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Vorsicht vor wertlosen Euroscheinen in Form so genannter Systemnoten


urbs-media, 5.7.2010: Wer bei den nationalen Zentralbanken mehr als 50 Prozent eines Euro-Scheins vorlegt, der erhält für die beschädigte Banknote vollständigen Ersatz. Lediglich dann, wenn dem Einreicher der Banknote eine vorsätzliche Beschädigung nachgewiesen werden kann, besteht kein Erstattungsanspruch. Diese Regel gilt in allen Staaten der Euro-Zone und beruht auf einer Vorgabe der Europäischen Zentralbank (EZB). Sind nur noch weniger als 50 Prozent einer Banknote vorhanden, wird der Nennwert nur ersetzt, wenn zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass der größere Anteil tatsächlich vernichtet wurde, z.B. in einem Feuer. Hierzu unterhält die Deutsche Bundesbank eigens eine Analysestelle für beschädigtes Bargeld.

Diese Erstattungsmöglichkeit machen sich inzwischen vermehrt Betrüger zu Nutze, indem sie bei den Zweigstellen der Notenbanken ca. 51 Prozent von echten Euroscheinen vorlegen und behaupten die Banknote sei von ihren Kindern zerschnippelt worden, der Rest sei unauffindbar. Diese Masche wird anschließend mit der anderen Hälfte wiederholt, so dass den Betrügern jeweils zwei Teilstücke von etwa 49 Prozent eines echten Euroscheins bleibt. Diese Teilstücke werden sodann zusammengeklebt und als echte Banknoten in den Verkehr gebracht.

Von den Geldprüfgeräten im Handel werden derartige Manipulationen im Regelfall nicht festgestellt, weil es sich ja vom Material her um echtes Banknotenmaterial handelt und die Größenabweichung von nur wenigen Millimetern nicht ohne weiteres erkennbar ist. Die Deutsche Bundesbank spricht in diesem Zusammenhang von so genannten Systemnoten. Diese sind - wie tatsächliches Falschgeld in Form von gedruckten Blüten - wertlos und der gutgläubige Inhaber erhält auch keinen Ersatz.

Derartige Euro-Systemnoten sind bereits seit einigen Jahren im Umlauf, die Anzahl soll sich aber in letzter Zeit deutlich erhöht haben. Der Journalist und Sachbuchautor Udo Ulfkotte spricht in diesem Zusammenhang von ganzen "Reise-Gruppen", die von Lettland aus derartige Systemnoten in Europa verbreiten und die "Reststücke bei den staatlichen Notenbanken gegen unbeschädigte Geldscheine eintauschen.

Eine Ursache für diese steigende Zahl von Systemnoten ist möglicherweise, dass vor allem in den neuen Staaten der Euro-Zone die Notenbanken bei der Vorlage derartiger 51-Prozent-Stücke im Verdachtsfall die Polizei nicht einschalten. Bei den Zweigstellen der Bundesbank jedenfalls haben die Täter in derartigen Fällen kaum eine Erfolgs-Chance, wie z.B. eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft Ulm erkennen lässt, die Anklage gegen eine Gruppe aus Ungarn wegen der Verbreitung von Systemnoten erhoben hat.

Um sich vor derartigen Systemnoten zu schützen, sollten Sie geklebte Banknoten sehr kritisch betrachten. Insbesondere dann, wenn diese Klebestelle in etwa in der Mitte liegt, besteht der dringende Verdacht, dass es sich um eine wertlose Systemnote handelt. Von diesen Manipulationen besonders betroffen sind 200- und 500-Euronoten, im Internet liest man aber auch von auf diese Weise gefälschte 20-Euro-Scheinen.

Für Händler gibt keine gesetzliche Verpflichtung, defekte Geldscheine zu akzeptieren. Im Zweifelsfall sollten Sie daher die Annahme verweigern, wenn Banknoten zusammengeklebt sind. Derartige Klebestellen bzw. Klebestreifen müssen nicht unbedingt auf den ersten Blick zu erkennen sein, es gibt offensichtlich auch schon fast unsichtbare Klebestreifen.

urbs-media Praxistipp: Die Bundesbank berichtet auf ihren Internetseiten aktuell über 50 Euro-Scheine, die einem Sicherheitsfaden mit dem Aufdruck für 100-Euro-Scheine aufweisen. Hierzu teilt die Bundesbank mit, dass es sich hierbei um gültige Zahlungsmittel handelt. Weil jedoch Geldzählmaschinen mit der Verarbeitung dieser "Fehldrucke" Probleme haben können, werden die entsprechenden Scheine von den Niederlassungen der Deutschen Bundesbank in ordnungsgemäße Scheine umgetauscht.

Bei Sammlern sind derartige "Raritäten" vermutlich gesuchte Objekte. Deshalb dürfte es sich durchaus lohnen, derartige Scheine aufzubewahren. Da die Bundesbank die genannten 50-Euro-Scheine als vollgültiges Zahlungsmittel anerkennt, entsteht für den Inhaber hierdurch jedenfalls kein Risiko.



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