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Wie Siegmar Gabriel auf Bundes- und Länderebene sein eigenes Informationsnetzwerk installiert


urbs media, 3.2.2014: Mit dem Begriff "tiefer Staat" bezeichnet man in der Türkei die konspirative Verflechtung der Politik mit den Bereichen Medien, Militär, Geheimdienste, Justiz, und Verwaltung. In Deutschland wurde eine derartige Durchdringung und Vermischung der unterschiedlichen Gewalten bisher immer bestritten. Nun gibt ein Artikel in der Welt am Sonntag vom 26.1.2014 über ein vom Vizekanzler Siegmar Gabriel installiertes Netzwerk aus SPD-Informanten jedoch allen Anlass, die Existenz eines tiefen Staates in Deutschland genauer zu untersuchen.

Siegmar Gabriels Informationsnetzwerk im Bund und in den Ländern

Unter dem Titel "Vizekanzler Gabriel formiert seine Gegenregierung" berichtet die Welt am Sonntag, dass Siegmar Gabriel alle wichtigen Sozialdemokraten angewiesen hat, ihm direkt zuzuarbeiten. Im Verlauf des Artikels erfährt der erstaunte Leser dann, dass der Vizekanzler für jede Ebene im Apparat eine eigene Anlaufstelle eingerichtet hat: "Sozialdemokratische Minister berichten unmittelbar an ihn, sozialdemokratische Staatssekretäre berichten an Rainer Sontowski, bisher Gabriels Büroleiter im Willy-Brandt-Haus. Sozialdemokratische Abteilungsleiter, also verbeamtete Staatsdiener, berichten an seinen Vertrauten Oliver Schmolke, bisher Planungschef der SPD-Fraktion."

Damit aber noch nicht genug: Auch die Bundesländer mit einer sozialdemokratisch geführten Regierung schließt Gabriel in sein Berichtswesen ein. Dort sollen nach seinem Willen sofort entsprechende Beauftrage benannt werden, die dann seine Vertrauten über die jeweiligen Interna der Landespolitik informieren müssen.

Gabriel positioniert sich offenbar für einen Koalitionsbruch

Machtpolitisch macht das Verhalten von Siegmar Gabriel durchaus Sinn. Er will alle SPD-Mitglieder im Bund und in den Ländern auf seinen Oberbefehl einschwören. Denn die CDU stellt zwar die mit Abstand größte Fraktion im Bundestag, in den Ländern gibt es für die Union mit Bayern jedoch nur noch eine Regierung, die ohne Koalitionspartner regieren kann. Im CDU-Stammland Baden Württemberg regiert jetzt eine Koalition aus Grünen und SPD, in Niedersachsen wurde die CDU/FDP Regierung von rot-grün abgelöst und auch Schleswig-Holstein ging der CDU 2012 verloren. Damit sieht sich Kanzlerin Merkel im Bundesrat und im Bundestag einer Mehrheit von SPD, Linken und Grünen gegenüber, die praktisch alle Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zugunsten einer linken Mehrheit kippen kann.

Wenn Gabriel und seine Vertrauten im Bund und in den Ländern sozusagen "das Gras wachsen hören", können sie frühzeitig Einfluss auf die Entscheidungsfindung im Bundesrat nehmen. Nicht mehr wie im Grundgesetz gefordert die Länderinteressen, sondern das Votum von Siegmar Gabriel bestimmt dann das Abstimmungsverhalten der sozialdemokratisch (mit)regierten Länder im Bundesrat. Es ist deshalb vermutlich nur eine Frage der Zeit, bis sich Gabriel durch ein konstruktives Misstrauensvotum nach Art. 67 GG selbst mit Hilfe der Linken und der Grünen zum Kanzler wählen lässt.

Die von Gabriel angeordnete Berichtspflicht verstößt gegen das Beamtenrecht

Nicht alles was politisch machbar ist, ist zwangsläufig auch juristisch legal. Und hier haben wir ernsthafte Zweifel daran, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass sich ein Mitglied der Bundesregierung ein ministeriums- und länderübergreifendes "Spionagenetz" einrichten darf. Soweit Gabriel seine SPD-Minister im Bundeskabinett zum regelmäßigen Rapport bestellt, ist dies verfassungsrechtlich unbedenklich. Als kritisch, allerdings als noch legal, wird man die Berichtspflicht bei den SPD-Staatsekretären einstufen können, zumindest soweit es sich hier nicht ausnahmsweise um beamte Staatssekretäre handelt.

Eindeutig rechtswidrig ist die Anweisung von Siegmar Gabriel auf jeden Fall in Bezug auf alle in den Ministerien auf Leitungsebene tätigen SPD-Mitglieder mit Beamtenstatus. Denn hier gilt ausschließlich das Beamtengesetz und wer an seinem unmittelbaren Vorgesetzten vorbei Behördeninterna weitergibt, begeht ein Dienstvergehen (Verschwiegenheitspflicht nach § 67 BBG bzw. § 37 BeamtStG). Somit ist die Anordnung aus dem Wirtschaftsministerium hinsichtlich einer Berichtspflicht für SPD-Beamte in allen Bundesministerien eindeutig rechtswidrig. Die Strafverfolgungsbehörden müssten deshalb aufgrund des Artikel in der Welt am Sonntag beim Bundestag den Antrag stellen, die Immunität des Vizekanzlers aufzuheben und danach Ermittlungen gegen Siegmar Gabriel wegen Anstiftung zum Geheimnisverrat aufnehmen.

Stasi 2.0 in Bundes- und Landesbehörden

Abgesehen von der strafrechtlichen Dimension der von Siegmar Gabriel angeordneten Berichtspflicht von Beamten stellt sich auch die Frage nach der vertrauensvollen Zusammenarbeit in den betroffenen Amtsstuben. Jetzt muss jeder Mitarbeiter damit rechnen, dass über ihn Dossiers im Stile der Stasi angelegt und persönliche Äußerungen über politische Grundsatzfragen den Informationssammlern von Siegmar Gabriel hinterbracht werden. Damit ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in den Ministerien künftig nicht mehr möglich, denn jeder muss sich nun vor politischer Überwachung und Denunziation fürchten. Offensichtlich hat man in der SPD-Führung nicht das Geringste aus dem NSA-Überwachungsskandal gelernt!

Sie werden jetzt möglicherweise einwenden, dass es auch bei der CDU ähnliche Methoden zur Informationsbeschaffung gibt. Das mag durchaus zutreffen! Aber rechtfertigt das den aktuellen Spitzelerlass von Siegmar Gabriel? Wohl kaum! Wir können nur hoffen, dass zumindest die Personalräte in den verschiedenen Ministerien den Artikel in der Welt am Sonntag vom 26.1.2014 zum Anlass nehmen, gegen die politische Bespitzelung von Ministeriumsmitarbeitern (durch welche Partei auch immer) gerichtlich vorzugehen.

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