aktuelle Infos
aktuelle
Infos
urbs - media
http://www.urbs.de
zur Startseite von urbs-media   Homepage
Übersicht der archivierten Beiträge   Übersicht

Die Lichtpflicht am Tage wird in Österreich wegen gestiegener Verkehrsopfer zum 1.1.2008 wieder aufgehoben


urbs-media, 10.12.2007: Was in Deutschland von Politikern und selbst ernannten Verkehrsexperten innig befürwortet wird, wird in Österreich jetzt zum 1.1.2008 wieder abgeschafft: Die ganztägige Lichtpflicht für Personenkraftwagen und Lastkraftwagen. Hintergrund dieser nach dem Stand der Diskussion in Deutschland überraschenden Entscheidung ist eine im Auftrag des österreichischen Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie durchgeführten Langzeitstudie, die eindeutig belegt: Die Pflicht auch am Tage bei guter Sicht mit Abblendlicht zu fahren, erhöht das Risiko für Fußgänger und Zweiradfahrer, Opfer eines tödlichen Verkehrsunfalls zu werden. Dagegen gibt es für Pkw und Lkw durch die Lichtpflicht nur eine geringfügige Verbesserung bei der Verkehrssicherheit (Institut für ganzheitliche Unfall- und Sicherheitsforschung vom 7.9.2007).

Der Österreichische Verkehrsminister Werner Faymann und der Innenminister Günther Platter haben deshalb die Reißleine gezogen und beschlossen, die zum 1.11.2005 eingeführte Lichtpflicht zum Beginn des Jahres 2008 wieder abzuschaffen. In einer aktuellen Pressemitteilung des Verkehrsministeriums heißt es zu den Gründen: "Autos werden durch Licht am Tag zwar früher erkannt. Bei guten Sichtverhältnissen führt es jedoch zu viel zu langem Hinschauen. Diese Ablenkung kann dazu führen, dass andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Radfahrer und Kinder übersehen werden. Zudem gebe es keine Unterscheidung zu den einspurigen Kraftfahrzeugen; dies hat dazu geführt, dass deutlich mehr Verkehrstote bei Mopeds und Motorrädern zu beklagen waren."

Trotz der wissenschaftlich belegten Erkenntnisse aus Österreich gibt es in Deutschland weiterhin eine starke Lobby aus Politikern und Automobilclubs, die alle das Fahren mit Abblendlicht am Tage gesetzlich vorschreiben wollen. Und auch einige Autohäuser und Werkstätten werben damit, Kraftfahrzeuge dergestalt umzurüsten, dass das Abblendlicht generell nach dem Starten des Motors leuchtet. Eine gefährliche Fehlinvestition, wenn man die negativen Folgen der für gut zwei Jahre in Österreich geltenden generellen Abblendlicht-Pflicht betrachtet. Pkw- und Lkw-Fahrer sollten nur bei schlechten Sichtverhältnissen (z.B. Regen) tagsüber mit Licht fahren, um Zweiradfahrer und Fußgänger nicht unnötig zu gefährden!

Hinzu kommt, dass die Lichtpflicht am Tage auch zu einem erheblichen Mehrverbrauch an Kraftstoff führt und damit die Umwelt völlig unnötig mit zusätzlichen Emissionen belastet. Allein für das vergleichsweise kleine Österreich haben die Forscher z.B. ausgerechnet, dass die "Licht am Tag-Regelung" pro Jahr mehr als 250.000 t CO2 zusätzlich produziert. Dies entspricht in etwa den Jahresemissionen aller burgenländischen Pkw.

Hintergrund dieser Berechnung ist die Erkenntnis, dass Fahrzeuge, die tagsüber mit Abblendlicht fahren, im normalen Fahrbetrieb einen etwa um 2 Prozent erhöhten Kraftstoffverbrauch haben. Nutznießer einer Abblendlicht-Pflicht wären daher in etwa gleichrangig sowohl die Mineralölindustrie als auch der deutsche Fiskus, der erhebliche Steuermehreinnahmen (Mineralölsteuer, Ökosteuer und Umsatzsteuer) verbuchen könnte. Die durch die Rekordpreise für Treibstoffe ohnehin schon arg geschröpften Autofahrer in Deutschland können daher nur hoffen, dass uns eine gesetzlich verordnete ganztägige Lichtpflicht erspart bleibt!

Gegenwärtig (Stand 1.1.2008) gibt es noch in folgenden europäischen Ländern eine ganztägige Lichtpflicht:

Land Geltungsbereich Zeitraum
  Dänemark inner- und außerorts ganzjährig
  Estland inner- und außerorts ganzjährig
  Finnland inner- und außerorts ganzjährig
  Island inner- und außerorts ganzjährig
  Italien außerorts ganzjährig
  Kroatien inner- und außerorts ganzjährig
  Lettland inner- und außerorts ganzjährig
  Litauen inner- und außerorts 1. November bis 1. März
  Norwegen inner- und außerorts ganzjährig
  Polen inner- und außerorts 1. Oktober bis Ende Februar
  Portugal nur auf der IP 5 ganzjährig
  Schweden inner- und außerorts ganzjährig
  Slowakei inner- und außerorts 15. Oktober bis 15. März
  Slowenien inner- und außerorts ganzjährig
  Tschechien inner- und außerorts ganzjährig
  Ungarn außerorts ganzjährig

Auch in Italien, wo es seit Juli 2003 ebenfalls für Kraftfahrzeuge eine Lichtpflicht außerhalb geschlossener Ortschaften gibt, bemühen sich verantwortungsvolle Politiker nach dem Vorbild Österreichs um eine baldige Abschaffung dieser Vorschrift. "Licht bei Tag hat in den Nordländern einen Sinn, doch herrschen bei uns meist beste Wetterverhältnisse", so die Südtiroler SVP-Senatorin Helga Thaler-Außerhofer.

urbs-media Praxistipp: Bereits seit einiger Zeit sind im EU-Ausland in einigen Ländern auch für die Fahrer von Personenkraftwagen so genannte Warnwesten gesetzlich vorgeschrieben. Derartige Regelungen bestehen z.B. in Italien (seit 1.4.2004), in Spanien (seit 24.6.2004), in Portugal (seit 1.1.2005), in Österreich (seit 1.5.2005), in Kroatien (seit 1.1.2006), in der Slowakei sowie in Montenegro (seit 1.1.2007) und in Belgien (1.2.2007).

In Deutschland gehören Warnwesten derzeit noch nicht zur Pflichtausstattung in allen Kraftfahrzeugen. In gewerblich genutzten Fahrzeugen (auch Pkw) muss nach den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften jedoch eine Warnweste mitgeführt werden. Danach hat der Unternehmer maschinell angetriebene Fahrzeuge mit Warnwesten für wenigstens einen Versicherten auszurüsten. Sind Fahrzeuge ständig mit einem Fahrzeugführer und einem Beifahrer besetzt, so müssen zwei Warnwesten im Fahrzeug mitgeführt werden (§ 56 Abs. 5 UVV VGB 12).

Die Warnwesten müssen nach DIN EN 471 zertifiziert sein und ein entsprechendes Kontrollzeichen aufweisen. Sie kosten im Handel etwa ab 2,50 Euro.



urbs-media GbR
http://www.urbs.de