aktuelle Infos |
urbs - media http://www.urbs.de |
Homepage |
Übersicht |
Günstige Zinsen für künftigen Finanzierungsbedarf lassen sich durch ein Forward-Darlehen sichernurbs-media, 23.8.2004: Die Zinsen in der Bundesrepublik Deutschland sind gegenwärtig auf einem sehr niedrigen Niveau. Auch wenn die Schuldzinsen z.B. für Hypothekendarlehen in den letzten Monaten wieder bis zu 0,5 Prozentpunkte gestiegen sind, kann man daher immer noch von einem historischen Zinstief sprechen. Wer in absehbarer Zeit zusätzliches Kapital benötigt (z.B. zur Finanzierung einer Betriebserweiterung oder zur Ablösung eines bestehenden Darlehens), der kann sich die aktuellen Zinskonditionen auch für die Zukunft mit Hilfe eines so genannten Forward-Darlehens sichern.
1. Was ist ein Forward-DarlehenEin Forward-Darlehen ist vom Grundsatz her ein Termingeschäft, bei dem der Konditionen für eine künftige Darlehensaufnahme (z.B. Zinssatz, Laufzeit, Tilgung) bereits jetzt auf der aktuellen Marktbasis festgelegt werden. Das Darlehen wird also nicht sofort ausgezahlt, sondern erst zum vereinbarten Zeitpunkt. Aus diesem Grunde spricht man in auch von "Vorrats-Darlehen" oder "Voraus-Darlehen".Für die Zeit zwischen dem Vertragsabschluss und der vereinbarten Darlehensauszahlung entstehen dem Kreditnehmer keinerlei Kosten. Da der Darlehensgeber in der Zwischenzeit das Zinsänderungsrisiko trägt, verlangt er hierfür einen Zinsaufschlag, die so genannte "Forward-Prämie". Die Höhe dieses Zinsaufschlags hängt im wesentlichen von der Zeitspanne zwischen Vertragsabschluss und Darlehensauszahlung ab und beträgt je nach Kreditinstitut im Regelfall pro Monat zwischen 0,02 % und 0,06 %. Mit anderen Worten: Je länger der Zeitraum bis zur Darlehensauszahlung ist, desto höher wird der Zinsaufschlag. urbs-media Praxistipp: Wegen der großen Unterschiede bei den Kosten sollten Sie bei der Beantragung von Forward-Darlehen mehrere Angebote einholen. Bei einer Anschlussfinanzierung macht auch die Übertragung von Sicherheiten auf ein anderes Kreditinstitut keine Probleme. Hier reicht im Regelfall die Abtretung des Grundpfandrechts durch die bisherige Bank an die neue Bank.
2. Wann lohnt sich ein Voraus-Darlehen?Der Abschluss eines auf die Zukunft gerichteten Darlehensvertrags lohnt sich immer dann, wenn die Zinsen zwischen dem Vertragsabschluss und dem Auszahlungszeitpunkt steigen. Da für Kredite in Deutschland gegenwärtig sehr niedrige Zinsen verlangt werden und in der nächsten Zeit mit steigenden Zinsen gerechnet werden muss, ist der Zeitpunkt für den Abschluss von Forward-Darlehen daher prinzipiell günstig. Zu beachten ist, dass die Kreditinstitute derartige Darlehen im Regelfall maximal bis zu einer Vorlaufzeit von 3 Jahren anbieten.
Wenn ein derartiger Vertrag am 1.12.2004 abgeschlossen wird, muss der Kreditnehmer zusätzlich zu den aktuellen Schuldzinsen (im Beispielsfall 5,5 Prozent) für jeden Monat eine Forward-Prämie von 0,03 % bezahlen. Für den Zeitraum bis zur Darlehensauszahlung am 1.1.2007 sind dies insgesamt 25 Monate. Damit ergibt sich ein Zinsaufschlag für das Forward-Darlehen von insgesamt 0,75 Prozent-Punkten, so dass das neue Darlehen ab 1.1.2007 mit 6,25 % zu verzinsen ist.
3. Der finanzielle Vorteil durch Forward-DarlehenDa der Kreditnehmer das Risiko von sinkenden bzw. gleichbleibenden Zinsen trägt, haben Forward-Darlehen eindeutig spekulativen Charakter. Die Forward-Prämie lohnt sich nur, wenn die Zinsen in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Darlehensauszahlung über den vereinbarten Zinssatz hinaus steigen. Im vorgenannten Beispiel hat der Darlehensnehmer also nur dann einen finanziellen Vorteil durch das Forward-Darlehen, wenn der Marktzins am 1.1.2007 für ein entsprechendes Darlehen über 6,25 % liegt.
4. Forward-Darlehen sind bindendSteigen die Zinsen nicht wie vom Darlehensnehmer erwartet oder fallen die Zinsen bis zum Zeitpunkt der Darlehensauszahlung, dann hat der Kreditnehmer den Zinszuschlag "vergeblich" bezahlt.
Wenn der Kreditnehmer bei einem Forward-Darlehen erkennt, dass die Zinsen bis zum Zeitpunkt der Darlehensauszahlung nicht in dem von ihm erwarteten Maße steigen, kann er den Kredit im Regelfall wieder kündigen, und zwar auch schon vor dem Zeitpunkt der Darlehensauszahlung. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Bank oder Sparkasse Anspruch auf Zahlung einer so genannten Vorfälligkeitsentschädigung hat. urbs-media Praxistipp: Der Schuldner muss dem Kreditinstitut bei einer Kündigung den Betrag ersetzen, denn es durch die entgangenen Zinseinnahmen aus dem Forward-Darlehen verliert. Für den Darlehensnehmer ist deshalb eine möglichst frühzeitige Mitteilung an die Bank über die Nichtinanspruchnahme des Forward-Darlehens zu empfehlen. Dann kann sich das Kreditinstitut sofort um eine alternative Anlageform für den nicht abgerufenen Darlehensbetrag bemühen und den vom Kreditnehmer zu ersetzenden Schaden somit gering halten.
http://www.urbs.de |