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Große Verwirrung bei der Umsatzsteuer beim Einsatz von Pflanzenöl als Kraftstoff


urbs-media, 3.7.2006: Wer ein Fahrzeug mit Dieselmotor besitzt, der kann grundsätzlich auch statt Diesel auch Pflanzenöl tanken. Dabei sind je nach Fahrzeugtyp Umbauten am Motor erforderlich, die zwischen 100 Euro und ca. 2.500 Euro kosten. Als Faustformel gilt dabei: Je älter ein Fahrzeug, je leichter und kostengünstiger lässt sich der Motor auf den Betrieb mit Pflanzenöl umrüsten.

Der Vorteil beim Fahren mit Pflanzenöl: Auf den Treibstoff wird (derzeit) keine Mineralölsteuer erhoben und reines Pflanzenöl unterliegt als Lebensmittel nur dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent.

Gegenwärtig kann man jedoch beobachten, dass zahlreiche Tankstellen für Pflanzenöl den Literpreis erheblich angehoben haben, und zwar um über 10 Prozent. Begründet wird diese Preiserhöhung überwiegend damit, dass auf Pflanzenöl als Kraftstoff nicht der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent, sondern der erhöhte Steuersatz von derzeit 16 Prozent (ab 1.1.2007 = 19 Prozent) zu zahlen sei.

Die Aussage, dass für Pflanzenöl als Kraftstoff generell der volle Mehrwertsteuersatz gezahlt werden muss, ist jedoch falsch. Hier gilt nämlich eine strikte Unterscheidung danach, ob es sich um raffinierte Pflanzenöle handelt oder um so genannte Recyclate.

Soweit es sich um raffiniertes Pflanzenöl (z.B. Rapsöl) handelt, wird nur die Umsatzsteuer für Lebensmittel (7 Prozent) auf den Preis aufgeschlagen. Dies gilt nach einem BMF-Schreiben vom 5.8.2004 (IV B 7 - S 7220 - 46/04) auch dann, wenn das Produkt als Kraftstoff verwendet wird.

Anders ist die Rechtslage bei den oben genannten Recyclaten. Hierbei handelt es sich solche um Pflanzenöle, die bereits einmal verwendet wurden (z.B. als Fritieröl). Hier ist eine erneute Verwendung als Lebensmittel nicht möglich, so dass diese Produkte mit dem vollen Umsatzsteuersatz (derzeit 16 Prozent) belastet werden.

urbs-media Praxistipp: Für den Kunden bedeutet diese steuerliche Unterscheidung, dass er derzeit nach Möglichkeit nur frisch raffinierte Pflanzenöle als Kraftstoff verwenden sollte, weil hier der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent gilt. Wenn die Tankstelle ein derartiges nur mit 7 Prozent Umsatzsteuer belastetes Produkt nicht anbieten kann, bleibt immer noch der Weg zum Großmarkt oder zum Discounter. Dort ist Pflanzenöl in Lebensmittelqualität üblicherweise für weniger als 80 Cent pro Liter erhältlich. Wiederaufbereitetes "Altöl" wird dagegen einschließlich 16 Prozent Umsatzsteuer derzeit an den PÖL-Tankstellen für etwa 90 Cent pro Liter gehandelt.

Der schöne Traum vom günstigen Kraftstoff aus nachwachsenden Rohstoffen wird nach dem Willen der Großen Koalition in Deutschland schon bald durch massive Steuererhöhungen brutal beendet: Reines Pflanzenöl als Kraftstoff soll ab dem Jahr 2008 mit zehn Cent pro Liter besteuert werden. Geplant sind dann jährliche weitere Steuererhöhungen, so dass ab dem Jahr 2012 auf reines Pflanzenöl der volle Mineralölsteuersatz (ca. 45 Cent pro Liter) gezahlt werden muss. Lediglich in der Landwirtschaft eingesetzte Biokraftstoffe sollen (vorläufig) nicht zusätzlich besteuert werden.



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