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Einlagensicherung von Sparguthaben gegen Bankpleiten


urbs-media, 19.2.2001: Sparguthaben werden in Europa vermehrt grenzüberschreitend angelegt. Hintergrund hierfür sind insbesondere die sogenannten Direktanlagebanken, die ihre Dienste z.B. auch aus Frankreich, Österreich oder Irland via Internet anbieten. Deren Zinssätze für Spareinlagen liegen teilweise deutlich über dem in Deutschland üblichen Niveau.

Beim Anlegerschutz gegen Bankpleiten gibt es allerdings nur einen europaweiten Mindeststandard. Hiernach sind Spareinlagen bei Bankpleiten maximal bis zu 20.000 Euro (39.116,60 DM) geschützt. Dieser Mindestschutz für Spareinlagen gilt z.B. in Belgien, Holland, Griechenland, Irland, Luxemburg, Österreich und Spanien. Auch in Finnland, Großbritannien und Schweden liegen die Höchstgrenzen für die Einlagensicherung nur geringfügig über dem Mindestbetrag von 20.000 Euro.


Höchstbeträge für die Einlagensicherung
in DM in Euro
Belgien 39.116 20.000
Dänemark 78.233 40.000
Finnland 48.895 25.000
Frankreich 117.349 60.000
Griechenland 39.116 20.000
Großbritannien 43.462 22.222
Irland 39.116 20.000
Italien 202.019 103.291
Luxemburg 39.116 20.000
Niederlande 39.116 20.000
Österreich 39.116 20.000
Portugal 66.009 33.750
Schweden 48.895 25.000
Spanien 39.116 20.000

Anders ist die Rechtslage hingegen in Deutschland. Hier sind Spareinlagen vom Grundsatz her relativ gut gegen die Insolvenz von Kreditinstituten abgesichert. Allerdings ist die konkrete Ausgestaltung der Einlagensicherung von Kreditinstitut zu Kreditinstitut sehr unterschiedlich ausgestaltet.

Insolvenzschutz bei Sparkassen

Sparkassen stehen im Eigentum der Städte und Gemeinden und können als öffentliche Einrichtungen nicht zahlungsunfähig werden. Gerät ein derartiges Institut dennoch einmal in eine finanzielle Schieflage, müssen die Eigentümer als Gewährsträger einspringen und die Verluste ausgleichen. Somit sind Einlagen bei Sparkassen praktisch ohne Einschränkung konkurssicher.

Insolvenzschutz bei Volks- und Raiffeisenbanken

Die Genossenschaftsbanken haben ihr eigenes Sicherungssystem entwickelt. Danach werden zahlungsunfähige Mitgliedsbanken von den anderen Instituten im Rahmen eines eigenen Garantiefonds finanziell unterstützt. Auch hier gibt es keine Obergrenze für die Einlagensicherung.

Insolvenzschutz bei Privatbanken

Bei den privaten Banken gibt es erhebliche Unterschiede beim Insolvenzschutz für Sparanlagen. Entscheidend ist hier, ob das entsprechende Kreditinstitut Mitglied im Einlagensicherungsfonds der deutschen Banken ist oder nicht.
  • Mitglieder im Einlagensicherungsfonds
    Die meisten deutschen Banken sind dem sogenannten Feuerwehrfonds beigetreten. Hier sind Spareinlagen jeweils bis zu 30 Prozent des Eigenkapitals der Bank gegen Insolvenzen geschützt. Diese Höchstgrenze von 30 Prozent gilt übrigens für jeden Kunden. Berücksichtigt man, dass das Mindestkapital für eine Privatbank 10 Mio. DM betragen muss, ergibt sich somit eine Mindesthaftsumme von über 3,3 Mio DM pro Bankkunden.

  • Sonstige private Banken
    Die Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfonds der privaten Banken ist freiwillig. Es gibt daher immer noch einige Banken, deren Einlagen nicht durch den Feuerwehrfonds gesichert sind. Hier greift dann lediglich die europarechtlich vorgeschriebene Mindesthaftung ein. Im Pleitefall erhält der Sparer somit nur 90 Prozent seiner Spareinlage, höchstens jedoch 20.000 Euro (39.116 DM).
urbs-media Praxistipp: Wer bei Spareinlagen im europäischen Ausland die Haftungshöchstbeträge im Insolvenzfall beachtet. geht z.B. bei einer Geldanlage in Irland oder Österreich vom Prinzip her kein größeres Risiko ein als in Deutschland. Für die Anlage von größeren Summen eignen sich dagegen eigentlich nur Italien und Frankreich.

Auch die Zweigstellen von ausländischen Banken in Deutschland können Mitglied im hiesigen Einlagensicherungsfonds werden. Dann gilt auch für diese Institute eine Einlagensicherung von mindestens 3,3 Mio. DM für jeden Kunden.



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