierungsamtlichen Aussagen zur Rolle von Osama Bin Laden beim 9.11.2001, zum Giftgaseinsatz von Assad in Syrien oder zum Selbst-Mord von Uwe Barschel anzweifelt, der ist bekanntlich ein Verschwörungstheoretiker und benötigt dringend eine psychiatrische Behandlung.

Damit wird in den regierungsnahen deutschen Medien für jedermann ersichtlich der Boden für eine Psychiatrisierung von Mitbürgern vorbereitet, die sich nicht dem jeweils staatlich verordneten Meinungsdiktat (z.B. im Fall der Ukraine, beim Euro oder beim Klimawandel) unterordnen wollen. Dass im Zusammenhang mit politisch abweichenden Meinungen immer wieder auch die Worte "rechtsradikal" und "antisemitisch" in den deutschen Nachrichten auftauchen, das kann dann eigentlich niemanden mehr verwundern.

urbs-media Praxistipp: Und so wundert es auch nicht, dass es bereits mehrere Organisationen und Internetseiten gibt, die sich speziell mit dem Thema "Psychiatriemissbrauch" sowie "Missbrauch in der Psychiatrie" beschäftigen.

Sehenswert ist auch der hier verlinkte Video-Beitrag auf Klagemauer-TV, der sich mit der zunehmenden Psychiatrisierung in der westlichen Gesellschaft befasst.

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