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Absolutes Alkoholverbot für Kraftfahrer unter 21 Jahren und für Fahranfänger
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Mehr als 0,0 Promille bei Fahranfängern in der Probezeit und bei Fahrern vor Vollendung des 21. Lebensjahres
Ab 0,5 Promille während der Probezeit
Ab 0,3 Promille bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen (z.B. Unfall)
Ersttäter: Ab 0,5 Promille bis 1,09 Promille ohne alkoholbedingte Ausfallerscheinungen
Wiederholungstäter: Ab 0,5 Promille bis 1,09 Promille ohne alkoholbedingte Ausfallerscheinungen1. Wiederholung
Ab 1,1 Promille
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urbs-media Praxistipp:Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese seit 1986 für den Zeitraum von zwei Jahren "auf Probe" erteilt (§ 2a Abs. 1 Satz 1 StVG). Keine gesetzliche Probezeit gibt es lediglich bei den Fahrerlaubnisklassen M (Kleinkrafträder bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und 50 ccm Hubraum), L und T (land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen) sowie S (Leichtkraftfahrzeuge).
Seit 1.1.2004 gibt es in den meisten Bundesländern nunmehr die Möglichkeit, die zweijährige Probezeit durch die Teilnahme an einem Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) auf ein Jahr zu verkürzen. Bei der Verkürzung der Probezeit durch die Teilnahme an Fortbildungsseminaren für Fahranfänger handelt es sich um einen Modellversuch, der vorläufig bis zum 31.12.2009 befristet ist. Die Teilnahme an derartigen Seminaren wird außerdem von einigen Versicherungsgesellschaften durch deutliche Rabatte bei den Kfz-Haftpflichttarifen honoriert.
Beispiele aus der Anlage A:
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr, Überfahren einer roten Ampel, Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 20 km/h. Beispiele aus der Anlage B: Bei einem Bußgeld in Höhe von 40,00 Euro liegt ein weniger schwerwiegender Verstoß vor. Dies ist z.B. bei der Benutzung von Mobiltelefonen ohne Freisprecheinrichtung oder beim Parken in zweiter Reihe für mehr als 15 Minuten der Fall. |
Begeht der Führerscheininhaber während der dann vierjährigen Probezeit einen weiteren Verkehrsverstoß nach der Anlage A oder zwei weitere Verkehrsverstöße nach der Anlage B, dann wird die Fahrerlaubnis endgültig entzogen. Eine Neuerteilung ist frühestens drei Monate nach dem Entzug der Fahrerlaubnis möglich.
Diese Möglichkeit zur Verkürzung der Probezeit haben Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Personenkraftwagen und sonstige Fahrzeuge mit maximal neun Sitzplätzen und einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t), die seit mindestens sechs Monaten Inhaber der Fahrerlaubnis sind. Die Möglichkeit der Verkürzung der Probezeit durch Teilnahme an einem FSF-Seminar gibt es in allen Bundesländern mit Ausnahme von Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Für Fahranfänger mit Wohnsitz in den drei genannten Bundesländern gibt es keine Verkürzung der Probezeit, weil die Landesregierungen von der Ermächtigung zum Erlass entsprechender Ausführungsbestimmungen keinen Gebrauch gemacht haben.
Der Besuch von entsprechenden Fortbildungsseminaren lohnt sich insbesondere für solche Führerscheinneulinge, die ihre Fahrprüfung vor weniger als 12 Monaten abgelegt haben. Denn in diesem Fall kommt die Verkürzung der Probezeit auf ein Jahr voll zum Tragen. Aber auch bei einer auf vier Jahre verlängerten Probezeit kann man durch die erfolgreiche Teilnahme an einem FSF-Seminar die Probezeit um ein Jahr verkürzen.
Zuerst wird eine 60-minütige Beobachtungs- und Übungsfahrt mit anschließender Besprechung durchgeführt. Als zweiter praktischer Teil folgt ein Fahrsicherheitstraining von vier Stunden Dauer auf einem speziellen Übungsgelände. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf den Gebieten "Bremsen" und "Kurvenfahren".
Wer an allen Seminarteilen teilgenommen hat, erhält eine entsprechende Bescheinigung. Diese ist bei der Straßenverkehrsbehörde vorzulegen, die dann die Verkürzung der Probezeit in der Fahrerlaubnis vermerkt.
Die Kosten für derartige FSF-Seminare liegen im Regelfall zwischen 250 Euro und 350 Euro, ein Preisvergleich lohnt sich daher. Das Ganze dauert zwischen mindestens zwei und maximal sechs Wochen.
Es lohnt sich daher durchaus, bereits bei der Wahl einer Kraftfahrzeugversicherung nach den Beitragsreduzierungen für die Teilnahme an FSF-Seminaren zu fragen. Unter dem Strich lassen sich so die Kosten für die Seminarteilnahme an den Versicherungsprämien leicht wieder einsparen.