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Erneute Niederlage der Badenia-Bausparkasse vor dem Bundesgerichtshof wegen der Finanzierung von "Schrottimmobilien"


urbs-media, 21.2.2011: Die Praktiken der Bausparkasse Badenia bei der Finanzierung und Vermittlung von so genannten Schrottimmobilien in den 90er-Jahren hat den Bundesgerichtshof schon mehrfach beschäftigt. Im Kern ging es in allen Fällen um minderwertige Eigentumswohnungen, für die die Badenia die Finanzierung übernommen hatte. Der Vorwurf an die Verantwortlichen der Bausparkasse lautete dabei: Die Badenia hatte eng mit den Vermittlerfirmen zusammengearbeitet und wusste von den deutlich überhöhten Kaufpreisen. Aus den von der Badenia vergebenen Immobiliendarlehen floss außerdem ein erheblicher Anteil unmittelbar als Provision an die betrügerischen Immobilienvermittler. Über diesen Umstand wurden die Wohnungskäufer bei Abschluss der Finanzierungsverträge arglistig getäuscht.

Bereits im März 2007 hatten wir an dieser Stelle über ein Urteil des Bundesgerichtshofs gegen die Badenia-Bausparkasse berichtet, in dem es um die Zusammenarbeit der Badenia mit der Vermittlerfirma Heinen & Biege (H & B) aus Dortmund ging, in deren Beirat Ende der 90er-Jahre auch das inzwischen bei der Badenia ausgeschiedene Vorstandsmitglied Elmar Agostini saß. Damals hatte der Bundesgerichtshof ausdrücklich entschieden, dass die Bausparkasse Badenia für die durch die Vermittlerfirma begangenen Täuschungshandlungen verantwortlich ist (Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.3.2007 - XI ZR 414/04).

In den jetzt vor dem Bundesgerichtshof entschiedenen acht Fällen ging es explizit um von der Badenia verschwiegene hohe Vermittlerprovisionen. Nach dem damals von der Badenia verwendeten "Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrag" erhielten die Vermittler nämlich nur eine Provision in Höhe von fünf Prozent. Nach den Berechnungen des Bundesgerichtshofs flossen jedoch 15 Prozent des Kaufpreises an die Vermittler. Dies stelle eine arglistige Täuschung der Wohnungskäufer dar, die zur Rückabwicklung der Darlehensverträge führen müsse.

(Bundesgerichtshof, Urteile vom 11.1.2011 - XI ZR 220/08; XI ZR 271/08; XI ZR 326/08; XI ZR 327/08; XI ZR 357/08; XI ZR 46/09; XI ZR 58/09; XI ZR 114/09)

urbs-media Praxistipp: Experten gehen davon aus, dass beim Wohnungsboom kurz nach der Wiedervereinigung viele der verkauften Eigentumswohnungen allenfalls einen Verkehrswert in Höhe von 50 Prozent des Kaufpreises hatten. Der Schaden für die geprellten Wohnungskäufer dürfte sich dabei auf einen zweistelligen Milliardenbetrag summieren. Dabei sind nach Angaben des Klägeranwalts allein über die Badenia-Bausparkasse 8.600 der so genannten Schrott-Immobilien finanziert worden. Noch tiefer als die Badenia war seinerzeit die inzwischen in der staatlichen HRE aufgegangene Hypo-Vereinsbank in das Geschäft mit den Schrott-Immobilien verwickelt. Hier soll es sogar über 100.000 Geschädigte geben.

Gegenwärtig werden wieder vermehrt Eigentumswohnungen als Kapitalanlage angeboten. Statt wie damals die angeblichen steuerlichen Vergünstigungen zu bewerben, spielen die Vermittler jetzt mit der Angst der Sparer vor Inflation und dem drohenden Zusammenbruch der europäischen Währungsunion. Trotz aller wohl begründeten Ängste um die Ersparnisse sollten sich die Menschen in Deutschland jetzt nicht erneut bei dem Erwerb von Eigentumswohnungen über den Tisch ziehen lassen!

Ziehen Sie deshalb zur Bewertung unbedingt einen Sachverständigen zu Rate und beachten Sie vor allem das Wohnumfeld: Wenn Sie bereits bei einem kurzen Gang durch die Nachbarschaft mehrere leerstehende Wohnungen sehen (im Regelfall an den fehlenden Gardinen zu erkennen), dann sollten Sie von dem Angebot die Finger lassen. Dann was nützt Ihnen eine derzeit angeblich gut vermietete Wohnung, wenn Sie bei einem Auszug des bisherigen Mieters nur noch mit großen Problemen und zu reduzierten Mietpreisen einen Nachmieter finden? Nicht umsonst heißt es, beim Kauf von Wohnungen seien drei Kriterien entscheidend: Erstens: Die Lage, zweitens: Die Lage und drittens: Die Lage! Denn wärend Sie die selbst Einfluss auf die Ausstattung und den Wohnkomfort haben, liegt das soziale Umfeld außerhalb Ihres Einflussbereichs.



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