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Die Auswirkungen der ab 1.1.2009 geltenden Abgeltungssteuer auf die verschiedenen Kapitalanlageformen


urbs-media, 7.7.2008: Statt der bisher nach Ablauf der so genannten Spekulationsfrist grundsätzlich steuerfreien privaten Veräußerungsgewinne sind ab 1.1.2009 praktisch alle Erträge aus Finanzanlagegeschäften einer Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent unterworfen. Zusammen mit dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer liegt diese neue steuerliche Belastung von Wertsteigerungen sogar bei über 28 Prozent. Zur Erinnerung: Gegenwärtig sind so genannte Spekulationsgewinne bei der Veräußerung von Wertpapieren nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei und bei nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilien können die Veräußerungsgewinne zumindest nach Ablauf der Spekulationsfrist von 10 Jahren steuerfrei vereinnahmt werden.

Die Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer wird neben den laufenden Erträgen (z.B. Zinsen, Dividenden) auch auf alle Kursgewinne erhoben, die bei der Veräußerung von nach dem 31.12.2008 angeschafften Wertpapieren anfallen. Lediglich für so genannte Altanlagen, die bereits vor dem 1.1.2009 getätigt wurden, soll es nach dem Gesetz eine dauerhafte Freistellung von Kursgewinnen von der Abgeltungssteuer geben. Ob diese Begünstigung von Altanlagen jedoch vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird, ist äußerst zweifelhaft. Möglicherweise gilt die Besserstellung von Altanlagen daher nicht wie im Gesetz festgeschrieben auf Dauer, sondern lediglich für zwei oder drei Jahre.

Von den steuerlichen Verschlechterungen durch die Abgeltungssteuer sind insbesondere diejenigen Bürger betroffen, die der Empfehlung der Bundesregierung folgend einen privaten Sparplan als dritte Säule der Altersvorsorge abgeschlossen haben und noch für viele Jahre weiter Einzahlungen leisten müssen. Denn diese Personen können nur zu einem geringen Teil von der Steuerbefreiung für Altanlagen profitieren. Hier gilt jetzt, dass alle Erträge einschließlich der bisher steuerfreien Kursgewinne aus Einzahlungen nach dem Stichtag 31.12.2008 mit der neuen Abgeltungssteuer belastet werden. Welche negativen Folgen hier durch die Abgeltungssteuer entstehen, hat die Verbraucherzentrale Bremen in einer Musterrechnung ermittelt:

Beispiel: Wer 30 Jahre lang monatlich 100 Euro in einen Aktienfonds einzahlt und mit diesem - nach laufenden Kosten - eine durchschnittliche Dividendenrendite von drei Prozent plus eine Wertsteigerung von vier Prozent pro Jahr erzielt, der würde nach bisherigem Steuerrecht am Ende über ein Vermögen von 102.700 Euro verfügen - bei einem angenommenen Steuersatz von 30 Prozent, einem bereits ausgenutztem Sparerfreibetrag sowie einem Ausgabeaufschlag von fünf Prozent beim Kauf der Fondsanteile.

Mit der künftigen Abgeltungssteuer wird ihm nach einem Verkauf des Aktienfonds demgegenüber nur ein Vermögen von 81.800 Euro verbleiben. Durch die steuerliche Neuregelung hat der Sparer also im Alter 20.900 Euro weniger für seinen Lebensunterhalt zur Verfügung.

In der nachfolgenden Übersicht informieren wir Sie, wie sich konkret die Abgeltungssteuer auf die unterschiedlichen Kapitalanlagen auswirkt und wer die Gewinner bzw. die Verlierer der Neuregelung sind. Zu beachten ist dabei, dass es über den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro für Ledige bzw. 1.602 Euro für Verheiratete hinaus keinen zusätzlichen Werbungskostenabzug mehr gibt. Aktionäre können daher z.B. die Kosten für die Teilnahme an einer Hauptversammlung ab dem Veranlagungszeitraum 2009 nicht mehr von der Steuer absetzen.

