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Seit 1. Juli 2011 hat Deutschland kein funktionierendes Wahlrecht mehr


urbs-media, 4.7.2011: Laut Artikel 20 des Grundgesetzes geht in Deutschland alle Staatsgewalt vom Volke aus. Weiter heißt es im Grundgesetz: "Diese Staatsgewalt wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt". Aber halt, da war doch was: In der Tat war die Bundesrepublik Deutschland nämlich nur bis zum 30. Juni 2011 ein demokratischer Rechtsstaat mit einem gültigen Wahlrecht. Denn durch zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichts vom 3.7.2008 (2 BvC 1/07 und 2 BvC 7/07) gibt es in Deutschland für zukünftige Wahlen zum Deutschen Bundestag seit 1. Juli 2011 kein gültiges Wahlrecht mehr. Also jetzt auch offiziell "nix mehr" mit Staatsgewalt, die laut Grundgesetz angeblich vom Volke ausgehen soll. Deutschland hat sich nämlich unter der Kanzlerin Merkel einen international anerkannten Platz als Bananenrepublik erkämpft!

urbs-media praxistipp: Wenn Sie auch nach außen für jedermann sichtbar zeigen wollen, dass Sie Deutschland für eine Bananenrepublik halten, noch folgender Hinweis aus der Welt: "Das Zeigen der Deutschland-Flagge mit Bananenlogo ist nicht strafbar!

Wahlrecht als Mittel zur Zementierung der Machtverhältnisse

Das deutsche Wahlrecht hat vor allem zwei Ziele: Durch die 5-Prozent-Hürde soll es neuen Parteien möglichst schwer gemacht werden, in den parlamentarischen Gremien Fuß zu fassen. Damit aber noch nicht genug: Das zweite Ziel des deutschen Wahlrechts ist es, starke Parteien bei der Sitzverteilung zu bevorzugen und demzufolge kleinere Parteien an den Rand zu drängen. Dies geschieht mit Hilfe der so genannten Überhangsmandate. Folglich wird das Wahlrecht in Deutschland hauptsächlich dazu missbraucht, echten politischen Wechsel zu verhindern und den Kreis der herrschenden Parteien und Politiker nach Möglichkeit klein zu halten.

Dass ein derartiges Vorgehen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, liegt auf der Hand. Dennoch hat es über 60 Jahre gedauert, bis das Bundesverfassungsgericht diese Ungleichbehandlung beim Erfolgswert von Wählerstimmen für verfassungswidrig erklärt hat. Aber auch das Verdikt des Verfassungsbruchs kam nicht sofort, sondern erst nach einer Übergangszeit von 3 Jahren. Mit anderen Worten: Auch die aktuelle Zusammensetzung des Bundestags beruht eindeutig auf einem verfassungswidrigen Wahlrecht und widerspricht damit dem demokratischen Geflogenheiten eines Rechtsstaates.

Die Bundeskanzlerin hat kein Interesse an einem demokratischen Wahlrecht

Derzeit sichern die 24 Überhangmandate zugunsten von CDU und CSU der Kanzlerin im Bundestag eine komfortable Mehrheit. Kein Wunder also, dass die Regierung keinerlei Anstalten macht, dem Wählerwillen in Form der abgegebenen Zweitstimmen zur Geltung zu verhelfen. Ganz im Gegenteil: Derzeit versucht die schwarz-schwarz-gelbe Bundesregierung sogar, die bestehenden Ungleichgewichte zu zementieren. Man plant nämlich angeblich eine Änderung der Wahlkreise, ohne an dem verfassungswidrigen System des "negativen Stimmgewichts" etwas zu ändern.

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier warnt die Kanzlerin daher unverblümt vor einer schweren Staatskrise (Ad Hoc News vom 28.5.2011).

Und das ist noch untertrieben: Denn seit 1. Juli 2011 sitzt Frau Merkel wie ein Potentat auf ihrem Kanzlerstuhl und kann weder vom Volk durch vorgezogene Neuwahlen noch vom Parlament über eine verweigerte Vertrauensabstimmung aus dem Amt gejagt werden. Eine derartige komfortable Lage hätten sich mit Sicherheit auch der ehemalige ägyptische Staatspräsident Mubarak oder der gestürzte tunesische Diktator Ben Ali gewünscht!

Der Vorschlag der urbs-media Redaktion für ein demokratisches Wahlrecht

Das gegenwärtige Wahlrecht zum Deutschen Bundestag mit seinen Erst- und Zweitstimmen hat sich nicht bewährt und sollte umgehend aufgegeben werden. Was unter dem Deckmantel der demokratischen Mitbestimmung daherkommt, nämlich die Wahl von Direktkandidaten, ist in Wirklichkeit eine Farce!

  • Die Abgeordneten in Deutschland sollten ausschließlich nach dem Verhältniswahlrecht gewählt werden. Direktkandidaten sind überflüssig, weil ihnen ohnehin im Regelfall die Bindung zum Wahlkreis fehlt.

  • Das Demokratieprinzip sollte man dadurch stärken, dass die Wähler die Möglichkeit erhalten, bestimmte Kandidaten von der Liste zu streichen oder die Stimme(n) auf verschiedene Kandidaten zu verteilen (eine Art kumulieren und panaschieren). Dann wäre zumindest ein wichtiges Machtinstrument der großen Parteien gebrochen, die häufig ihr alterwürdiges "Spitzenpersonal" durch einen vorderen Listenplatz finanziell absichern wollen.

  • Unter Strafe gestellt werden muss jegliche Ausübung von Fraktionszwang auf die laut Art. 38 des Grundgesetzes angeblich nur ihrem Gewissen unterworfenen Abgeordneten.

  • Unbedingt erforderlich ist schließlich auch die Streichung der Fünf-Prozent-Hürde, die aus Sicht der urbs-media Redaktion ein verfassungswidriges Relikt der Adenauer-Zeit ist.

Aber Demokratie funktioniert in Deutschland seit jeher nur nach den Spielregeln der Mächtigen und lässt für echte Mitbestimmung der Bürger durch Volksabstimmungen auf Bundesebene (z.B. zum Euro oder zu den Kriegseinsätzen der Bundeswehr) keinerlei Freiräume. Ein unabhängig von Parteigremien ausschließlich vom Wähler zusammengestelltes Parlament ist daher offensichtlichg das Allerletzte, was sich eine deutsche Bundesregierung wünscht.

Nachtrag vom 11.7.2011: Eine Leserin hat uns in diesem Zusammenhang auf eine interessante Aussage der Bundeskanzlerin aufmerksam gemacht. So meint Angela Merkel tatsächlich, dass wir Deutschen keinen dauerhaften Anspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft haben. Und wenn Sie nicht glauben können, dass die Kanzlerin die beiden tragenden Elemente des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 1 GG) unverholen in Frage stellt, hier der Link zu dem entsprechenden Tondokument bei You-Tube. Es handelt sich dabei um die Rede der Frau Merkel zum 60-jährigen Bestehen der CDU am 16.6.2005. Und nur drei Monate später legte diese Frau den Amtseid als Kanzlerin auf das Grundgesetz ab!

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