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Die versteckten Hinweise bei Hotelbeschreibungen in Urlaubskatalogen und im Internet richtig interpretieren


urbs-media, 10.5.2010: Maßstab für die vom Reiseveranstalter geschuldete Leistung ist in erster Linie der Reisevertrag. Ergänzend hierzu können auch die Prospektbeschreibungen bzw. die Werbeaussagen des Reiseveranstalters im Internet herangezogen werden. Ähnlich wie bei den "Geheimcodes in Arbeitszeugnissen" muss man auch in Reisekatalogen und bei Hotelbeschreibungen im Internet zwischen den Zeilen lesen. Denn inzwischen hat sich eine eigene Katalogsprache der Reiseveranstalter entwickelt.

Wichtig sind nach der Rechtsprechung auch die Abbildungen der Unterkunft und der Umgebung. Gehen Sie davon aus, dass alle Abbildungen die Hotelanlage nur von ihrer Schokoladenseite zeigen und die möglicherweise unmittelbar hinter dem Haus verlaufende Eisenbahn oder die Zementfabrik in der Nachbarschaft auf den Werbefotos mit Sicherheit nicht sichtbar sind. Allerdings dürfen die Veranstalter bei den Abbildungen auch nicht beliebig tricksen. So hat z.B. das Amtsgericht Hannover entschieden, dass die wesentlichen Ausstattungsmerkmale der abgebildeten Zimmer zum Inhalt des Reisevertrags werden, soweit diese Fotos unmittelbar einer bestimmten Zimmerkategorie zugeordnet werden können (AG Hannover, Urteil vom 15.1.2009 - 414 C 3852/08).

Damit Sie sich ein Bild von der Katalogsprache der Reiseveranstalter und der wirklichen Bedeutung solch wohlklingender Werbeaussagen wie "internationale Atmosphäre" oder "Meerseite" machen können, haben wir die Katalogfloskeln im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung interpretiert.

Die Katalogsprache der Reiseveranstalter

Anreise, Lage der Unterkunft


Direktflug:

Wer einen Direktflug gebucht hat, muss dennoch mit einer Zwischenlandung rechnen. Ein Direktflug soll lediglich besagen, dass das Flugzeug unterwegs nicht gewechselt werden muss. Lediglich der Nonstop-Flug bringt den Reisenden unmittelbar zum Zielfughafen.


Kurzer Transfer zum Hotel:

Wenn zwischen Flughafen und Hotel nur eine kurze Wegstrecke zurückgelegt werden muss, bedeutet dies zugleich nicht unerhebliche Lärmbelästigungen durch den nahen Flughafen (Anflugschneise).


Zentral gelegenes Hotel:

Diese Formulierung bedeutet in der Sprache der Reiseveranstalter, dass mit erheblichen Lärmbelästigungen rund um die Uhr durch Straßenverkehr und umliegende Vergnügungsbetriebe zu rechnen ist.


Unmittelbar an der Strandpromenade:

Auch diese Beschreibung deutet im Regelfall ebenfalls darauf hin, dass es in der Unterkunft durch Verkehrslärm bis in die frühen Morgenstunden recht laut ist. Sicher vor derartigen Belästigungen ist der Reisende nur dann, wenn die Strandpromenade ausdrücklich als Fußgängerzone bezeichnet wird. Und selbst dann drohen noch nächtliche Lärmbelästigungen durch Freiluftlokale.


Verkehrsgünstige Lage:

Auf zu erwartende Lärmbelästigungen deutet es auch hin, wenn eine Unterkunft als "verkehrsgünstig gelegen" bezeichnet wird.


Verkehrsberuhigte Lage:

Diese eigentlich positive Aussage sollte Sie eher abschrecken. Denn "verkehrsberuhigt" kann in der Katalogsprache bedeuten, dass vor dem Hotel mit Lärm durch Freiluftlokale zu rechnen ist. Und vor nächtlichem Straßenlärm schützt eine verkehrsberuhigte Lage auch nicht zwangsläufig.


Ruhige Lage:

Hier findet der Reisende in der näheren Umgebung keinerlei Unterhaltungsmöglichkeiten. Oft sind auch die Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln weit entfernt und ohne Leihwagen oder Taxi kann man die Umgebung nicht erkunden.


Aufstrebender Ferienort:

Ein derartig beschriebener Urlaubsort zeichnet sich dadurch aus, dass dort überall gebaut wird und die örtliche Infrastruktur erst noch im Aufbau ist.


Naturstrand:

Diese Beschreibung lässt darauf schließen, dass es dort keine Toiletten und Umkleidekabinen usw. gibt und auch der vom Meer angeschwemmte Abfall praktisch nicht oder nur unregelmäßig beseitigt wird.


Direkt am Meer:

Ein Hotel direkt am Meer bedeutet nicht, dass der Reisende vor der "Haustüre" auch baden kann. Andernfalls würde es im Reisekatalog "direkt am Strand" heißen. Und wenn ein Feriendorf laut Prospekt direkt am Strand liegt, bedeutet dies noch lange nicht, dass auch die zugewiesene Unterkunft in Meernähe liegt.

