aktuelle Infos |
urbs - media http://www.urbs.de |
Homepage |
Übersicht |
Fristen für die Ausführung von Banküberweisungen ab 14.8.1999 gesetzlich geregelturbs-media, 9.8.1999: Die Bundesregierung hat im Bundesgesetzblatt Nr. 39 vom 26.7.1999 den Text eines sogenannten Überweisungsgesetzes veröffentlicht. Die neuen Vorschriften beruhen im wesentlichen auf einer EU-Richtlinie. Die Neuregelungen gelten bis zum 31.12.2001 lediglich für Überweisungen in die Mitgliedsstaaten der EU sowie in die Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums. Ab dem 1.1.2002 gilt das Überweisungsgesetz dann auch für Überweisungsaufträge innerhalb Deutschlands. Die gesetzlichen Neuregelungen im einzelnen: Die gesetzlichen Fristen zur Ausführung von Überweisungsaufträgen und die Erstattungspflicht von Gebühren greifen aber nur dann ein, wenn die Beteiligten keine abweichenden Vereinbarungen getroffen haben. Derartige abweichenden Vereinbarungen können auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten. urbs-media Praxistip: Die Deutsche Bundesbank hat eine Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Kreditinstituten und deren Kunden aus grenzüberschreitenden Überweisungsvorgängen eingerichtet. Die Beschwerdestelle ist ab sofort zuständig für Überweisungen in EU-Länder und nach Island, Liechtenstein und Norwegen. Ab 1.1.2002 können sich Bank- und Sparkassenkunden dann auch bei innerdeutschen Überweisungen und Überweisungen in Drittstaaten an die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank wenden. Das Verfahren ist kostenlos. Die Deutsche Bundesbank hat ein Merkblatt über das Schlichtungsverfahren erstellt, das Interessenten unter der folgenden Anschrift anfordern können:
Schlichtungsstelle Postfach 100 602 60006 Frankfurt
Telefon: 069 - 9566-4050
Die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank beschränkt sich auf Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem neuen Überweisungsgesetz. Für sonstige Kundenbeschwerden (z.B. aus Wertpapier- und Kreditgeschäften) haben die im Bundesverband deutscher Banken zusammengeschlossenen privaten Kreditinstitute eine besondere Beschwerdestelle eingerichtet. Der sogenannte Banken-Ombudsmann ist unter folgender Anschrift zu erreichen:
Kundenbeschwerdestelle Katenburg 1 50667 Köln Telefon: 0221 - 16631
http://www.urbs.de |