Abgeltungssteuer ab 1.1.2009

Aktien Dividenden und realisierte Kursgewinne unterliegen der Abgeltungssteuer. Verluste aus Aktiengeschäften können künftig nur noch mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Bei Anlagen vor dem 1.1.2009 sind Kursgewinne nach Ablauf eines Jahres abgeltungssteuerfrei. Das bisherige Halbeinkünfteverfahren entfällt zum 1.1.2009.
Anleihen Laufende Erträge (Zinszahlungen) sowie Kursgewinne aus verzinslichen Wertpapieren unterliegen der Abgeltungssteuer. Bei Anlagen vor dem 1.1.2009 sind Kursgewinne nach Ablauf eines Jahres abgeltungssteuerfrei.
Betriebliche Altersvorsorge Anlageformen, die ausschließlich der privaten Altersvorsorge dienen, unterliegen nicht der Abgeltungsteuer. Einnahmen aus derartigen Betriebsrenten werden in der Auszahlungsphase jedoch mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belastet.
Fonds Erträge aus Investmentfonds unterliegen der Abgeltungssteuer. Im Gegensatz zum Einzelanleger können Fondsgesellschaften ihre einzelnen Positionen umschichten, ohne dass Abgeltungssteuer anfällt. Anleger zahlen auf Kursgewinne daher erst im Zeitpunkt der Anteilsveräußerung Abgeltungssteuer. Bei Anlagen vor dem 1.1.2009 sind Kursgewinne nach Ablauf eines Jahres abgeltungssteuerfrei.
Immobilien Bei der steuerlichen Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus Immobilienvermögen ist danach zu unterscheiden, ob es sich um selbstgenutzte Wohnungen oder Einfamilienhäuser handelt oder um vermieteten Grundbesitz.

Wertsteigerungen von selbstgenutzten Immobilien sind nicht steuerpflichtig. Veräußerungsgewinne von sonstigem Grundvermögen unterliegt dagegen der Abgeltungssteuer, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als zehn Jahre liegen. Verluste aus privaten Grundstücksveräußerungen sind nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechenbar.

Lebensversicherungen Bei der steuerlichen Behandlung von Lebensversicherungen ist danach zu unterscheiden, ob der Vertrag bis zum 31.12.2004 oder danach abgeschlossen wurde. Bei einem Vertragsabschluss bis Ende des Jahres 2004 sind Erträge aus Lebensversicherungen zeitlich unbegrenzt steuerfrei, wenn die Vertragsdauer mindestens 12 Jahre beträgt, für mindestens 5 Jahre laufende Beiträge gezahlt werden und ein mindestens 60-prozentiger Todesfallschutz besteht.

Bei Vertragsabschlüssen ab 1.1.2005 ist der Ertrag zu versteuern, der sich aus der Differenz zwischen den entrichteten Beiträgen und der Versicherungsleistung ergibt. Wenn die Auszahlung nach der Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt oder der Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt seit mindestens 12 Jahren läuft, ist als steuerpflichtiger Ertrag nur die Hälfte des Unterschiedsbetrag zwischen den Beitragszahlungen und den Versicherungsleistungen anzusetzen. Die Erträge sind mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, fällt auf die gesamten Erträge Abgeltungssteuer an.

Optionsscheine Gewinne aus Optionsgeschäften unterliegen der Abgeltungssteuer. Bei Altanlagen vor dem 1.1.2009 sind die Gewinne steuerfrei, wenn die Spekulationsfrist (1 Jahr) abgelaufen ist. Wird die Spekulationsfrist bei Altanlagen nicht eingehalten, werden die Gewinne mit dem persönlichen Steuersatz belastet.
Riester-Rente Anlageformen, die ausschließlich der privaten Altersvorsorge dienen, unterliegen nicht der Abgeltungsteuer. Einnahmen aus Riester-Fondssparplänen werden in der Auszahlungsphase jedoch mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belastet.
Rürup-Rente Die so genannte Rürup-Rente ist wie die Riester-Rente von der Abgeltungssteuer befreit. Jedoch werden auch hier die Einnahmen während der Auszahlungsphase mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belastet.
Sparzinsen Laufende Erträge (Zinszahlungen) aus Sparbüchern oder Festgeldkonten unterliegen ab 1.1.2009 der Abgeltungssteuer.
Termingeschäfte Gewinne aus Termingeschäften unterliegen der Abgeltungssteuer. Bei Altanlagen vor dem 1.1.2009 sind die Gewinne steuerfrei, wenn die Spekulationsfrist (1 Jahr) abgelaufen ist. Wird die Spekulationsfrist bei Altanlagen nicht eingehalten, werden die Gewinne mit dem persönlichen Steuersatz belastet.
Zertifikate Gewinne aus Zertifikaten unterliegen der Abgeltungssteuer. Die Altanlagenregelung (Steuerfreiheit nach Ablauf eines Jahres) gilt nur dann, wenn die Zertifikate vor dem 15.3.2007 erworben wurden. Wer Zertifikate nach diesem Stichtag erworben hat, kann Kursgewinne nur dann steuerfrei vereinnahmen, wenn der Kauf spätestens bis zum 30.6.2008 erfolgte und die Papiere spätestens am 30.6.2009 wieder veräußert werden.