Beschreibung des Hotels


Internationale Atmosphäre:

Ein Hotel mit internationaler Atmosphäre deutet darauf hin, dass dort üblicherweise Vereine und Gruppen aus aller Herren Länder die Nacht zum Tage machen.


Ungezwungene Atmosphäre:

Hier gelten die gleichen Aussagen wie bei Hotels mit internationaler Atmosphäre, nur das allgemeine Niveau ist noch niedriger. Wenn Sie gerne in der Badehose im Speisesaal sitzen, sind sie in einem Hotel mit "ungezwungener Atmosphäre" genau richtig.


Familiäre Atmosphäre:

Die Umschreibung "familiäre Atmosphäre" hat eine ähnliche Bedeutung wie "ungezwungene Atmosphäre". Auch hier gibt es keinerlei Dress-Code und das Komfort-Niveau ist insgesamt eher niedrig.


Kinderfreundliches Haus:

Wer Ruhe und Erholung sucht, sollte ein "kinderfreundliches Haus" nach Möglichkeit meiden.


Abendliche Tanzveranstaltungen:

Ein Hotel mit abendlichen Tanzveranstaltungen bedeutet im Regelfall, dass an Schlafen bis zum frühen Morgen nicht zu denken ist. Lediglich eine Bezeichnung wie z.B. "schallisolierte Diskothek" gibt dem ruhesuchenden Reisenden zumindest Sicherheit vor unmittelbarem Musiklärm.


Gelegentliche Folkloreabende:

Diese Aussage bedeutet, dass es in dem Hotel abgesehen von sporadischen Veranstaltungen keinerlei Unterhaltungsmöglichkeiten gibt. Ähnlich gemütlich geht es auch in Hotels zu, die "wöchentliche Animationsprogramme" anbieten.


Beheizbares Schwimmbad:

Wenn ein Hotel-Pool als beheizbar bezeichnet wird, heißt die bei weitem noch nicht, dass das Wasser dort auch tatsächlich geheizt wird.


Bei deutschen Gästen beliebtes Hotel:

Hier werden Sie vom Hotelpersonal auch ohne Kenntnisse der Landessprache verstanden und brauchen nicht zu befürchten, mit landestypischen Spezialitäten in Berührung zu kommen. Allerdings müssen Sie damit rechnen, dass es Abends unter Umständen beim deutschen Bier recht laut wird - aber wenigstens verstehen Sie die Trinklieder.


Bei Stammgästen beliebtes Hotel:

Eine derartige Formulierung deutet auf einen besonders guten Service und eine ansprechende Einrichtung. Böse Zungen behaupten allerdings, in einem derartigen Haus würden sich nur besonders anspruchslose Gäste wohlfühlen.


Bei Einzelreisenden beliebtes Hotel:

Hier denkt man zunächst an Einzelzimmer, die es in großer Anzahl und guter Ausstattung gibt. Aber Vorsicht: Wenn Sie eine derartige Formulierung z.B. bei einem Hotel in Thailand lesen, könnte dies auch eine vornehme Umschreibung dafür sein, dass das Hotel in unmittelbarer Nähe zum Rotlichtviertel liegt.


Landesübliche Ausstattung:

Finden Sie in einer Hotelbeschreibung die Aussage "landesübliche Ausstattung", sollten bei Ihnen die Alarmglocken schrillen. Statt eines Kleiderschranks gibt es dann häufig nur eine Kleiderstange in einer offenen Nische und statt eines Bettes gibt es nur eine Matratze auf einem Steinsockel. Über die landesüblichen sanitären Einrichtungen wollen wir erst gar nicht nachdenken.


Teilweise renoviertes Hotel:

Ein derartig beschriebenes Urlaubsquartier zeichnet sich dadurch aus, dass sich die gesamte Anlage abgesehen von den renovierten Teilen in einem abgenutzten Zustand befindet. Wer Glück hat bekommt ein renoviertes Zimmer; ohne ausdrückliche Zusicherung bei der Buchung hat man darauf aber keinen Anspruch.

Verpflegungsleistungen


Kontinentales Frühstück:

Wer eine Unterkunft mit "kontinentalem Frühstück" bucht, muss sich im Regelfall mit einer Minimalversion zufrieden geben: Brot, Marmelade, Butter und Kaffee oder gegebenenfalls Tee.


Verstärktes Frühstück:

Das sogenannte erweiterte oder verstärkte Frühstück lässt darauf hoffen, dass es zusätzlich zum kontinentalen Frühstück manchmal noch ein Ei und eine Scheibe Wurst oder Käse gibt.


Internationale Küche:

Wenn ein Reisekatalog eine internationale Küche anpreist, deutet dies üblicherweise auf Mahlzeiten auf dem Niveau einer deutschen Werkskantine hin. Zumindest kann der Urlauber im Regelfall davor sicher sein, mit der einheimischen Landesküche in Berührung zu kommen.


