aktuelle Infos
aktuelle
Infos
urbs - media
http://www.urbs.de
zur Startseite von urbs-media   Homepage
Übersicht der archivierten Beiträge   Übersicht

Arbeitgeber können die Verschlechterungen bei der Pendlerpauschale durch die Ausgabe von Benzingutscheinen an ihre Arbeitnehmer abmildern


urbs-media, 2.4.2007: Seit Anfang des Jahres 2007 können Berufspendler ihre Fahrtkosten zum Arbeitsplatz nur noch ab dem 21. Entfernungskilometer von der Steuer als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen. Wie wir an dieser Stelle vorgerechnet haben, bedeutet diese Verschlechterung bei der Pendlerpauschale für die Betroffenen je nach dem persönlichen Steuersatz eine Einbuße beim Nettogehalt bis zu 54 Euro pro Monat.

Arbeitgeber haben aber die Möglichkeit, ihren Beschäftigten diesen Nachteil weitgehend auszugleichen. Denn Arbeitgeber können ihren Beschäftigten als Sachkostenzuschuss jeweils einmal pro Monat einen Benzingutschein bis zum Wert von maximal 44 Euro übergeben. Der finanzielle Vorteil für die Beschäftigten: Auf derartige Zuwendungen des Arbeitgebers müssen weder Sozialabgaben noch Steuern bezahlt werden. Rechtsgrundlage hierfür ist § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG,wonach derartige Sachbezüge bei der Einkommensermittlung außer Ansatz bleiben. Auf diese Art und Weise können Arbeitnehmer daher pro Jahr einen steuer- und sozialabgabenfreien Zuschuss zu ihren Fahrtkosten in Höhe von 528 Euro erhalten.

urbs-media Praxistipp: Nach einem Erlass des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen vom 20.12.2002 (S 2334 - 13 - V B 3) sind Benzingutscheine aber nur dann steuer- und sozialabgabenfrei, wenn auf dem Gutschein kein Höchstbetrag genannt ist. Arbeitgeber müssen daher jeweils vor Ausgabe der Gutscheine anhand der aktuellen Kraftstoffpreise ausrechnen, wie viel Benzin oder Dieselkraftstoff man für den Gegenwert von 44 Euro tanken kann. Kostet z.B. ein Liter Diesel maximal 1,10 Euro, dann darf ein "Benzingutschein" daher auf 40 Liter Dieselkraftstoff ausgestellt werden.

Muster für einen Benzingutschein

Benzingutschein / Tankgutschein

Der Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin .........................................................
ist dazu berechtigt, bei der Tankstelle ............................................................
gegen Vorlage dieses Gutscheins ................... Liter

    • Normalbenzin
    • Superbenzin
    • Super-Plus
    • Diesel
zu tanken. Die Rechnung übernimmt die Firma .................................. zu Lasten ihres Kundenkontos Nr. ..........................

Datum .........................

Unterschrift und Firmenstempel

Wegen der starken Schwankungen bei den Ölpreisen sollte der Höchstbetrag von 44 Euro pro Monat vorsichtshalber jedoch nicht völlig ausgeschöpft werden. Wir empfehlen deshalb eine gewisse Schwankungsreserve zu berücksichtigen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.



urbs-media GbR
http://www.urbs.de