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Einlagensicherung von Sparguthaben gegen Bankpleitenurbs-media, 19.2.2001: Sparguthaben werden in Europa vermehrt grenzüberschreitend angelegt. Hintergrund hierfür sind insbesondere die sogenannten Direktanlagebanken, die ihre Dienste z.B. auch aus Frankreich, Österreich oder Irland via Internet anbieten. Deren Zinssätze für Spareinlagen liegen teilweise deutlich über dem in Deutschland üblichen Niveau. Beim Anlegerschutz gegen Bankpleiten gibt es allerdings nur einen europaweiten Mindeststandard. Hiernach sind Spareinlagen bei Bankpleiten maximal bis zu 20.000 Euro (39.116,60 DM) geschützt. Dieser Mindestschutz für Spareinlagen gilt z.B. in Belgien, Holland, Griechenland, Irland, Luxemburg, Österreich und Spanien. Auch in Finnland, Großbritannien und Schweden liegen die Höchstgrenzen für die Einlagensicherung nur geringfügig über dem Mindestbetrag von 20.000 Euro.
Anders ist die Rechtslage hingegen in Deutschland. Hier sind Spareinlagen vom Grundsatz her relativ gut gegen die Insolvenz von Kreditinstituten abgesichert. Allerdings ist die konkrete Ausgestaltung der Einlagensicherung von Kreditinstitut zu Kreditinstitut sehr unterschiedlich ausgestaltet.
Insolvenzschutz bei SparkassenSparkassen stehen im Eigentum der Städte und Gemeinden und können als öffentliche Einrichtungen nicht zahlungsunfähig werden. Gerät ein derartiges Institut dennoch einmal in eine finanzielle Schieflage, müssen die Eigentümer als Gewährsträger einspringen und die Verluste ausgleichen. Somit sind Einlagen bei Sparkassen praktisch ohne Einschränkung konkurssicher.
Insolvenzschutz bei Volks- und RaiffeisenbankenDie Genossenschaftsbanken haben ihr eigenes Sicherungssystem entwickelt. Danach werden zahlungsunfähige Mitgliedsbanken von den anderen Instituten im Rahmen eines eigenen Garantiefonds finanziell unterstützt. Auch hier gibt es keine Obergrenze für die Einlagensicherung.
Insolvenzschutz bei PrivatbankenBei den privaten Banken gibt es erhebliche Unterschiede beim Insolvenzschutz für Sparanlagen. Entscheidend ist hier, ob das entsprechende Kreditinstitut Mitglied im Einlagensicherungsfonds der deutschen Banken ist oder nicht.
Die meisten deutschen Banken sind dem sogenannten Feuerwehrfonds beigetreten. Hier sind Spareinlagen jeweils bis zu 30 Prozent des Eigenkapitals der Bank gegen Insolvenzen geschützt. Diese Höchstgrenze von 30 Prozent gilt übrigens für jeden Kunden. Berücksichtigt man, dass das Mindestkapital für eine Privatbank 10 Mio. DM betragen muss, ergibt sich somit eine Mindesthaftsumme von über 3,3 Mio DM pro Bankkunden.
Auch die Zweigstellen von ausländischen Banken in Deutschland können Mitglied im hiesigen Einlagensicherungsfonds werden. Dann gilt auch für diese Institute eine Einlagensicherung von mindestens 3,3 Mio. DM für jeden Kunden.
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