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Dachfonds: Sinnvolle Kapitalanlage oder bloße Gebührenfalle?


urbs-media, 26.6.2000: Seit etwa einem Jahr werden in der Bundesrepublik sogenannte Dachfonds vertrieben. Diese Form der Fonds-Anlage wird in der Werbung als lohnende Alternative insbesondere für solche Anleger angepriesen, die ihr Verlustrisiko durch eine möglichst breite Streuung des angelegten Kapitals begrenzen und dennoch eine hohe Rendite für ihre Investition erzielen wollen.

Derartige Dachfonds unterscheiden sich von den üblichen Fonds (z.B. Aktienfonds, Rentenfonds) dadurch, dass die Gesellschaft das ihr anvertraute Kapital nicht unmittelbar selbst an der Börse in Aktien oder in festverzinslichen Wertpapieren anlegt, sondern selbst andere Fondsanteile erwirbt. Das von der Werbung herausgestellte Ziel dieser Strategie ist es, in die ertragsstärksten Fonds zu investieren und damit einen überdurchschnittlich hohen Ertrag bei verhältnismäßig geringem Risiko zu erzielen.

Das Risiko eines erheblichen Kapitalverlustes ist bei einem Dachfonds in der Tat deutlich niedriger als bei der Direktanlage in nur einem Fonds oder bei dem Kauf einzelner bestimmter Wertpapiere. Denn Dachfonds dürfen laut Gesetz nur maximal 20 Prozent ihres Vermögens in einem einzigen Fonds anlegen. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass Dachfonds ihr Kapital mindestens auf 5 Fonds verteilen müssen. Das Risiko von empfindlichen Kursverlusten ist daher vergleichsweise geringer als bei der Anlage des Vermögens in nur einem Fonds; es sei denn, der entsprechende Markt erleidet insgesamt erhebliche Verluste.

Es gibt dabei zwei Grundtypen von Dachfonds, die sich im wesentlichen durch die Auswahl der Fonds unterscheiden, deren Anteile sie erwerben:

  • Dachfonds, die nur solche Fondsanteile erwerben, die von der hauseigenen Investmentbank herausgegeben werden.

  • Dachfonds, die unabhängig von der Muttergesellschaft in die ertragsstärksten Fonds investieren.
Es versteht sich von selbst, dass eine derartige zweite Instanz bei der Vermögensverwaltung zusätzliche Kosten verursacht: Zum einen auf der Ebene der Fonds, die der Dachfonds erwirbt und zum anderen beim Dachfonds selbst. Im Extremfall zahlt der Anleger damit die doppelten Gebühren als bei einer Direktanlage in einen bestimmten Fonds. Diese Gebühren können die erzielte Rendite erheblich schmälern.

Das gilt insbesondere für solche Dachfonds, die Ihr Kapital ohne Bindung an eine Muttergesellschaft in die ertragsstärksten Fonds am Markt investiert. Hier fallen zunächst Gebühren für den An- und Verkauf sowie die Verwaltung auf der Ebene der einzelnen Fonds an. Der Dachfonds seinerseits berechnet dem Anleger dann für seine Tätigkeit wiederum Gebüren und beim Erwerb im Regelfall einen sogenannten Ausgabeaufschlag.

Anders ist die Situation hingegen bei solchen Dachfonds, die lediglich solche Investmentanteile erwerben, die von der Konzernmutter verwaltet werden. Hier legt das Gesetz eindeutig fest, dass die Verwaltungsgebühr dieser Fonds auf die Verwaltungsgebühr des Dachfonds angerechnet werden muss. Diesen niedrigeren Verwaltungskosten stehen im Regelfall aber auch niedrigere Erträge gegenüber, weil der Dachfonds dann bei seinen Anlageentscheidungen nicht alle am Markt erhältlichen Fonds berücksichtigen kann.

urbs-media Praxistipp: Gegenwärtig werden in Deutschland von mehr als 160 Investmentgesellschaften über 3.500 verschiedene Fonds angeboten. Die Ergebnisse der einzelnen Fonds unterscheiden sich dabei erheblich, und zwar auch innerhalb solcher Fonds, die Ihr Geld im gleichen Börsensegment anlegen, z.B. in deutschen Aktien. Hier erlitt z.B. in den ersten 9 Monaten des vergangenen Jahr der schlechteste Fonds einen Verlust von fast 9 Prozent, während der beste Fonds im gleichen Zeitraum einen Wertzuwachs von fast 25 Prozent erzielte.

Unter diesem Aspekt kann es durchaus sinnvoll sein, das persönliche Risiko durch den Erwerb von Dachfonds zu vermindern. Das gilt insbesondere für solche Anleger, die sich nicht regelmäßig um ihr Depot kümmern können oder wollen und dementsprechend bereit sind, die Gebühren für eine zusätzliche Kontrollinstanz in Form des Managements beim Dachfonds zu entrichten.

Für Anleger, die sich jedoch regelmäßig selbst über den Finanzmarkt informieren, das Kapital eigenständig auf mehrere Fondsgesellschaften verteilen und ihr Depot gegebenenfalls auch umschichten, ist ein Dachfonds eigentlich überflüssig. Dies gilt insbesondere für solche Dachfonds, die ausschließlich oder überwiegend in Rentenfonds investieren. Weil bei festverzinslichen Wertpapieren das Verlustrisiko ohnehin relativ gering ist, gibt es in diesem Fall eigentlich keinen Anlass, zusätzliche Gebühren für das Management eines Dachfonds zu bezahlen.



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