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Verbindliche Auskünfte der Finanzämter kosten ab 1.1.2007 mindestens 100 Euro


urbs-media, 18.12.2006: Das deutsche Steuerrecht ist das komplizierteste der Welt und weit mehr als die Hälfte der weltweit gedruckten Fachliteratur zum Steuerrecht erscheint in Deutschland. Da ist es kein Wunder, wenn selbst Fachleute häufig den Durchblick verlieren und sich hilfesuchend an die Finanzbehörden wenden.

Die Finanzämter müssen derartige Anfragen nach § 89 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) beantworten, wenn der Steuerpflichtige ein besonderes Interesse an der erbetenen Auskunft hat. Hierzu ist den Finanzbehörden der komplette Sachverhalt schriftlich vorzutragen und die Frage so zu stellen, dass sie praktisch mit "Ja" oder mit "Nein" beantwortet werden kann. Zuständig zur Erteilung derartiger verbindlicher Auskünfte ist das Wohnsitz- oder das Betriebsstättenfinanzamt. Ausländische Steuerpflichtige können ihre Auskunftsersuchen unmittelbar beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn stellen. Der Vorteil einer derartigen schriftlichen Auskunft der Finanzverwaltung: Die Steuerpflichtigen können auf die Aussage der Finanzbeamten vertrauen und es darf bei der Steuerveranlagung hiervon nicht mehr zum Nachteil des Anfragenden abgewichen werden.

Nach bisherigem Recht waren derartige verbindlichen Auskünfte der Finanzämter generell kostenlos. Dies wird sich nach dem Jahressteuergesetz 2007 zum 1.1.2007 jedoch grundlegend ändern. Für alle Anfragen, die den Finanzämtern nach dem 31.12.2006 zugehen, wird nämlich eine so genannte Auskunftsgebühr erhoben. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich nach dem Gegenstandswert, als Mindestwert legt das Gesetz dabei 5.000 Euro fest. Hieraus ergibt sich nach der Gerichtskostentabelle eine Mindestgebühr von 121 Euro. Beträgt der Gegenstandswert 10.000 Euro, steigt die Auskunftsgebühr auf 196 Euro und bei einem Gegenstandswert von 50.000 Euro kostet eine verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung bereits 456 Euro.

Kann ein Gegenstandswert nicht festgestellt werden, gilt eine so genannte Zeitgebühr. Diese beträgt je angefangene halbe Stunde 50 Euro, mindestens jedoch 100 Euro.

Die Bundesregierung behauptet, von der ab 1.1.2007 geltenden Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte seien normale Steuerpflichtige nicht betroffene, sondern nur Unternehmen. Diese Aussage ist so jedoch falsch. Denn es sind durchaus Fallgestaltungen denkbar, in denen auch Privatleute auf eine verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung angewiesen sind. Als Beispiel für eine derartige kostenpflichtige Auskunft nennt Wolfgang Wawro vom Deutschen Steuerberaterverband (DStV) die Anfrage eines Privatmannes, ob es sich bei den Kosten für einen geplanten Dachgeschossausbau um sofort abzugsfähige Erhaltungskosten oder der Abschreibung unterliegende Herstellungskosten handele. Bei einem Bauvolumen von 10.000 Euro sind dann 196 Euro an das Finanzamt für die Auskunft zu zahlen.

Richtig teuer wird es vor allem für Unternehmen, die hohe Investitionsentscheidungen von der steuerlichen Beurteilung abhängig machen wollen. Betrifft die Anfrage z.B. eine Investition über 10. Mio. Euro, dann kostet die verbindliche Auskunft bereits über 31.000 Euro.

urbs-media Praxistipp: Nach Auskunft des Bundes der Steuerzahler kostet künftig aber nicht jede Auskunft zwangsläufig auch Geld. Einfache Auskünfte, etwa zur steuerlichen Behandlung bestimmter Ausgaben wie Fahrtkosten für den Weg zur Arbeitsstätte oder Abzug von Kinderbetreuungskosten, bleiben auch weiterhin gebührenfrei. Das gelte auch für kleinere Hilfestellungen der Finanzbeamten beim Ausfüllen der Steuererklärungsvordrucke. Generell kostenfrei bleiben auch telefonische Auskünfte über die Info-Hotline der Finanzämter.

Trotz der teilweisen Gebührenfreiheit bleibt jedoch durch die Einführung der Beratungsgebühr ein schlechter Nachgeschmack. Denn als Folge der ab dem Veranlagungszeitraum 2006 gestrichenen Abzugsfähigkeit von Steuerberatergebühren und der ständig komplizierter werdenden Steuergesetze besteht in Deutschland ein ständig steigender Beratungsbedarf. Hier scheint es so, als wolle sich die Bundesregierung durch die Neuregelung in erster Linie eine zusätzliche Einnahmequelle verschaffen. Der Vorsitzende Bundesverbandes Junger Unternehmer (BJU) Dirk Martin nennt die neue Auskunftsgebühr daher "schlichtweg unverschämt".



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