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Nach Griechenland wollen nun auch weitere EU-Staaten Bargeldzahlungen per Gesetz erheblich einschränken


urbs-media, 7.6.2010: Den Bürgern in der EU droht offenbar ein länderübergreifendes Verbot von Barzahlungen. Wie wir in unserem Update vom 15. Februar 2010 unter Berufung auf die amerikanische Presseagentur Reuters berichtet hatten, soll es in Griechenland mit Wirkung vom1.1.2011 ein gesetzliches Verbot geben, Rechnungen ab einem Betrag von mehr als 1.500 Euro in bar zu begleichen. Jetzt soll auch die italienische Regierung ein Verbot von Barzahlungen angekündigt, haben, und zwar für Beträge über 3.000 Euro.

Wie auch Griechenland begründet auch Italien die Beschränkungen von Bargeschäften mit dem angeblichen Kampf gegen Steuerhinterziehung. Statt Barzahlungen soll es in diesen Ländern künftig daher nur noch die Möglichkeit geben, größere Anschaffungen per Banküberweisung oder per Kreditkarte zu bezahlen. Bargeld würde dann im Wirtschaftskreislauf der vom "Bargeldverbot" betroffenen Länder kaum noch eine Rolle spielen und Banken und Kreditkartengesellschaften könnten an den erzwungenen bargeldlosen Transaktionen zusätzliche Gebühren und Provisionen in Milliardenhöhe kassieren.

Inzwischen waren auch die Europäische Zentralbank mit den beschlossenen "Bargeldverbot" befasst und hat den Mitgliedsstaaten der EU insoweit grünes Licht für derartige Barzahlungsverbote gegeben. In einer amtlichen Stellungnahme vom 30. April 2010 heißt es hierzu sinngemäß, dass die EZB gegen die genannten Bargeldverbote in der Eurozone keine generellen Einwände hat. Die EZB gibt in einer Fußnote lediglich zu bedenken, dass derartige Bargeldverbote gegen den in den Euro-Verträgen enthaltenen Grundsatz verstoßen könnten, wonach die Barzahlung mit Euro-Scheinen und Euro-Münzen im Endkundengeschäft eigentlich die Regel sein sollte. Eine Annahmeverweigerung von Bargeld sei nur unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben gerechtfertigt, etwa wenn der Händler kein Wechselgeld zur Verfügung habe.

Vermutlich werden in den nächsten Monaten noch weitere Länder vergleichbare Barzahlungsverbote ankündigen. Wir halten jedoch die Behauptung, die Bargeldverbote dienten in erster Linie dem Kampf gegen Steuerhinterziehung, nur für vorgeschoben. Der wahre Hintergrund dieser Aktionen ist vermutlich die Tatsache, dass in den letzten Monaten viele EU-Bürger aus Angst vor Bankpleiten ihre Konten geplündert und hohe Bargeldbestände gehortet haben. Dies konnte man z.B. jüngst in Griechenland beobachten und in den übrigen Staaten der Euro-Zone wird die Situation mit Sicherheit nicht anders sein.

Mit den Barzahlungsverboten sollen daher offensichtlich diese von den Bankkonten abgezogenen Milliardenbeträge eingefroren werden, indem die Verwendbarkeit von Euro-Bargeld per Gesetz auf Bagatellbeträge beschränkt wird. Außerdem soll den Bürgern mit den Bargeldverboten offensichtlich unmissverständlich signalisiert werden, dass sie auch bei einem Sturm auf die Bankschalter mit ihrem erhaltenen Euro-Banknoten nichts mehr anfangen können.

Diese Rechnung wird aber nicht aufgehen, weil es immer noch Fluchtwährungen wie den Schweizer Franken oder die Norwegische Krone gibt, die auch bei einer Währungsreform in Europa ihren Wert behalten werden. So betrachtet könnten die angekündigten Bargeldverbote eine Ursache für den Wertverfall des Euro sein, weil viele Menschen noch schnell versuchen, ihre Euros in echtes Geld umzutauschen.

urbs-media Praxistipp: Auch in den USA hat man offenbar Angst vor einem so genannten Bank-Run. Denn dort droht nun vielen Kunden der Citigroup möglicherweise schon bald eine extreme Bargeldknappheit. Die neuen seit 1.1.2010 geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten nämlich eine Klausel, wonach Barabhebungen vom eigenen Konto von der Bank nur noch dann ausgezahlt werden müssen, wenn der Kunde die Abhebung mindestens sieben Tage im Voraus angekündigt hat.

Konkret heißt es in den AGB der Citibank unten im letzten Absatz auf Seite 23:

Withdrawal Notice

We reserve the right to require seven (7) days advance notice before permitting a withdrawal from all checking, savings and money market accounts. We currently do not exercise this right and have not exercised it in the past.

Abhebungs-Benachrichtigung

Wir behalten uns das Recht vor, sieben (7) Tage vor der Genehmigung von Abhebungen bei allen Giro-, Spar- und Geldmarkt-Konten eine entsprechende Vorab-Benachrichtigung zu verlangen. Gegenwärtig machen wir von diesem Recht jedoch keinen Gebrauch und haben auch in der Vergangenheit dieses Recht nicht ausgeübt.

Wenn Sie die entsprechende Klausel auf Seite 23 in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Citi-Bank im englischen Original nachlesen wollen, hier der entsprechende Link: https://online.citibank.com/JRS/popups/ao/Client_Manual_20091228.pdf.

Unbestätigten Meldungen zufolge werden derzeit alle Kunden der Citi-Bank in den USA zusammen mit ihren Kontoauszügen auf die neue AGB-Klausel hingewiesen. In dieser Mitteilung heißt es, dass man ab dem 1. April 2010 von diesem neuen Auszahlungs-Verweigerungsrecht bei fehlender schriftlicher Abhebungs-Ankündigung Gebrauch machen dürfe.

Es scheint so, dass die amerikanische Notenbank FED die Änderung der AGB erzwungen hat und dass diese Neuregelung nicht nur die Kunden der Citi-Bank betrifft. Offenbar befürchtet die US-Regierung den Zusammenbruch weiterer Kreditinstitute in Amerika und möchte einen erneuten Bank-Run wie bei der Weltwirtschaftskrise verhindern.



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