Die Verlierer der neuen Abgeltungssteuer sind eindeutig diejenigen Anleger, die selbst unmittelbar in Aktien investieren und ihr Depot selbst verwalten. Gewinner sind dagegen diejenigen Sparer, die ihr Geld in verzinslichen Papieren anlegen und künftig statt der bisher möglichen fast 50-prozentigen Steuerbelastung auf ihre Zinseinnahmen nur noch die etwa halb so hohe Abgeltungssteuer bezahlen müssen. Gewinner sind außerdem die kurzfristig orientierten Anleger (so genannte Zocker), die ebenfalls statt des persönlichen Steuersatzes auf ihre Spekulationsgewinne nur noch die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent zahlen. Steuer- und Finanzexperten nennen dieses Ergebnis schlichtweg absurd!

urbs-media Praxistipp: Hört auf meine Worte und ignoriert meine Taten! Nach diesem Motto hat die Große Koalition im Rahmen des so genannten Gesetzes zur Unternehmenssteuerreform zum 1.1.2009 die steuerlichen Rahmenbedingungen für die private Altersvorsorge massiv verschlechtert. Da muss man sich als Bürger schon sehr verarscht vorkommen, wenn die Bundesregierung einerseits die staatliche Rente immer weiter kürzt und die Betroffenen zugleich auffordert, durch eigene finanzielle Beiträge die so künstlich entstandene Versorgungslücke wieder zu schließen. Hier geht es den Finanzpolitikern doch offensichtlich nur darum, die eigenen Steuereinnahmen drastisch zu erhöhen. Jedenfalls werden die Bemühungen der Bundesbürger zum Aufbau einer eigenen (von staatlichen Kürzungen geschützten) Einnahmequellen im Alter durch die Große Koalition hinterhältig sabotiert! Experten sprechen deshalb von der größten Steuererhöhung seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland.

Kein Wunder, dass unzählige Banken und Anlageberater im Ausland jetzt ihre einmalige Chance wittern, sich vom Kapitalmarkt in Deutschland eine große Scheibe abzuschneiden. Man braucht nur das Suchwort "Abgeltungssteuer" in Google einzutippen und wird praktisch von bezahlten Links zugeschüttet, wie man die Abgeltungssteuer durch eine Kapitalanlage außerhalb des Zugriffsbereichs des deutschen Fiskus vermeiden kann. Neben seriösen Angeboten von Kreditinstituten z.B. aus Österreich und der Schweiz gibt es dabei vermutlich eine große Menge krimineller Anbieter, die genau wie der deutsche Staat nur eines wollen: Das sauer verdiente Geld der deutschen Sparer!

Besonders übel stößt den Verbraucherschützern aus Bremen bei der Abgeltungssteuer auf, dass ab dem Veranlagungszeitraum 2009 praktisch nur noch diejenigen Sparformen steuerlich begünstigt werden, die für die Anleger die geringste Rendite bringen. Hier zeigt sich offenbar, dass es insbesondere den Lobbyisten der Lebensversicherungsbranche und der Fondsbranche gelungen ist, das Steuerrecht in ihrem Sinne zu beeinflussen und ihren renditeschwachen Produkten durch eine steuerliche Benachteiligung von anderen Kapitalanlageformen einen deutlichen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Unabhängige Finanzexperten empfehlen aktuell so genannte Indexfonds als Kapitalanlage. Voraussetzung ist, dass es sich nicht um Spezial- oder Branchenindizes, sondern um breit aufgestellte Indizes (z.B. Euro Stoxx 50) handelt. Der Vorteil dieser Anlageform für den Sparer im Vergleich zu den Aktienfonds ist, dass hierbei nur sehr geringe Ausgabeaufschläge anfallen und keine oder nur geringe laufenden Management-Kosten erhoben werden. Unter dem Strich ist die Rendite von Indexfonds daher im Regelfall höher als die Rendite von aktiv gemanagten Aktienfonds. Wer jedoch wegen der weltweit drohenden Rezession und angesichts des dramatischen Kursverfalls an den Aktienbörsen sein Vermögen vor weiteren Verlusten schützen will, der sollte seine Ersparnisse in Festgeld anlegen!



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