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Der große Schwindel mit den "Ein Cent Auktionen"
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Das erste Gebot beginnt bei 1 Cent und bringt dem Veranstalter eine Biet-Gebühr von 50 Cent. Beim zweiten Gebot Nehmen wir einmal an, die Kamera geht schließlich für ein Höchstgebot von 25 Euro (50 Prozent des Ladenpreises) an einen Interessenten. Für die Veranstalter der 1-Cent-Auktion sieht die Rechnung dann so aus:
Insgesamt stehen in dem vorgenannten Beispiel einem Wareneinsatz von 35,00 Euro somit Einnahmen in Höhe von 1.275,00 Euro gegenüber. Das ist doch Spitze!
Nun wollen wir die gleiche Rechnung einmal aus Sicht des erfolgreichen Bieters aufmachen: Dabei unterstellen wir, dass der Bieter das Höchstgebot nicht im ersten Anlauf abgegeben hat, sondern im Laufe der Auktion mehrmals überboten wurde.
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urbs-media Praxistipp: Viele Leser werden jetzt meinen, es sei lediglich eine Frage des perfekten Timings, um mit möglichst wenig Geboten den Zuschlag zu erhalten. Denn für derartige Auktionen gibt es nämlich ein festes Zeitfenster, so dass es zumindest theoretisch möglich sein müsste, das Höchstgebot sekundengenau zu platzieren.
Da haben die Veranstalter jedoch zu Ungunsten der Auktionsteilnehmer eine teuflische Klausel in die Versteigerungsbedingungen eingebaut. Denn nach jedem Höchstgebot verlängert sich die Auktionsdauer über den festgelegten Zeitrahmen hinaus um eine gewisse Zeitspanne. Dies sind dann z.B. 10 oder 15 Sekunden, in denen andere Teilnehmer die Möglichkeit haben, weitere Gebote abzugeben.
Und genau das ist es, worauf die Veranstalter spekulieren: Zum Schluss der festgesetzten Auktionsdauer beginnt eine wahre Bietorgie und jeder versucht das vorherige Höchstgebot noch zu übertrumpfen. Und weil ja jedes zusätzliche Gebot die Bietzeit weiter verlängert, gibt es aus technischer Sicht auch kein Ende für den Biet-Rummel. Lediglich ab dem Zeitpunkt, wenn sich das Höchstgebot dem Ladenpreis nähert, gibt es rein wirtschaftlich betrachtet keinen Anlass mehr, weitere Gebote abzugeben.
Unterstellen wir einmal, ein Teilnehmer ersteigert die im Beispiel genannte Kamera für 48,50 Euro. Das wäre im Vergleich zum Ladenpreis eine Ersparnis von 1,50 Euro. Um diesen Preis zu erreichen, müssen bei einer Steigerung der Gebote um jeweils 1 Cent insgesamt 4.850 Gebote abgegeben werden. Für die überglücklichen Versteigerer bedeutet dies allein aus den Bietgebühren Einnahmen in Höhe von 2.425,00 Euro, und das bei einem Einkaufspreis von 35,00 Euro.
Die urbs-media Redaktion hofft, allen potentiellen Bietern damit die Augen geöffnet zu haben. Bei derartigen Auktionen kann man nur aus Zufall einmal ein Schnäppchen machen, wenn man gleich beim ersten oder zweiten Gebot den Zuschlag erhält. Betrachten Sie deshalb die Anbieter derartiger Auktionen getrost als Hütchenspieler, die nur ihren eigenen großen Gewinn im Auge haben. Machen Sie deshalb bitte einen großen Bogen um derartige "1-Cent-Auktionen"!