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Verfassungsbeschwerde gegen Rundfunkgebührenpflicht für Internet-Computer


urbs-media, 10.4.2006: Nach dem geltenden Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) werden internetfähige Personalcomputer sowie internetfähige Mobiltelefone und PDA's zum 1.1.2007 rundfunkgebührenpflichtig. Dann müssen z.B. Selbstständige, Handwerker und Gewerbetreibende, die in ihren Büros kein Radio oder Fernseher angemeldet haben, monatlich für den Personalcomputer 17,03 Euro an die GEZ abführen. Gebührenfrei sind lediglich solche Rechner, die in Privathaushalten stehen, wenn im Haushalt bereits ein Fernsehgerät angemeldet ist. Und selbst da könnten möglicherweise dann Gebühren anfallen, wenn das Gerät auch beruflich genutzt wird.

Gegen diese von vielen Betroffenen als ungerecht empfundene "Abzocke" hat sich jetzt ein Verein mit dem Namen "Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler" (VRGZ) gegründet). Ziel der Organisation ist es, gegen die Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht für internetfähige Computer und Handys den Rechtsweg zu beschreiten und die Gebührenpflicht noch in letzter Sekunde zu verhindern.

Als ersten Schritt hat der Verein am 31.3.2006 gegen die entsprechenden Vorschriften des Rundfunkgebührenstaatsvertrags Verfassungsbeschwerde eingelegt. Konkret werden die Anträge von drei Vereinsmitgliedern unterstützt, die sich dagegen wenden, künftig für ihre im Büro genutzten Computer zusätzlich monatlich 17,03 Euro (pro Jahr 2004,36 Euro) Gebühren bezahlen zu müssen. Hauptargument der Kläger ist, dass die Benutzung von Computern im modernen Geschäftsleben unvermeidlich ist und es damit anders als bei Radio- und Fernsehgeräten nicht mehr möglich sei, die Gebührenpflicht dadurch zu vermeiden, dass auf die Anschaffung der entsprechenden Geräte verzichtet wird.

urbs-media Praxistipp: Ob die Kläger und damit die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler mit ihrer Verfassungsbeschwerde erfolgreich sein werden, hängt unter anderem davon ab, ob es den Betroffenen gelingt, die Öffentlichkeit für das Problem "Rundfunkgebührenpflicht für Computer mit Internetzugang" zu interessieren. Deshalb sucht der Verein auch noch zusätzliche Mitglieder für den gemeinsamen Kampf für die Gebührenfreiheit des Internets.

VRGZ-Geschäftsstelle
Herrn Uwe Haas
Hanauer Straße 14
61381 Burgholzhausen

Telefon +49 176 - 2615 1147
Telefax +49 1212 - 583 671 374
www.vrgz.org

Objektiv betrachtet gehört seitens der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten schon eine ganz gehörige Portion Frechheit dazu, zuerst mit dem Geld der Gebührenzahler den Internetnutzern die Empfangsmöglichkeit für Radio- und Fernsehprogramme praktisch aufzudrängen und diese Empfangsmöglichkeit dann mittels eines Staatsvertrags zum gebührenpflichtigen Tatbestand erklären zu lassen. Das ist im Prinzip das gleiche, als würden die Rundfunkanstalten ihr Programm auch über Telefon verbreiten und dann alle Anschlussinhaber, die nicht bereits Rundfunkgebühr bezahlen, in ihrer Eigenschaft als Telefonkunden zur Kasse bitten.



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