All-Inclusive:

Das Zauberwort "All-Inclusive" soll einen Urlaub ohne jegliche Nebenkosten suggerieren. Die Reisebedingungen schränken die Verpflegungsleistungen jedoch häufig wieder ein. Teilweise gibt es strikte zeitliche Begrenzungen (z.B. Getränke nur von 11.00 bis 23.00 Uhr) oder auch räumliche Einschränkungen (z.B. Getränke nicht in der Hotel-Diskothek und nicht an der Strandbar). Andere Einschränkungen betreffen auch die Art der Getränke (z.B. nur lokale Getränke der betreffenden Region).


Unaufdringlicher Service:

Verwechseln Sie nicht den "unaufdringliche Service" mit dem "guten Service". Unaufdringlich kann auch bedeuten, dass alles quälend langsam geht und Sie die Bedienungen erst einmal suchen müssen.

Beschreibung der Gäste-Zimmer


Zweckmäßig eingerichtete Unterkunft:

Diese Beschreibung entlarvt sich von selbst. Wer würde ein Hotel mit einer "unzweckmäßigen" Unterkunft buchen? Zweckmäßig bedeutet also lediglich eine Minimalausstattung auf dem Niveau einer Jugendherberge und ohne jeglichen Komfort.


Helle und freundliche Zimmer:

Diese Beschreibung ist ebenfalls nichtssagend, denn das Gegenteil wäre dunkel und unfreundlich. Der vom Reisenden zu erwartende Komfort liegt häufig nur unwesentlich über der "zweckmäßig eingerichteten" Unterkunft. Wer auf einen gewissen Komfort Wert legt, sollte daher z.B. auf folgende Zimmer-Beschreibungen achten: "Geschmackvolle Einrichtung", "geräumig und (sehr) komfortabel" oder "luxuriös eingerichtet".


Klimatisierbare Zimmer:

Hier gilt im Prinzip das Gleiche wie beim beheizbaren Schwimmbad: Der Reisende hat bei einer derartigen zentralen Klimaanlage keinen Anspruch darauf, dass die Klimaanlage (oder im Winter die Heizung) tatsächlich eingeschaltet werden. Sicherheit gibt hier nur die Formulierung "individuell regelbare Klimaanlage / Heizung" in der Hotelbeschreibung.


Mietsafe:

Wenn in Hotels oder Appartements ein Mietsafe angeboten wird, sind für dessen Nutzung in der Regel unverhältnismäßig hohe Gebühren zu entrichten. Das gleiche gilt entsprechend auch für Fernseher, Elektro-Heizkörper, Klimaanlagen, Kühlschränke oder Poolliegen "gegen Gebühr". Hierdurch erhöhen sich die Unterkunftskosten durch vor Ort zu leistende Zuzahlungen häufig beträchtlich.


Meerseite:

Eine Unterkunft zur Meerseite bedeutet in der Praxis, dass sich zwischen dem Meer und der Unterkunft noch weitere hohe Gebäude befinden, die den unmittelbaren Meerblick versperren.


Meerblick:

Nur die Bezeichnung "Meerblick" garantiert die ungestörte Aussicht, wobei diese Eigenschaft häufig zusätzlich mit der Einschränkung "seitlicher Meerblick" (z.B. von der Ecke des Balkons) eingeschränkt wird.

urbs-media Praxistipp: Um im Streitfall bereits gegenüber der örtlichen Reiseleitung Diskrepanzen zwischen der Katalogbeschreibung und dem tatsächlichen Zustand belegen zu können, sollten Urlauber generell den Reisekatalog oder zumindest die für die Leistungsbeschreibung maßgeblichen Katalogseiten in ihrem Reisegepäck haben. Wenn es schriftliche Zusagen des Reiseveranstalters gibt, sollte auch hiervon eine Kopie mit in den Urlaub genommen werden. Wenn Sie Ihren Urlaub über das Internet gebucht haben, sollten Sie von der Hotelbeschreibung ihres Reiseveranstalters unbedingt ein Bildschirmfoto machen und die Seite ausdrucken.

Abschließend ein dringender Hinweis für All-Inclusive-Buchungen: Bedenken Sie, dass die Gäste bei derartigen Reiseangeboten oft übermäßig dem kostenlosen Alkohol zusprechen und in derartigen Hotels daher zuweilen "Volksfeststimmung" herrschen kann. Kommen dann noch viele Gäste aus England oder aus Russland, kann ein All-Inclusive-Urlaub zur Zerreißprobe für die Nerven werden!

Und wenn Sie dann dergestalt genervt nach ihrem Urlaub vom Reiseveranstalter eine Preisminderung einklagen wollen, weil Sie von den überwiegend russischen Gästen im Hotel zur Weißglut getrieben wurden, dann müssen Sie sich von deutschen Gerichten damit abspeisen lassen, dass ohne konkrete Beweise für die Belästigungen ein Russenanteil von 80 Prozent in einem türkischen All-Inclusive-Hotel keinen Reisemangel darstellt (Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.8.2009 - 22 S 93/09).

Deshalb unser Rat. Suchen Sie im Internet generell vor einer Hotelbuchung nach den Hotelbewertungen von früheren Gästen. Und wenn es nur den geringsten Zweifel gibt: Finger weg! Denn was nützt Ihnen ein Urlaub zum Schnäppchenpreis, wenn sich der Aufenthalt dann für Sie als Katastrophe entpuppt?



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