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Eigentümer von modernen Gasheizkesseln müssen nicht jährlich für die Schornsteinreinigung bezahlen


urbs-media, 20.2.2006: Erdgasheizungen gelten als besonders umweltfreundlich, weil Gas praktisch rückstandsfrei verbrennt. Dennoch sehen die Kehr und Überprüfungsordnungen in einigen Bundesländern vor, dass auch beim Einsatz von modernen Gasheizungen die Schornsteine jährlich zu reinigen sind. Eine derartige Regelung gibt es z.B. in Rheinland-Pfalz.

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat in diesem Zusammenhang jetzt entschieden, dass die in der rheinland-pfälzischen "Landeskehr- und Überprüfungsordnung für Gasfeuerstätten" vorgesehene jährliche Kehrpflicht von Schornsteinen unnötig ist und die Grundstückseigentümer durch die entsprechenden Reinigungskosten unverhältnismäßig belastet werden. Zur Begründung führt das Gericht aus, zwar diene die Reinigung der Schornsteine der Erhaltung der Feuersicherheit, die auch bei modernen Gasfeuerungsanlagen dadurch beeinträchtigt werden könne, dass Fremdkörper wie Vogelnester, Tierkörper, Ablagerungen von Blättern usw. zu Verengungen oder Verstopfungen des Leitungsquerschnitts führen können. Jedoch treten solche Gefahrensituationen nicht in der Regelmäßigkeit auf, dass es notwendig ist, zwingend eine Reinigung pro Jahr vorzuschreiben. Vielmehr werden die öffentlichen Sicherheitsbelange ausreichend gewahrt, wenn regelmäßig eine Anlagenkontrolle, z.B. durch Ausspiegelung, erfolgt und danach nur bei Bedarf eine Reinigung des Schornsteins stattfindet.

(Oberverwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 15.11.2005 - 6 A 10105/05)

urbs-media Praxistipp: In einigen Bundesländern unterliegen die Schornsteine von Gasfeuerungsanlagen schon seit Jahren nicht mehr der allgemeinen Kehrpflicht, sondern werden lediglich einmal im Jahr auf ihre Sicherheit überprüft. Werden dabei Verschmutzungen und Verbrennungsrückstände festgestellt, müssen diese im Zuge einer Bedarfsreinigung vom Schornsteinfeger kostenlos entfernt werden. Dies sieht z.B. die Kehr- und Überprüfungsordnung von Berlin ausdrücklich vor.

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