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Neuregelungen bei Auslandsüberweisungen ab 1.7.2003urbs-media, 2.6.2003: Die Kreditinstitute in Europa dürfen nach einer EU-Verordnung ab 1.7.2003 für grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der EU keine höheren Gebühren verlangen als für vergleichbare nationale Überweisungen. Der Geldtransfer von Köln nach Paris darf dann z.B. künftig nicht teurer sein als eine Überweisung von Köln nach Hamburg. Voraussetzung hierfür ist, dass
Der BIC (Bank Identifier Code) ist der standardisierte internationale Bank-Code. Er besteht aus einer Buchstabenfolge und ermöglicht es, das Kreditinstitut weltweit zu identifizieren. Um Auslandsüberweisungen innerhalb Europas möglichst kostengünstig veranlassen zu können, sollten Sie von Zahlungsempfängern im EU-Ausland die entsprechenden IBAN- und BIC-Daten anfordern, wenn diese Informationen auf der Rechnung nicht bereits vermerkt sind. Dies gilt umgekehrt auch für Zahlungsempfänger in Deutschland, die von ausländischen Kunden Überweisungen erhalten. Hier sollten Sie IBAN-Nummer und BIC-Code bereits auf Ihrer Rechnung abdrucken, um den Zahlungsverkehr zu erleichtern. Die entsprechenden Informationen erhalten Sie von Ihrem kontoführenden Kreditinstitut. urbs-media Praxistipp: Die Höchstfristen für Banküberweisungen werden in Deutschland durch das sogenannte Überweisungsgesetz verbindlich geregelt. Das Gesetz gilt für Zahlungsvorgänge innerhalb Deutschlands und für Überweisungen aus Deutschland in die anderen Mitgliedstaaten der EU sowie in die Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums.
Zu beachten ist außerdem, dass der Samstag kein allgemeiner Bankgeschäftstag ist. Wenn ein Kunde daher einen Überweisungsauftrag am Freitag Morgen bei seiner Bank am Schalter abgibt, beginnt die Ausführungsfrist erst am folgenden Montag. Eine Inlandsüberweisung muss dann bis spätestens Mittwoch an die Empfängerbank weitergeleitet worden sein. Als Gutschrift auf dem Konto des Begünstigten erscheint der Betrag dann im Regelfall erst am folgenden Tag, denn Zahlungseingänge müssen dem Konto des Empfängers erst am folgenden Bankgeschäftstag gutgeschrieben werden. In unserem Beispiel wäre das dann Donnerstag. Wertstellungstermin ist jedoch zwingend der Tag, an dem der Betrag dem Kreditinstitut zur Verfügung gestellt wurde (§ 676g Abs. 1 BGB).
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