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Politik ist viel zu wichtig, um sie nur den Politikern zu überlassen


urbs-media, 5.7.2004: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen (...) ausgeübt. Diese Regelung in Art. 20 Abs. 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland haben wir schon einmal in einem urbs-media Kommentar zitiert. Diese Grundregelung für ein demokratisches Gemeinwesen hat sich auch die Initiative Omnibus auf die Fahnen geschrieben. Das Wort Omnibus stammt aus dem Lateinischen und bedeutet soviel wie: "Für alle, durch alle, mit allen".

Die Wurzeln der Demokratiebewegung

Die Ursprünge der "Initiative für eine Direkte Demokratie in Deutschland" geht auf den Düsseldorfer Kunstprofessor Joseph Beuys zurück, der im Jahre 1971 die "Organisation für Direkte Demokratie durch Volksabstimmung" gründete. Eineinhalb Jahre nach dem Tod von Beuys startete dann im Jahre 1987 der erste "Omnibus für Direkte Demokratie" zu einer mehrjährigen Tour durch Deutschland.

Inzwischen hat die Initiative mehr als 1 Mio. Unterschriften von Bürgern gesammelt, die für die Einführung von bundesweiten Volksabstimmungen eintreten. Erfolgreich war die "Initiative für eine Direkte Demokratie in Deutschland" dabei insbesondere auf der Ebene der Kommunen und Bundesländer. So geht z.B. die Einführung von Volksentscheiden in Bayern im Jahre 1995 maßgeblich auf den Einsatz der Omnibus-Initiative zurück. Der vorläufig letzte Einsatzort der "Initiative für eine Direkte Demokratie" war Hamburg, wo zusammen mit der Europawahl am 13. Juni 2004 auch über die erleichterte Zulassung von Volksentscheiden abgestimmt wurde.

Direkte Demokratie als Alternative zum Parteien-Staat

Als Mutterland der direkten Demokratie gilt allgemein die Schweiz. Dort haben die Bürger seit über 100 Jahren das Recht, auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene über Sachfragen abzustimmen. In Deutschland haben wir uns dagegen daran gewöhnt, dass nicht die Bürger, sondern die Parteien und die Politiker über die Gesetze bestimmen. Sei es nun die Einführung des Euro, die neue Verfassung der EU oder die Renten- und Gesundheitsreform, in Deutschland wird Politik praktisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit gemacht.

Lediglich auf kommunaler Ebene und mit Einschränkungen in den Bundesländern gibt es in Deutschland Ansätze für eine Beteiligung der Bürger an der Politik. Auf Bundesebene gibt es dagegen keine Volksabstimmungen und Bürgerentscheide; hier ist die Macht weiterhin vollständig in den Händen der Parteien und Politiker konzentriert. Dies ist um so verwunderlicher, als die Wiedervereinigung in Deutschland nicht das Verdienst der Politiker ist, sondern von den Bürgern der ehemaligen DDR auf den Straßen erkämpft wurde.

Dabei hat eine Studie in der Schweiz gezeigt, dass z.B. diejenigen Gemeinden und Kantone, in denen die direkte Demokratie in Finanzfragen besonders weit verwirklicht ist, im Regelfall einen ausgeglichenen Haushalt haben, während in denjenigen Gebieten, in denen noch starke repräsentative Strukturen bestehen, die öffentlichen Haushalte regelmäßig verschuldet sind.

Ein Vorschlag für bundsweite Volksentscheide

Der Verein "Mehr Demokratie" hat in Zusammenarbeit mit der "Initiative für Direkte Demokratie in Deutschland" einen Entwurf für ein Gesetz zu Einführung von bundesweiten Volksentscheiden erarbeitet.
  • Die erste Stufe der Bürgerbeteiligung ist die so genannte "Volksinitiative". Werden mindestens 100.000 Unterschriften gesammelt, muss sich der Bundestag mit dem Antrag der Bürger beschäftigen. Die Initiatoren der Volksinitiative haben ein Rederecht im Bundestag.

  • Lehnt der Bundestag die Volksinitiative ab, kann ein "Volksbegehren" eingeleitet werden. Hierzu müssen 1 Mio. Unterschriften gesammelt werden, die Eintragungsfrist beträgt 6 Monate.

  • Will der Bundestag den vorliegenden Gesetzentwurf immer noch nicht übernehmen, dann kommt es zum "Volksentscheid". Die Wahlberechtigten erhalten ein so genanntes Abstimmungsbuch nach schweizer Vorbild, in dem die Argumente für und gegen den Gesetzentwurf erläutert werden. Spricht sich die Mehrheit für den Gesetzentwurf aus, wird er im Bundesgesetzblatt als geltendes Recht veröffentlicht.

Obligatorische Volksentscheide bei Grundgesetzänderungen

Das deutsche Grundgesetz wurde seit seinem Inkrafttreten im Jahre 1949 über 50 mal geändert. Rein rechnerisch ergibt sich damit fast eine Grundgesetzänderung pro Jahr. Für die Bürger bedeuteten diese Änderungen in der Mehrzahl der Fälle eindeutige Verschlechterungen, handelte es sich bei den geänderten Vorschriften doch im Regelfall um die Einschränkung von Grundrechten, die damals vom Parlamentarischen Rat als unabdingbare Freiheitsrechte in der Verfassung verankert wurden.

Um hier der Willkür der Politiker Einhalt zu gebieten, will die "Initiative für eine direkte Demokratie in Deutschland" bei Grundgesetzänderungen generell die Durchführung einer Volksabstimmung vorschreiben. Dies gilt entsprechend auch für die Übertragung von Hoheitsrechten an internationale Organisationen, z.B. die Europäische Union.

Weitere Informationen

Die Omnibus GmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft und wird gegenwärtig von etwa 2.500 Menschen in Deutschland aktiv unterstützt. Weitere Informationen über laufende Projekte zur Einführung von Volksabstimmungen erhalten Sie unmittelbar bei der Omnibus gGmbH für Direkte Demokratie, Öschstraße 24 in 87437 Kempten (Tel: 0831 - 5707689, Fax: 0831 - 5859202). Im Internet finden Sie weitere Informationen unter www.omnibus.org sowie www.volksabstimmung.org.

Bei Bedarf kann der "Omnibus für Direkte Demokratie" auch eingeladen werden, z.B. wenn in einer Gemeinde ein Bürgerentscheid geplant wird. Daneben dient der Omnibus auch als rollendes Klassenzimmer und hat schon auf vielen Schulhöfen Station gemacht. Schüler und Studenten haben außerdem die Möglichkeit, im Rahmen eines Praktikums den Omnibus auf seiner Tour durch Deutschland zu begleiten.

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