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Die Bundesregierung will politisch unliebsame Vereine mit Hilfe des Verfassungsschutzes finanziell austrocknen


urbs-media, 6.8.2012: Im Jahressteuergesetz versteckt die Bundesregierung gerne böse Überraschungen. Das funktioniert im Regelfall auch ganz gut, weil diese jährlich immer neu vom Bundestag verabschiedeten Gesetze in der Öffentlichkeit kaum noch Aufmerksamkeit erregen. Die Bürgerbewegung "attac" hat aber aufgepasst und festgestellt: Ab 1.1.2013 soll der Verfassungsschutz abschließend für die Aberkennung der steuerlichen Gemeinnützigkeit von Vereinen zuständig sein.

Den Bock zum Gärtner gemacht

"Ich glaube mein Schwein pfeift!" Dies dürften Bürgerrechtler in ganz Deutschland bei der Lektüre einer neuen Vorschrift in der Abgabenordnung gedacht haben. Denn nach dem Regierungsentwurf für § 51 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO) soll der Verfassungsschutz mit Beginn des Jahres 2013 darüber entscheiden, ob z.B. Mitgliedsbeiträge und Spenden an einen Verein steuerlich abgezogen werden können und ob der Verein Umsatzsteuer abführen muss oder nicht. Sie haben richtig gelesen: Vereine und Organisationen, die künftig im Bundesverfassungsschutzbericht oder in einem der 16 Landesverfassungsschutzberichten "im Zusammenhang mit Extremismus" genannt werden, verlieren automatisch die Anerkennung als "gemeinnützig".

Automatisch ist dabei nach den Plänen der Bundesregierung absolut wörtlich zu nehmen. Denn es gibt dann keine Möglichkeit mehr, eine vom Verfassungsschutz vorgenommene Einstufung als "extremistische Organisation" gerichtlich anzufechten. Somit mutieren die Schlapphüte zum obersten und unangreifbaren Entscheidungsträger in Sachen "Gemeinnützigkeitsrecht". Hinzu kommt, dass der Begriff "extremistisch" noch nicht einmal juristisch definiert ist und der geheimdienstlichen Willkür damit keinerlei gesetzlichen Grenzen gesetzt werden.

Das Steuerrecht als ultimative Waffe gegen die außerparlamentarische Opposition

Auch schon bisher kann die Erwähnung eines Vereins im Verfassungsschutzbericht negative steuerliche Folgen haben. Allerdings ist der entsprechende § 51 Abs. 3 der Abgabenordnung in der derzeit geltenden Fassung als so genannte "Kannvorschrift" formuliert. Wenn also die Finanzverwaltung aufgrund einer Erwähnung eines Vereins durch den Verfassungsschutz die steuerrechtliche Gemeinnützigkeit aberkennen will, muss sie einen entsprechenden Verwaltungsakt erlassen. Und derartige Verwaltungsakte sind derzeit noch in vollen Umfang gerichtlich überprüfbar.

Da nun die deutsche Finanzverwaltung in ihrem Feldzug gegen angeblich extremistische Bürgerrechtsbewegungen oftmals vor Gericht unterlegen ist, will die Bundesregierung kurzerhand den durch das Grundgesetz garantierten Rechtsschutz gegen staatliche Willkürakte abschaffen. Wohlgemerkt: Das Grundgesetz garantiert in Art. 19 Abs. 4 ausdrücklich den Rechtsweg, wenn jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird. Folglich verstößt die geplante Abschaffung des Rechtswegs im Gemeinnützigkeitsrecht eindeutig gegen das Grundgesetz.

Die wirklich gefährlichen Verfassungsfeinde sind unsere Politiker

Wenn man an Verfassungsfeinde und Hochverräter denkt, kommen einem spontan vermummte Gestalten und dunklen Hinterhöfen in den Sinn. Das war vermutlich früher einmal wirklich so, als z.B. im Jahre 1949 der Film "Der dritte Mann" gedreht wurde. Aber jetzt ist alles anders: Die meisten verfassungswidrigen Aktionen und Angriffe auf die Grundrechte der Bürger werden nämlich inzwischen unmittelbar von den deutschen Parlamenten begangen.

Wir brauchen keiner staatlichen Abhörmikrofone in Schlafzimmern und keine V-Leute in Parteien und Vereinen: Die Untaten der parlamentarischen Verfassungsfeinde sind nämlich seit Gründung der Bundesrepublik in 128 gebundenen Bänden der Entscheidungssammlung des Bundesverfassungsgerichts schwarz auf weiß dokumentiert. Also Ihr Schlapphüte: Einfach mal die juristische Fachbibliothek einer Universität besuchen und statt des Bundestrojaners die Lesebrille benutzen.

Der deutsche Verfassungsschutz sollte sofort aufgelöst werden

Wir schließen uns an dieser Stelle ausdrücklich der Forderung der Linkspartei an, den deutschen Verfassungsschutz in seiner aktuellen Organisation sofort abzuschaffen. Hätten die Mitarbeiter der Stasi so leistungsfähige Aktenvernichter wie ihre westdeutschen Berufs-Kollegen gehabt, uns wäre auch die Gauck-Behörde erspart geblieben. Und so dürfen wir weiter darüber spekulieren, ob es in Deutschland wirklich eine rechtsextreme Szene gibt. Oder hat sich der Verfassungsschutz durch seine verdeckten Finanzspritzen für rechte Organisationen etwa nur ein lukratives Betätigungsfeld im Kampf gegen einen staatlich inszenierten "Extremismus" eröffnet? Honi soit qui mal y pense!

Abschließend noch ein urbs-media Praxistipp für alle echten und vermeintlichen Extremisten: Gründen Sie einfach eine Partei! Denn dann sind staatliche Finanzsanktionen aufgrund von "Verfassungsschutzmärchen" gesetzlich verboten. Das ist nämlich der Kern des so genannten Parteienprivilegs nach Art. 21 des Grundgesetzes! Geht doch!

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