aktuelle Infos
aktuelle
Infos
urbs - media
http://www.urbs.de
zur Startseite von urbs-media   Homepage
Übersicht der archivierten Beiträge   Übersicht

Das geänderte "Erneuerbare Energien Gesetz" macht seit Anfang des Jahres 2009 viele Investitionen in umweltfreundliche Stromanlagen zum Verlustgeschäft


urbs-media, 4.5.2009: Nach außen hin stellt sich die Bundesrepublik gerne als Musterland für umweltfreundliche Energieerzeugung dar. Windkraftanlagen, Solaranlagen und Biogasanlagen sollen dazu beitragen, Deutschland von fossilen Energieträgern unabhängiger zu machen und den Ausstoß von Klimagasen zu verringern. Und wenn es darum geht, öffentlichkeitswirksam derartige Projekte wie z.B. die Biogasanlage Penkun in Mecklenburg-Vorpommern zu feiern, dann bot der Bundesregierung der G 8-Gipfel 2007 in Heiligendamm ein willkommenes Forum zur Selbstbeweihräucherung.

Die Realität bzw. die Rentabilität von derartigen Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien in Deutschland abseits des internationalen Journalistenrummels sieht jedoch völlig anders aus: Denn seit Beginn des Jahres 2009 sind zahlreiche dieser "Vorzeigeprojekte" vom finanziellen Ruin bedroht. Ursache hierfür ist eine zum 1.1.2009 in Kraft getretene Änderung des "Erneuerbare Energien Gesetzes" (EEG), wodurch die Einspeisevergütung für umweltfreundlich gewonnenen Strom per Gesetz um bis zu 45 Prozent gekürzt wurde.

Die Kürzung der Einspeisevergütung beruht darauf, dass durch § 19 des EEG mehrere Anlagen in räumlicher Nähe qua gesetzlicher Definition jetzt als eine "Großanlage" gelten und daher nur noch deutlich niedrigere Erlöse für den aus den einzelnen Anlagen gewonnenen Strom erhalten. Das Fatale an der Neuregelung: Die gekürzte Einspeisevergütung gilt nicht nur für Neuanlagen, sondern rückwirkend auch für solche Biogasanlagen, die bereits seit Jahren in Betrieb sind.

Auch ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Bundesverfassungsgericht gegen diese rückwirkende Vergütungskürzung hatte kein Erfolg. Vielen Investoren, die dem Trend zur umweltfreundlichen Energieversorgung folgend ihre Ersparnisse in Biogasanlagen investiert haben, droht daher durch die Gesetzesänderung ein Totalverlust. Dies gilt z.B. nach einem Bericht des Handelsblatts vom 16.4.2009 für die 5.000 Kleinanleger, die den Energiepark der Firma Nawaro in Penkum finanziert haben und wo die gesenkte Einspeisevergütung jetzt kaum noch die laufenden Betriebskosten deckt.

(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.2.2009 - 1 BvR 3076/08)

urbs-media Praxistipp: Vertrauensschutz ist für die Politiker in Deutschland offensichtlich ein Fremdwort. Wer in derzeit staatlich geförderte Anlagen der Energieerzeugung investiert oder in der Vergangenheit bereits investiert hat, muss daher damit rechnen, dass die rechtlichen Grundlagen zur Renditeerzielen vom Gesetzgeber beliebig zu seinem Nachteil verändert werden können. Dies gilt nicht nur speziell für Biogasanlagen! Ein Totalverlust kann theoretisch auch den Betreibern von Windparks drohen, da diese auch häufig aus mehreren Einzelanlagen bestehen und gegenwärtig noch von den erhöhten Einspeisevergütungen für Kleinanlagen profitieren.

Finanzielle Nachteile drohen auch den Produzenten von Solarstrom. Denn bisher wurden mehrere Anlagen auf einem Grundstück bei der Festsetzung der Einspeisevergütung auch einzeln bewertet und unterlagen daher nicht den Kürzungen für Großanlagen. Wenn sich auch hier die Ansicht durchsetzt, dass in derartigen Fällen die Einspeisevergütungen gekürzt werden können, wird vielen Solarparks in Deutschland durch das "Erneuerbare-Energien-Gesetz" seit 1.1.2009 die finanzielle Grundlage entzogen. Einige Netzbetreiber haben bereits in diesem Sinne entschieden und zahlen in derartigen Fällen den Anlagebetreibern nur noch eine deutlich reduzierte Einspeisevergütung.



urbs-media GbR
http://www.urbs.de